Redtube-Abmahnungen: Immer mehr Hinweise auf möglichen Betrug

Die Redtube-Abmahnungen ziehen weiter Kreise. Zwei Wochen nach Beginn der Abmahnwelle deutet nach Medienberichten immer mehr darauf hin, dass es bei der Beschaffung der Daten der abgemahnten Nutzer zu illegalen Aktionen gekommen sein könnte. Ein Jurist spricht von „Abzocke im großen Stil“ und stellt einen Musterbrief kostenlos zur Verfügung.

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Redtube-Abmahunngen: Immer mehr Medien wittern Betrug hinter der Welle von Streaming-Abmahnungen.

Abgemahnt von Urmann und Kollegen: Zehntausenden Internetnutzern ging das so in den vergangenen Wochen. Warum, war vielen unklar, zumal es lles andere als bewiesen ist, dass das Ansehen von Video-Streams im Internet illegal ist. Auch behaupten etliche Abgemahnte, sie seien gar nicht auf Redtube gewesen.

Wie das Portal heise.de nun meldet, könnten die Betroffenen der Abmahnungen tatsächlich beim Surfen im Internet auf das Pornoportal Redtube zwangsumgeleitet worden sein. Dabei wurden ihre IP-Adressen aufgezeichnet und dem Landgericht Köln mit Bitte um Herausgabe der Klardaten wie Name und Wohnadresse vorgelegt. Dies erließ dann tatsächlich in zig-tausenden von Fällen Herausgabebeschlüsse. Die Folge: Die Internetnutzer bekamen eine Abmahnung, weil sie angeblich auf Redtube waren und dort einen Videofilm ansahen – was angeblich ein Verstoß gegen das Urheberrecht sei.

„Sollte es wie beschrieben abgelaufen sein, würde das bedeuten: Die Rechteinhaber oder deren „Ermittler“ haben gezielt deutschen Traffic über Trafficholder zu ihren Fake-Proxy-Seiten geleitet, dort die IP-Adressen erfasst und dann die nichts ahnenden Nutzer zu Redtube.com weitergeleitet. Damit hätten sie die behaupteten Urheberrechtsverletzungen ohne aktives Mitwirken der Abgemahnten selbst generiert“, heißt es wörtlich bei heise.de. Und weiter: „Viele Indizien sprechen nun für eine Vorgehensweise, die in den strafrechtlich relevanten Bereich reicht und zumindest den Verdacht auf Computerbetrug in gewerblichem Ausmaß nahelegt.“

Die „Welt“ berichtet, dass inzwischen auch die Staatsanwaltschaft die Vorgänge um die Abmahnwelle prüfe. „Die Staatsanwaltschaft Köln war offenbar nach den Medienberichten der vergangenen Woche auf den Fall aufmerksam geworden und hatte die Ermittlungen eingeleitet“, zitiert das Blatt Rechtsanwalt Johannes von Rüden.

Anwalt: Betroffene sollten Datenschutz-Anfrage stellen

Der Augsburger Rechtsanwalt Hagen Hild, Fachanwalt IT-Recht und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz, sagte in der Augsburger Allgemeinen, bei den Redtube-Abmahnungen von Urmann + Collegen deute vieles auf eine „Abzocke im großen Stil“ hin. Er riet Betroffenen zur Gegenwehr. Sie sollten die geforderten Kosten von 250 Euro pro Abmahnung nicht bezsahlen, sondern zum Gegenangriff übergehen. So sollten die Abgemahnten von den Abmahn-Anwälten nach § 34 BDSG Auskunft darüber verlangen welche Daten von ihnen gespeichert sind und woher diese genau stammen. „Dies ist tatsächlich eine Möglichkeit die Anwälte zeitlich und finanziell unter Druck zu bringen. Vielleicht ist dies letztlich die effektivste Möglichkeit Streaming-Abmahnungen für die Zukunft zu verhindern, bevor sich diese etablieren“, so Hild.

Redtube-Abmahnung: Kostenloser Musterbrief für Opfer veröffentlicht

Die Kanzlei Hild hat für Betroffene der Redtube-Abmahnungen auch einen kostenlosen Musterbrief zum Download bereitgestellt. Der Brief war zunächst auf der Facebook-Seite der Kanzlei veröffentlicht worden. Kurz, nachdem Anwalt Hild sich öffentlich zu den fragwürdigen Details der Redtube-Abmahnungen geäußert hatte, wurde die Facewbookseite plötzlich als „unsicher“ eingestuft. Zudem seien Postings, in denen auf den kostenlosen Musterbrief hingewiesen wurde, von Facebook gelöscht worden, hieß es in der Kanzlei.