Redtube-Abmahnungen: Anwalt hat keine Zulassung mehr

Die Redtube-Abmahnungen waren nicht berechtigt, hat ein Gericht jetzt entschieden.

Die Redtube-Abmahnungen waren nicht berechtigt, habeb Gerichte entschieden.

Vor einem Jahr sorgten die Redtube-Abmahnungen für Wirbel im Internet. Heute, ein Jahr später, ist der damalige Massen-Abmahner am Ende: Anwalt Thomas Urmann hat keine Zulassung mehr.

Anwalt Thomas Urmann hatte Ende 2013 für eine Welle der Empörung, aber auch für sehr große Verunsicherung gesorgt. Damals mahnte seine Regensburger Kanzlei U+C ungezählte Menschen wegen Nutzung der Porno-Plattform Redtube ab. Die Betroffenen hätten einen oder mehrere Pornofilme per Stream gesehen und damit einen Urheberrechtsverstoß begangen. Dafür sollten die Abgemahnten eine Unterlassungserklärung abgeben und 250 Euro zahlen, nämlich 169,50 Euro Anwaltskosten, 65 Euro Ermittlungskosten und 15,50 Euro Schadensersatz.

Wie viele Empfänger der Urmann-Abmahnungen tatsächlich zahlten, ist bis heute unklar. Fakt ist: Nur wenige Wochen später war klar, dass die Abmahnwelle alles andere als sauber war. Das Landgericht Köln hatte völlig versagt und die Herausgabe der Daten der später Abgemahnten unter fragwürdigsten Bedingungen durchgewunken. Andere Gerichte stellten dann fest, dass Streaming alles andere als illegal sei – die Abmahnungen also unberechtigt waren. Auch ist bis heute nicht geklärt, ob die damals Abgemahnten tatsächlich auf Redtube unterwegs waren – und wie deren IP-Adressen letztlich bei Urmann landeten.

Rechtsanwalt Thomas Urmann selbst hatte schon wenig später an ganz anderen Fronten zu kämpfen. Er landete wegen Insolvenzverschleppung in Augsburg vor Gericht, weil er als Geschäftsführer einer Wurstfabrik mit fragwürdigen Methoden gearbeitet hatte. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung – womit klar war, dass auch seine Zulassung als Anwalt gefährdet ist. Auch in einem anderen Fall, in dem er sich mit einem fragwürdigen Partner eingelassen hatte, erhielt der Abmahner vor Gericht eine schallende Ohrfeige.

Jetzt sind Thomas Urmann und seine Abmahn-Kanzlei Urmann + Collegen offenbar am Ende. Wie Tobias Röttger von der Kanzlei GGR auf infodocc berichtet, hat Urmann keine Zulassung als Anwalt mehr. „Wir hatten bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg Beschwerde gegen den Kollegen Thomas Urmann eingelegt und lange nichts von der Kammer gehört. Heute erreichte uns eine kurze Stellungnahme der Kammer Nürnberg. Da der Ex-Kollege Thomas Urmann nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und auch die Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gelöscht worden ist, hat sich das berufsrechtliche Verfahren damit erledigt“, so Röttger. Urmann selbst bestätigte gegenüber der „Welt“, dass er seine Zulassung zurückgegeben habe.

Die Webseite der Kanzlei U+C ist nicht mehr erreichbar. Das Unternehmen selbst wurde umbenannt.  Die Dummen sind die Internetnutzer, die damals einknickten und nach den windigen Abmahnungen bezahlten. Ihr Geld werden sie wohl niemals wiedersehen.