Opfer einer Abofalle: Das müssen Sie jetzt wissen

Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben – und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die – angeblich bestehende – Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen.

1. Opfer einer Abo-Falle? Bleiben Sie ruhig!

So wie Ihnen ist es in den vergangenen Jahren Millionen Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

2. Kein unnötiger Schriftwechsel mit Abzockern!

Lassen Sie sich nicht auf Schriftwechsel mit den Abofalle-Betreibern ein. Die Täter arbeiten ohnehin nur mit Schreibcomputern. Heißt: Sie können noch so großartig in Ihren Briefen argumentieren oder drohen – es interessiert die Abzocker nicht. Sie werden eine Mail mit Textbausteinen zurückbekommen, so wie hunderttausende Menschen vor Ihnen.

3. Keine Daten herausgeben!

Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch oder wegen einer angebotenen Ratenzahlung Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie nicht identifiziert werden – trotz IP-Adresse.

4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich von den Abofalle-Betreibern nicht einschüchtern!

Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig – ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die „dubiosen“ Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden (unpassende) Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen

Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (mehr dazu hier) erhalten – also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer „Kunden“ mehr bezahlt (vgl. z.B. hier).

6. Melden Sie die Abo-Falle bei Google

Sind Sie über eine Werbe-Anzeige bei Google in die Falle getappt? Dann melden Sie die Seite möglichst umgehend bei Google. Der Suchmaschinen-Konzern bittet nämlich um Hinweise auf Abzocker unter seinen Werbe-Kunden, damit diese gesperrt werden können. Gemeldet werden kann Abzocker-Werbung bei Google hier.

7. Informieren Sie die Bank der Abzocker

Haben Sie eine Rechnung oder Mahnung eines Internet-Abzockers bekommen? Informieren Sie umgehend die Bank, auf deren Konto Sie das Geld überweisen sollen. Viele Geldinstitute sind sich nämlich gar nicht bewusst, dass sie unfreiwillig zum Komplizen von Internet-Betrügereien gemacht wurden – und dankbar, wenn sie von Opfern darüber informiert werden.

 

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