Telefonrechnung zu hoch? So wehren Sie sich

Ist Ihre Telefonrechnung zu hoch? Ob 50 Cent für den unbedachten Anruf über eine 0137-Nummer oder 180 Euro für eine einstündige Verbindung zu einer 0900-Nummer: Die Nutzung von telefonischen Mehrwertdiensten kann sehr teuer werden.  Wir zeigen Ihnen Fall für Fall was zu tun ist, wenn Ihre Telefonrechnung durch Abzocke oder Betrug zu hoch ausgefallen ist.

 

Hohe Rechnung durch Lockanrufe mit 0137 oder 0900-Nummern

Sie versprechen Geld- oder Sachpreise, täuschen Anrufe in Abwesenheit vor oder behaupten, jemand wolle Sie dringend sprechen: Abzocker nutzen die verschiedensten Methoden, Sie zum Anruf auf eine teure 0900 oder 0137-Nummer zu bringen. Das müssen Sie tun, wenn Sie hereingefallen sind:

Melden Sie den Vorfall der Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur darf aufgrund § 67 TKG gegen den illegalen Einsatz von 0137 und 0900-Nummern vorgehen. Sie kann den Verantwortlichen abmahnen, die verwendeten Nummern sperren lassen, hohe Bußgelder verhängen, und den Fall an die Staatsanwaltschaft abgeben. Aber dazu muss die Behörde wissen, dass Abzocker am Werk sind – und das geht nur, wenn sie von den Opfern informiert wird.

Meldungen über den illegalen Einsatz von 0137 und 0900-Nummern nimmt die Behörde unter der Mailadresse oder per Fax unter 06321 / 934-111 entgegen. Ein Musterschreiben für diese Fälle finden Sie in unserem Downloads-Bereich. Sie können der Behörde auch Briefe schreiben. Wichtig ist, dass Sie in Ihrer Nachricht die beworbene oder missbrauchte 0137 oder 0900-Nummer nennen, den Zeitpunkt des Lockanrufs, sowie Ihre eigenen Kontaktdaten für Rückfragen.

Auskunftsersuchen über die Verantwortlichen

Gerade 0137-Nummern werden gerne für Lockanrufe missbraucht, weil man sich als Täter gut in der Anonymität oder hinter (ausländischen) Briefkastenfirmen verstecken kann. Dem sollten Sie einen Strich durch die Rechnung machen. Finden Sie heraus, welchem Unternehmen die Nummer zugeteilt ist. Dazu genügt eine kostenlose Abfrage in der Datenbank der Bundesnetzagentur. Beschweren Sie sich dann schriftlich oder per Mail bei dem zuständigen Unternehmen (Anschriften: hier) über den Nummern-Missbrauch und fordern Sie es mit Fristsetzung auf, Ihnen den Namen des Letztverantwortlichen zu nennen. Sollte das Unternehmen Ihnen die Auskunft verweigern, teilen Sie dies der Bundesnetzagentur mit. Auch bei 0900-Nummern sollten Sie den Namen des Letztverantwortlichen fordern.

Strafanzeige wegen Betrugs

Erstatten Sie schnellstmöglich Strafanzeige wegen (versuchten) Betruges, bzw. wegen (versuchten) gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs. Natürlich mag es sich in Ihrem Fall vielleicht nur um eine kleine Schadenssumme handeln. Bedenken Sie aber, dass Sie eines von zehntausenden Opfern der 0137, 0900, oder 0088-Masche sind.

Zuständig für die Strafanzeige ist Ihre örtliche Polizeidienststelle, Kripo oder Staatsanwaltschaft. Anzeige können Sie auch schriftlich erstatten. Wir empfehlen, die Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.

Sichern Sie die betreffende Masche, aus der die beworbene Rufnummer hervorgeht.  Reichen Sie später Ihre Telefonrechnung nach, aus dem die Schadenssumme hervorgeht. Wenn Ihnen mehrere Opfer aus Ihrer Umgebung/Bekanntschaft/Verwandtschaft bekannt sind, fordern Sie auch diese auf, Anzeige zu erstatten. Weisen Sie die Ermittlungsbehörden auf weitere, Ihnen bekannte Opfer hin.

Wichtig: Lassen Sie sich bei der Anzeigeerstattung nicht „abwimmeln“.

Das Problembewusstsein für 0137- oder 0900-Lockanrufe ist bei vielen Polizeidienststellen leider noch nicht sehr ausgeprägt. Wenn Sie auf Widerstände stoßen, weisen Sie die Beamten unbedingt auf unser Forum hin. Dort finden sich mittlerweile tausende Betroffene – was jedem die Dimension dieser Masche klarmachen sollte.

Zahlung von 0900 und 0137-Gebühren verweigern

Verweigern Sie die Bezahlung der aufgelaufenen Gebühr. Ist der Betrag erst einmal von Ihrer Telefongesellschaft abgebucht, werden Sie ihn nie wiedersehen – selbst, wenn die entsprechende Nummer von der Bundesnetzagentur wegen erwiesenen Missbrauchs abgeschaltet, und das Inkasso nachträglich verboten wird. Bis dahin sind die Täter nämlich längst mit ihrer Beute über alle Berge.

Eines sei dabei nicht verschwiegen: Wenn Sie die Zahlung verweigern, müssen Sie mit erheblichem „Papierkram“ und Schwierigkeiten rechnen. Die Telefongesellschaften, die bewusst oder unbewusst das Inkasso für die schwarzen Schafe der Branche übernehmen, geben sich in der Regel stur und beharren (zunächst) auf die Bezahlung der aufgelaufenen Kosten. Siehe dazu auch oben unsere Ausführungen zur rechtlichen Bewertung. Bei Missbrauch von Satelliten-Nummern mit Vorwahlen wie 0088 hat sich die Telekom in der Vergangenheit dagegen als sehr kulant erwiesen und die strittigen Verbindungen gestrichen.

Meldung in unserem Forum

Wenn Sie einen Lockanruf erhalten, informieren Sie uns, am Besten durch einen kurzen Eintrag in unserem Forum. An der Zahl der Einträge haben die zuständigen Behörden und Ermittler die Möglichkeit, die Dimension der Abzocke zu erkennen. Weisen Sie auch in Ihrer Strafanzeige an die Polizei auf das Forum hin.

 

Hohe Rechnung durch „Leistungen anderer Anbieter“

Die Telekom ist durch Verträge mit anderen Telefongesellschaften – und auch durch Gesetz – dazu verpflichtet, in bestimmten Fällen für Fremdfirmen das Inkasso zu übernehmen. Diese Posten erscheinen auf der Telefonrechnung dann unter dem Punkt „Leistungen anderer Anbieter“. Kassiert wird hier für diverse Leistungen, für die Nutzung von Billigvorwahlen ebenso wie für dubiose Abonnements oder Zugänge, die sich in Apps für iPhones oder Android-Handys verstecken. Was ist in solchen Fällen zu tun?

Diensteanbieter herausfinden

Finden Sie (etwa über eine Google-Abfrage oder bei Ihrer Telefongesellschaft) heraus, wer hier Geld von Ihnen verlangt. Prüfen Sie dann, ob Sie den entsprechenden Vertrag tatsächlich bewusst und gewollt so abgeschlossne haben.

Widerspruch bei Ihrer Telefongesellschaft

Wenn Sie mit der Abrechnung der „Leistungen anderer Anbieter“ nicht einverstanden sind, legen Sie bei Ihrer Telefongesellschaft Widerspruch dagegen ein. Teilen Sie dem Unternehmen (schriftlich) mit, gegen welchen Posten konkret Sie Widerspruch einlegen. Gegebenenfalls rufen Sie die Abbuchung bei Ihrer Bank zurück und zahlen dann lediglich den unstrittigen Teil der Rechnung. DEnn: Ist das Geld einmal weg, bekommen Sie es in der Regel nicht wieder.

Lassen Sie Ihre Nummer für Fremdabbuchungen sperren.

Bei Telekom und Vodafone können Sie das Inkasso für Drittanbieter sperren lassen. Dies geht per Anruf bei der Kunden-Hotline. Bei E-Plus lassen sich immerhin bestimmte Content-Anbieter sperren.

 

Hohe Telefonrechung durch Dialer

In vielen Fällen sind sich Computerbesitzer der Tatsache gar nicht bewusst, dass Sie einen Dialer auf Ihrem Rechner haben. Das böse Erwachen kommt erst, wenn auf der Telefonrechnung plötzlich unerklärliche Gebühren aufgelistet sind, etwa unter dem Punkt PRS (Premium Rate Services) oder „Verbindungen zum Service 0900“. Gleiches gilt für den Fall, dass sie einer getarnten teuren Nummer aufgesessen sind. Wir zeigen, wie Sie sich als Opfer in diesem Fall verhalten sollten.

Grundsätzlich sollten Sie Ihre monatliche Telefonrechnung natürlich jedes Mal genau überpüfen. Auch wenn Sie keinen detaillierten Einzelverbindungsnachweis beantragt haben, gehen aus Ihrer Telefonrechnung zumindest die Arten der Verbindungen hervor. Bei der Deutschen Telekom (T-Com) finden Sie die Auflistung auf der Rückseite Ihrer Rechnung. Misstrauisch sollten Sie bei der Überprüfung werden, wenn Sie auf Ihrer Rechnung Auflistungen wie unten finden – und sich diese nicht erklären können:

 

Telefonrechnung 0900-Verbindung

 

Hinter diesem Posten kann ein Anruf zu einer „ganz normalen“, seriösen Hotline stecken, die über 0900-Nummern läuft. Dahinter kann aber aber auch ein Anruf zu einer getarnten, auf den ersten Blick nicht erkennbaren 0900-Nummer stecken – oder eine Dialer-Verbindung.

Wenn Sie sich derartige Abrechnungsposten auf Ihrer Telefonrechnung nicht erklären können, bietet sich folgende Vorgehensweise an:

Mitbenutzer fragen

Wird Ihr Rechner von mehreren Personen (z.B. Kinder, Ehepartner, Kollegen) benutzt, sollten Sie erst einmal überprüfen, ob nicht einer Ihrer Mitbenutzer die Mehrwert-Gebühren verursacht hat, etwa durch Anruf einer 0190, 0900 oder 0137-Nummer oder die Einwahl über einen 09009-Dialer. Wichtig: Haftbar für die aufgelaufenen Gebühren ist nach geltender Rechtslage immer der Inhaber des Anschlusses.

0900-Verantwortlichen herausfinden

Finden Sie heraus, wer hinter der fraglichen Nummer steckt. Sollte es sich um einen Dialer handeln, finden Sie den Verantwortlichen über die Dialer-Datenbank der Bundesnetzagentur. Sollten Sie dort nicht fündig werden – oder können Sie einen Dialer ausschließen – stellen Sie den Verantwortlichen der 0900-Nummer in der 0900-Datenbank der Bundesnetzagentur fest. Fordern Sie dieses Unternehmen per Mail, Fax oder telefonisch auf, Ihnen den letztverantwortlichen Diensteanbieter zu nennen. Der Nummerninhaber ist zu dieser Auskunft verpflichtet. Gleiches gilt für den Fall, dass es sich um eine 0137-Nummer handelt.

Nur unstrittigen Anteil der Telefonrechnung bezahlen

Sind Sie sicher, dass niemand bewusst von Ihrem Anschluss aus Mehrwertnummern angewählt, oder über einen Dialer verursacht hat, zahlen Sie nur den unstrittigen Anteil der Telefonrechnung. Dieser Betrag sollte mindestens der durchschnittlichen Höhe Ihrer letzten sechs Telefonrechnungen entsprechen, dann darf Ihre Telefongesellschaft nämlich nicht Ihren Anschluss sperren (§§ 17, 19 Abs. 4 TKV). Begründen Sie Ihrer Telefongesellschaft gegenüber, warum Sie die Mehrwert-Gebühren nicht bezahlen wollen, etwa mit dem Musterschreiben, das Sie bei uns herunterladen können.

Wichtig: Wer Einwendungen gegen seine Telefonrechnung erhebt, muss gegebenenfalls später nachweisen können, dass er dies getan hat. Es empfiehlt sich also, den Einspruch als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Wer Einspruch per Fax einlegt, sollte den Sendebericht gut aufheben. Bei einer bestehenden Einzugsermächtigung können Sie von Ihrer Bank die kostenlose Rückbuchung des Rechnungsbetrages verlangen. Zahlen Sie dann anschließend sofort die unstrittigen Gebühren ein. Fordern Sie die Telefongesellschaft ggf. zudem auf, Ihnen den verantwortlichen Diensteanbieter zu nennen.

Computer auf Dialer überprüfen

Überprüfen Sie Ihren PC auf vorhandene Dialer, wie bei uns beschrieben. Wenn Sie fündig werden, sichern Sie den Dialer, wie hier beschrieben.

Einzelverbindungsnachweis anfordern

Fordern Sie umgehend bei Ihrem Telefonanbieter einen ungekürzten(!) Einzelverbindungsnachweis für den fraglichen Zeitraum an. Sofern Sie Einspruch gegen Ihre Telefonrechnung eingelegt haben, bleiben die Verbindungsdaten bei Ihrem Anbieter gespeichert, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Gemäß § 16 Abs. 1 TKV sind Telefongesellschaften bei einer Reklamation verpflichtet, auch ohne vorherigen Auftrag einen kostenlosen(!) Einzelverbindungsnachweis zu erstellen und auf eigene Kosten eine technische Überprüfung durchzuführen. Verlangen Sie diese Überprüfung und die Vorlage des technischen Prüfprotokolls gem. § 16 TKV. Geben Sie sich aber auf jeden Fall nicht mit einfachen Screenshots, Bildschirmausdrucken, oder einem Zweizeiler zufrieden, dass alles korrekt verlaufen sei.

Dialer-Vorfall melden

Melden Sie einen Missbrauchsverdacht bei 0900 oder 0137-Nummern umgehend der Bundesnetzagentur. In unserem Kapitel Downloads finden Sie dafür entsprechende Formulare. Meldungen sind auch per Mail an die Agentur möglich. Schildern Sie den genauen Hergang der Einwahl und geben Sie unbedingt Ihre Kontaktdaten an.

Strafanzeige wegen Dialer-Abzocke erstatten

Erstatten Sie bei Betrugsverdacht Strafanzeige bei Ihrer örtlichen Kriminalpolizei. Ändern Sie in diesem Fall nichts mehr an der Konfiguration Ihres Rechners. Nur so können die Experten mögliche Manipulationen durch den Dialer zweifelsfrei nachvollziehen. Legen Sie bei der Ermittlungsbehörde alle möglicherweise relevanten Daten (Inhaber der Domain, Name des Dialers usw.) und Dokumente vor. Ganz wichtig: Immer wieder versuchen Betroffene vor dem Gang zur Polizei, gewisse Spuren auf ihrem PC (Surfen auf einschlägigen Webseiten etc) zu löschen, weil es ihnen peinlich ist, diese zu offenbaren. Das ist zwar verständlich, aber gefährlich. Oft genug vernichten sie damit nämlich auch sämtliche Beweise für ihre Unschuld. Bitten Sie die Ermittler unter Umständen darum, eine Kopie Ihrer Festplatte anzufertigen. So erhalten Sie Ihren Rechner schneller zurück.

 

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