Wap-Billing: Abofallen bei iPhone und Handy

Abo-Fallen lauern nicht nur im Internet, sondern auch auf dem Handy. Seit Anfang 2010 locken dubiose Firmen Handybesitzer vermehrt auf sogenannte Wap-Portale, wo sie den Opfern teure Abo-Verträge unterschieben. Die hohen Forderungen bekommen die Betroffenen dann über ihre normale Telefonrechnung präsentiert – als „Beiträge anderer Anbieter“. Lesen Sie hier, wie die Kostenfallen bei iPhone und anderen Smartphones funktionieren.

 

MSISDN per WAP, oder: Die Falle in der App

Apps sind kleine Anwenderprogramme, die kostenlos oder gegen Gebühr auf das Smartphone heruntergeladen werden können. Viele Firmen bieten eigene Apps für iPhone und Android-Smartphones an.

Genau in solchen – meist kostenlosen – Apps lauert die Abofalle. Manche Firmen lassen auf ihren Apps nämlich externe Werbung zu, um das kostenlose Programm zu refinanzieren. Diese Werbe-Einblendungen von Drittfirmen sind allerdings nicht immer harmlos.

Gerade bei fragwürdigen Anbietern öffnet sich beim Klick auf das Werbebanner eine spezielle Wap-Seite, die vom Nutzer kaum als solche zu erkennen ist. Wap steht für „Wireless Application Protocoll“ und ist eine spezielle Übertragungstechnik für Mobiltelefone.

Der Trick: Beim Aufruf einer solchen WAP-Seite wird die Nummer der SIM-Karte im iPhone oder Handy des Nutzers an den Betreiber der Werbeseite übermittelt. Der Betreiber der Werbe-Seite kann diese Nummer – im Fachjargon MSISDN (= Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number) genannt – nun an den Mobilfunkbetreiber des „Kunden“ schicken und bekommt postwendend die dazu gehörige Mobilfunknummer des Betroffenen übermittelt. Jetzt hat die Firma also die Handynummer des „Kunden“ und lässt seine Abogebühren einfach auf die Handyrechnung des Betroffenen setzen.

 

Wap-Billing und Recht

Unproblematisch sind derartige Abo-Verträge über Wap-Billing nicht – im Gegenteil. Vielmehr sind derzeit eine ganze Reihe von rechtlichen Fragen offen, die von den Gerichten früher oder später geklärt werden müssen. Diese sollten auch von geprellten Kunden berücksichtigt werden, wenn sie gegen fragwürdige Telefonrechnungen vorgehen:

  • Datenschutz: Dürfen Mobilfunkunternehmen wirklich „einfach so“ die MSISDN ihrer Kunden an dritte Unternehmen zum Zweck des Inkassos weitergeben?
  • Informationspflichten: Sind Mobilfunkkunden btatsächlich ausreichend über das System des Wap-Billings und der Weitergabe ihrer Daten informiert? Was sagen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zu diesem Verfahren?
  • Vertragsschluss: Kann ein Klick auf ein Werbebanner in einer iPhone-App wirklich ausreichend für einen rechtlich bindenden Vertrag sein? Werden „Kunden“ bei diesem Geschäftsmodell tatsächlich ausreichend über den technischen Vorgang des Vertragsschlusses, den Preis der Dienstleistung, sowie ihr Widerspruchsrecht informiert?
  • Jugendschutz: Verträge mit Minderjährigen sind bekanntlich nur schwebend wirksam. Geld, geschweige denn Abo-Gebühren können von Menschen unter 18 Jahren nur dan gefordert werden, wenn die Eltern (nachträglich) damit einverstanden sind. Ist das beim Wap-Billing ausreichend berücksichtigt?

 

Tipps für Opfer von Kostenfallen am iPhone

Dass Sie über Ihr iPhone oder Ihr Android-Smartphone Opfer eines dubiosen Anbieters geworden sind, sehen Sie spätestens auf Ihrer Telefonrechnung. Denn dort werden als  „Beträge anderer Anbieter“ die Abogebühren der Firma aufgelistet, die Sie unter Umständen in die Falle gelockt hat.

Das sollten Sie tun, wenn Sie hereingelegt wurden:

  • Legen Sie Einspruch bei der Firma ein, die von Ihnen Geld für das angeblich abgeschlossene Abonnement fordert. Gleichzeitig informieren Sie den Rechnungssteller – also Ihren Netzbetreiber -, dass Sie Ihre Rechnung wegen Umstimmigkeiten um den fraglichen Betrag kürzen.
  • Fordern Sie das Unternehmen, das die fraglichen Gebühren fordert, auf, den Vertragsschluss nachzuweisen. Fordern Sie bei dem Unternehmen einen schriftlichen Nachweis darüber, dass Sie ausreichend über die Kosten und Folgen eines Vertragsschlusses informiert wurden und zudem über Ihr Widerspruchsrecht aufgeklärt wurden.
  • Versuchen Sie, den Vorgang, der zum angeblichen Vertragsschluss führte, nachzuvollziehen
  • Informieren Sie die Bundesnetzagentur und die Wettbewerbszentrale über den Vorfall und bitten Sie um entsprechende Konsequenzen.
  • Als Kunden von Telekom oder Vodafone können Sie per Anruf über die Kundenhotline Ihren Anschluss für das Inkasso durch Drittanbieter sperren lassen. Bei E-Plus können Sie zumindest einzelne Anbieter für sich sperren lassen.

 

Teures Abo auf der Handyrechnung: Musterbrief der Verbraucherzentrale für Betroffene

Wer mit dem Handy in eine Abo-Falle getappt ist, kann den entsprechenden Rechnungsposten binnen acht Wochen beanstanden, betont die Verbruacherzentrale. Die Beschwerde ist an den Anbieter zu richten, dessen Forderung bestritten wird. Über dessen Identität muss der Rechnungssteller, also Ihr Mobilfunkanbieter, informieren. Über den Rechnungssteller können Sie auch die Überweisung des strittigen Betrags stoppen oder die bereits eingezogene Lastschrift zurückholen. Dabei hilft ein Musterbrief der Verbraucherzentrale.

 

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