Abofallen: Das sagen Verbraucherzentralen

Dubiose Abo-Fallen und drastische Drohkulissen haben sehr schnell auch die Verbraucherzentralen in Deutschland und Österreich auf den Plan gerufen. Sie rieten Betroffenen, die unwissentlich in einem Abonnement gelandet waren, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. 

Verbraucherzentrale Hamburg:

Sie sind in der Abofalle gelandet? Zahlen Sie nicht! Bleiben Sie stur! Lassen Sie sich nicht von Inkasso- und Anwaltsbriefen unter Druck setzen! (…) Wenn Sie zahlen, schaden Sie nicht nur sich selber. Sie tragen auch dazu bei, dass die Gaunerei nicht aufhört. Denn so lange sich das Spielchen „lohnt“, wird es diese irreführenden Internet-Seiten geben. Erst dann, wenn alle stur bleiben und niemand mehr zahlt, wird der Spuk mit den Abofallen aufhören! (Quelle)

Verbraucherzentrale Bayern:

Bei der Verbraucherzentrale Bayern beschweren sich massenhaft Verbrauchern über unerwünschte Abonnementverträge. (…) Ist man sich sicher, dass es sich um Internetabzocker handelt, kann man alle E-Mails, Briefe und darin enthaltenen Drohungen ignorieren. (Quelle)

Verbraucherzentrale Hamburg (28.04.2006):

Dutzende von Beschwerden täglich – die liefern uns Surfer, die arglos im Netz auf vermeintliche „Gratis“-Angebote hereingefallen sind. (…) Durch die verlockende „Verpackung“ in der Regel als Gratisangebot werden Verbraucher zur Nutzung der Seiten animiert. Dann wird ihnen ein Abovertrag „untergejubelt“. (…) Die zum Teil klein gedruckten Vertragsbedingungen oder die nur Mittels ‚pop up‘ aufrufbaren „Geschäftsbedingungen“ werden leicht übersehen und nicht durchgelesen. Nach Ablauf von 14 Tagen verschickt die Firma dann Rechnungen. Die Betroffenen berichten der Verbraucherzentrale unisono, über einen Vertragsabschluss sei ihnen nichts bekannt. Unser Tipp: Zahlen Sie die Rechnung nicht! Lassen Sie sich nicht durch Briefe von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten einschüchtern! Auch nicht, wenn mit dem Einsatz von Strafverfolgungsbehörden gedroht wird! Denn: Wer Geld von Ihnen will, muss nachweisen, dass Sie wissentlich und willentlich einen Vertrag abgeschlossen haben. Dass irgendjemand (vielleicht gar nicht Sie!) von Ihrem Computer aus irgendein Häkchen gesetzt hat – dafür sind Sie nicht verantwortlich.

Verbraucherzentrale Berlin (25.04.2006):

(…) Den Verbrauchern rät die Verbraucherzentrale weiterhin, standhaft zu bleiben und sich nicht einschüchtern zu lassen. Insbesondere wenn sich die Forderungen gegen Minderjährige richten, haben die Betreiber dieser Seite keine Chance. Die Erfahrung lehrt auch, dass solche dubiosen Geschäftemacher den Weg zum Gericht scheuen und darauf bauen, dass sich ein Großteil der Betroffenen einschüchtern lässt und letztlich zahlt, um vermeintlichen Ärger zu vermeiden. Lassen Sie diese Strategie nicht aufgehen!

Verbraucherzentrale Bundesverband (12.01.2007):

In den vergangenen Monaten häuften sich die Beschwerden zu Internetangeboten, auf deren Kostenpflichtigkeit die Verbraucher erst bei Erhalt einer Rechnung aufmerksam wurden. Verbraucher werden durch Rechnungen verunsichert und es wird versucht, sie durch das Einschalten von Inkassounternehmen unter Druck zu setzen. Bei vielen dieser unseriösen Praktiken stößt die Verbandsklage an ihre Grenzen: Oftmals haben die Unternehmen ihren Geschäftssitz im Ausland, werden umbenannt oder eröffnen nach einer Abmahnung neue Seiten. Einen Überblick über die vom vzbv zu dieser Thematik geführten Verfahren bietet die Übersicht „Kostenfallen im Internet“, die Sie als PDF im Dokumenten-Download herunterladen können.“

Bundesjustizministerium:

„In jedem Fall gilt: Nicht zahlen! Bei den Anbietern kann es sich um Kapitalgesellschaften mit geringer Haftungssumme und Sitz im Ausland handeln, die zudem im sogenannten Impressum lediglich eine Briefkastenadresse angeben. In diesen Fällen sind gezahlte Beträge nur schwer zurückzuerlangen. Sie haben bei dieser Vorgehensweise in der Regel nichts zu befürchten: Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aus Angst oder um Ärger zu vermeiden zahlen, und machen die behaupteten Ansprüche nur selten gerichtlich geltend.“ (Quelle)

 

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