Sicher (ver-)kaufen im Internet

Das Internet ist voller Betrüger – zumindest könnte man diesen Eindruck gewinnen, wenn man Nachrichten liest und hört. Gleichzeitig war es noch nie so leicht wie heutzutage, günstige Preise zu erzielen: der Preisvergleich ist im Internet so einfach wie nie zuvor. Wir erklären Ihnen die verbreiteten Maschen geben Ihnen Tipps, wie Sie sich nicht über den Tisch ziehen lassen.

Vorsicht beim Kauf im Internet - Symbolbild © creative soul - Fotolia.com

Vorkassebetrug

Vorkassebetrug gibt es in den unterschiedlichsten Ausprägungen. Eines haben alle Tricks gemeinsam: man möchte Sie veranlassen, die bestellte Ware vorab zu bezahlen. Schauen wir uns zunächst ein paar verschiedene Tricks an.

Das (vermeintliche) Schnäppchen

Bei ebay oder in diversen Kleinanzeigenportalen findet man die gesuchte Ware zu einem absoluten Schnäppchenpreis. Bei der Ware kann man im Prinzip keine nähere Eingrenzung treffen. Betrugsversuche gab es schon mit Unterhaltunselektronik, Digitalkameras und Fahrzeugen. Aber auch „Exoten“ wie Keyboards wurden schon betrügerisch angeboten. Allen gemeinsam ist der unschlagbar günstige Preis im Vergleich zu den anderen Angeboten. Wenn man dann Kontakt mit dem Verkäufer aufnimmt, so bekommt man oft eine tolle Story zu hören: der Verkäufer sitzt im Ausland und verkauft (z.B.) sein am deutschen Ferienhaus verwendetes Fahrzeug. Da der Herr immer Älter wird, will er nicht mehr so weit reisen und deswegen sein ach so geliebtes deutsches Ferienhaus verkaufen. Zunächst aber das dort geparkte Fahrzeug. Weil man ja gut situiert ist und das Fahrzeug (oft sehr wenig Kilometer und gut erhalten!) schnell loswerden möchte, will man auch nur vergleichsweise wenig Geld haben.

Der Verkäufer erklärt sich auch gerne dazu bereit, zur Geldübergabe und zum Anschauen des Fahrzeugs nach Deutschland zu kommen. Man macht also einen Treffpunkt irgendwo in der Mitte aus um das Fahrzeug zu besichtigen und das Geld bei Gefallen zu übergeben. Alles klingt sehr seriös und fast zu schön um wahr zu sein. Nun will aber der Verkäufer auch eine Sicherheit haben, um nicht umsonst aus England, Dänemark oder sonstwo nach Deutschland zu fahren und dann dort niemanden anzutreffen. So bittet der Verkäufer den Käufer, sich selbst oder seiner Ehefrau den Kaufpreis per Western Union an den Treffpunkt zu schicken. Also schickt Kuno Käufer seiner Frau Klara Käufer das Geld (oft so um die € 2.000,-) per Western Union von Passau nach Fulda (Treffpunkt!). Als Empfänger wird bei Western Union „Klara Käufer“ eingetragen. Als Beleg für die Zahlungsfähigkeit des Käufers bittet der Verkäufer darum, dass man ihm den Western-Union-Beleg einscannt und per Mail schickt. Und genau da liegt das Problem: allein mit den Daten auf dem Beleg kann man das Geld weltweit überall auszahlen lassen. Die Angabe der Empfängerin („Klara Käufer“) und des Zieles („Fulda“) haben keine bindende Wirkung.

Ergebnis: sobald der Verkäufer den eingescannten Beleg bekommt, lässt er sich das Geld auszahlen und der Käufer hört nie wieder von ihm. Zur Fahrzeugübergabe kommt es niemals.

Merke: was zu schön klingt, um wahr zu sein, ist vermutlich auch nicht wahr!

Lösung: niemals Belege von Western Union aus der Hand geben. Allein die auf dem Beleg aufgedruckten Nummern reichen aus, um sich das Geld auszahlen zu lassen.

Der Trick mit der Spedition

Bei Ware, die einfacher transportiert werden kann, weichen die Täter oft auf den Speditions- oder allgemein Versand-Trick aus. In der Regel geht es hier um Unterhaltungselektronik, die in Kleinanzeigenportalen, wie z.B. den ebay Kleinanzeigen für wenig Geld angeboten wird. Bei Kontaktaufnahme erzählt dieser eine wilde Geschichte, warum er im Ausland ist (Scheidung, längerer Arbeitsaufenthalt, Urlaub,…) und er bietet zur beiderseitigen Sicherheit eine Art Treuhandabwicklung an: er übergibt die Ware an eine Spedition und diese benachrichtigt den Käufer dann über den Versand der Ware. Sobald die Ware unterwegs ist, soll der Käufer das Geld überweisen. Sobald das Geld dann beim Verkäufer ist, wird die Spedition die Lieferung ausführen.

Was schön klingt, sieht aber in der Praxis oft so aus: der Käufer bekommt eine (meist sehr gut) gefälschte Versandbestätigung von der Spedition oder von ebay. Darin wird der Käufer über den erfolgten Versand der Ware informiert. Auch bekommt er entsprechende Angaben mitgeteilt, wann die Ware bei ihm eintreffen wird. Sobald der Käufer dann das Geld überweist, hört er nichts mehr vom Verkäufer. Das Geld ist ins Ausland überwiesen, die Ware existiert nicht.

Lösung: vermeintliche Bestätigungen von Speditionen misstrauisch betrachten. Oft geben die Mailheader Anlass zum Verdacht, dass man über den Tisch gezogen werden soll. Im Zweifelsfall einfach bei der Spedition nachfragen, ob da alles mit rechten Dingen zugeht. Die Mailadresse der Spedition im Internet recherchieren, nicht einfach auf die Mail antworten. Erst, wenn man sich absolut sicher ist, das Geld überweisen.

Überzahlungsbetrug

Eine andere Möglichkeit, unrechtmäßig an das Geld von anderen Leuten zu kommen, ist der Überzahlungsbetrug. Betrogen werden in diesem Fall die Verkäufer, nicht die Käufer. Hier ein Beispiel für den Betrug:

Sie bieten einen Gegenstand (Fahrzeug, Unterhaltungselektronik,…) zum Verkauf an. Es meldet sich ein Käufer (in der Regel aus dem Ausland), der gerne bereit ist, einen guten Preis zu zahlen, weil er genau sowas gesucht hat. Um weitere Kosten für Überweisungen und ähnliches zu sparen, bietet er an, Ihnen einen Scheck zukommen zu lassen. Dieser Scheck (der normalerweise ein paar Tage später per Post kommt) ist über einen deutlich höheren Betrag ausgestellt. Der Käufer bittet Sie, ihm die Differenz zu Ihrem Verkaufspreis zu überweisen. In der Regel warten die Verkäufer, bis die Bank das Geld auf dem Konto gutgeschrieben hat. Das dauert ca. einen Tag. Was dabei aber übersehen wird: Schecks werden grundsätzlich mit vorbehaltlich des tatsächlichen Zahlungseingangs gutgeschrieben. Das bedeutet, dass die Bank beim Scheckeinreicher den Scheckbetrag vorläufig gutschreibt, dies aber im Fall von Problemen rückgängig macht.

Die Bank schickt den Scheck an die Bank, die für den Scheck zuständig ist. Die dortige Prüfung des Schecks ergibt in der Regel, dass der Scheck eine Totalfälschung ist, oder dass zumindest der Betrag verfälscht wurde (z.B. lautete der Originalscheck auf € 4,71 und der per Post zugeschickte auf € 5.300,-). Nach ca. einer Woche zieht die Bank den Scheckbetrag also wieder vom Konto ab und der Verkäufer hat weder seine Waren noch (falls er die zwischenzeitlich verschickt hat), noch sein „überzahltes“ und ins Ausland überwiesenes Geld.

Lösung: bei Scheckzahlungen sollte man immer mindestens eine Woche warten, ob die ausstellende Bank den Scheck tatsächlich bestätigt. Erst dann ist man sicher, dass der Scheck echt ist und der Betrag über das Konto des Ausstellers auch gedeckt ist.

So geht es weiter…

Wir werden diesen Artikel im Laufe der Zeit mit neuen Maschen und Tricks erweitern. Es lohnt sich also, ab und zu mal wieder vorbeizuschauen.