Kostenfalle: Hohe Handyrechnung durch fremde Leistungen

Auf Ihrer Handyrechnung sind Kosten für ein Abo aufgeführt? Für kostenpflichtige Dienste, die Sie nicht kennen oder nicht bewusst abgeschlossen haben? Immer öfter rechnen Drittfirmen auch andere Leistungen über Mobilfunkrechnungen ab. Es ist ein problematisches Inkasso-Modell – gegen das sich Verbraucher wehren sollten. Hier Tipps und Musterbrief.

 

Die Situation: Eigene Handyrechnung, fremde Leistungen

Der Fall wird vielen Handy-Nutzern bekannt vorkommen: Sie erhalten die monatliche Mobilfunk-Rechnung – und stellen fest, dass diese weit höher ausfällt als gewohnt. Das liegt nicht etwa daran, dass Sie mehr telefoniert oder SMS verschickt haben als sonst. Es liegt daran, dass der Mobilfunkanbieter – Telekom, Vodafone, Base, O2, oder andere – über Ihre Handyrechnung Geld für fremde Dienste kassieren.

Oft handelt es sich dabei um Internet-Abonnements, bei denen wöchentlich Kosten angefallen sind. Und nicht alle dieser Dienste sind seriös. Bisweilen ist äußerst fragwürdig, für was hier überhaupt Geld kassiert wird. Dubiose Geschäftsleute locken gerade junge Internetsurfer über Gewinnspiele, Frage-Antwort-Spiele oder fragwürdige Tests in die Kostenfalle: Sie sollen – angeblich zur Bestätigung Ihres Alters oder zum Erhalt von Antworten – eine gültige Handynummer eingeben. Tatsächlich geht es dem Anbieter darum, über den  zugehörigen  Mobilfunkanbieter an Geld zu kommen.

Technisch perfide ist zudem die Abrechnung über das sogenannte Wap-Billing. Hier fallen reihenweise Smartphone-Nutzer auf mehr oder weniger versehentlich geschaltete Abos herein.

Das Problem in diesen Fällen ist oft, dass kaum noch nachzuvollziehen ist, wie es zu diesen Zusatzkosten kommen konnte. Wer ist der eigentliche Dienstleister, für den die Provider kassieren? Wie kam es zum Vertragsschluss – auf welcher Webseite oder über welche App? Wurde man als Kunde ausreichend über die Kosten informiert? Und wer hat den (Abo-)Vertrag genau abgeschlossen – womöglich das minderjährige Kind, dem man das Handy überlassen hat?

 

Warum die Abrechnung über die Handyrechnung so problematisch ist

Viele Dienste, die über Mobilfunkprovider abgerechnet werden, haben mit Telefon oder SMS überhaupt nichts zu tun. Es sind mehr oder weniger sinnvolle Internetdienste, bei denen man seine Handynummer angeben soll – damit die auflaufenden Kosten dann über die Handyrechnung kassiert werden können. Die Mobilfunkbetreiber kaufen diese Fremdforderungen dann auf und treiben sie ein.

Das perfide an diesem Inkassomodell ist die Macht der Provider – und die Ohnmacht der betroffenen Kunden. Wer die  möglicherweise fragwürdigen Forderungen nicht bezahlen will, muss sich plötzlich nicht mehr gegen die Abzocker-Firma selbst, sondern gegen seinen eigenen Mobilfunkbetreiber wehren.

Im Fall von Prepaid-Karten haben die – mehr oder weniger freiwilligen – Kunden praktisch überhaupt keine Chance, sich gegen möglicherweise unberechtigte Forderungen zu wehren. Das Geld wird von der Karte abgebucht und kann nicht mehr zurückgebucht werden.

 

Beispiel für eine Kostenfalle, die über die Handyrechnung eingetrieben wird

Ein Beispiel für einen Internetdienst, der wenig später als teures Abonnement auf der Handyrechnung erscheint, ist die Seite iphonegewinnen.com. Auf dieser wird geworben, man könne ein iPhone im Wert von 629 Euro gewinnen. Um teilnehmen zu können, soll man ein Logo bestimmen, seine Handynummer angeben und ein Passwort eintragen. Nur im Kleingedruckten, in hellgrauer Schrift auf weißem Untergrund, ist zu erfahren, dass man damit zugleich ein Abonnement eingeht. Die Kosten von 4,99 Euro/Woche werden über die Handyrechnung abgebucht – für eine durchaus fragwürdige Leistung.

Es gibt hunderte ähnliche „Dienste“, die nach dem gleichen Prinzip funktionieren: Die Teilnahme oder die Dienstleistung ist nur nach Eingabe einer Handynummer möglich – um dann über den zugehörigen Mobilfunkbetreiber das Inkasso betreiben zu lassen.

 

Die Rechtslage beim Kassieren fremder Leistungen über die Handyrechnung

Rein rechtlich läuft das Inkasso fremder Leistungen über die Handyrechnung so ab:

1. Wenn Sie im Internet einen Dienst nutzen und Ihre Handynummer zur Abrechnung angeben, schließen Sie mit diesem Drittanbieter einen Vertrag ab. In der Folge entstehen Kosten, im Fall eines Abonnements auch wiederkehrende.

2. Dieser Drittanbieter tritt seine Forderungen an Ihren Mobilfunkanbieter ab. Er bekommt also vom Handyanbieter das Geld – in vielen Fällen abzüglich einer Provision – ausbezahlt.

3. Der Mobilfunkbetreiber treibt das Geld nun über die Handyrechnung ein. Er hat die Forderung ja gekauft, rein rechtlich ist es also seine eigene.

4. Wenn Sie mit der Forderung nicht einverstanden sind (zum Beispiel, weil Sie sich getäuscht oder betrogen fühlen), können Sie nun direkt bei Ihrem Provider Einwendungen nach §404 BGB geltend machen. Denn er ist ja Ihr neuer Gläubiger.

 

Was tun, wenn die Handyrechnung wegen dubioser Kosten zu hoch ist?

Wenn Sie mit Posten auf Ihrer Handyrechnung nicht einverstanden sind, können Sie dagegen direkt bei Ihrem Provider Widerspruch einlegen. Dabei ist es egal, ob es sich um „echte“ Forderungen ihres Mobilfunkbetreibers handelt, oder ob er diese bei einer Drittfirma aufgekauft hat. Das ist gesetzlich so geregelt:

§ 404 BGB Einwendungen des Schuldners

Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren.

Je nachdem, welcher Fall bei Ihnen zutrifft, können Sie bei Ihrem Widerspruch wie folgt argumentieren

  • Es besteht kein Vertrag, da es wegen versteckter Preisangaben oder fehlender Hinweise auf Vertrag nicht zu einer Einigung kam.
  • Im Fall, dass ein Minderjähriger auf die Falle hereinfiel: Es besteht kein Vertrag, da es nicht zu einer wirksamen Vertretung kam. Der Dienstanbieter hatte keinen Grund anzunehmen, dass der Nutzer des Telefons mehr nur   telefonieren durfte – es bestand keine Erlaubnis zum Abschluss eines Abonnements. Das gilt nicht nur wenn ein Minderjähriger tätig wird, sondern irgendein Dritter.
  • Der Vertrag wird widerrufen. Der Widerruf ist möglich, weil die Widerrufsfrist erst dann beginnt, wenn der Kunde eine Widerrufsbelehrung in Textform erhält (vgl. LG Kleve, 8 O 128/06.) So lange das nicht geschehen ist, kann er auch widerrufen.
  • Beharrt der Anbieter auf einen Vertragsschluss, weil es sich um eine Einmalleistung nach §312 d Abs 3 Zif 7 BGB handle, kann dem widersprochen werden: Es handelt sich eben nicht um eine Einmalleistung, sondern um ein Abonnement.
  • Beharrt der Anbieter auf einen Vertragsschluss, weil es sich um eine Softwarelieferung handle und damit kein Widerruf möglich sei, kann dem widersprochen werden, weil Standardsoftware wie ein Ware eines Kaufvertrages behandelt wird. Wenn diese nicht herauszugeben ist, kann sie bezahlt werden. Dies ist aber kein Grund, einen Widerruf auch für die Zukunft auszuschließen.

 

Reicht es, beim Mobilfunkanbieter zu widersprechen oder brauche ich auch den ursprünglichen Dienstleister?

Der Gesetzgeber hat aus gutem Grund in § 404 BGB geregelt, dass Sie als Verbraucher nur beim Rechnungssteller selbst Widerspruch einlegen müssen. Das ist entweder Ihr Provider, oder die in der Rechnung aufgeführte Drittfirma.

 

Darf mir der Mobilfunkanbieter den Anschluss sperren, wenn ich gegen strittige Beträge Widerspruch einlege?

Nur unter ganz bestimmten Umständen. Eine Sperre darf der Anbieter nur dann durchführen, wenn „der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat“, heißt es in § 45k TKG. Und weiter: „Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht.“

 

Gibt es einen Musterbrief, mit dem ich mich gegen unberechtigte Abbuchungen wegen eines Handy-Abos wehren kann?

Ja, die Verbraucherzentralen stellen hier einen Musterbrief gegen unberechtigte Rechnungen durch Handy-Abos zum Download bereit.

 

Kostenlose Drittanbietersperre: So verhindern Sie ein teures Handy-Abo

Seit Frühjahr 2012 sind die Mobilfunkanbieter dazu verpflichtet, ihre Kunden auf Antrag vor Inkasso und Abrechnung durch Drittanbieter zu schützen. Die sogenannte Drittanbietersperre kann kostenlos bei den Providern beantragt werden. Mehr dazu lesen Sie bei uns in einem eigenen Kapitel.

 

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