kino.to: Tausenden Nutzern drohen möglicherweise Hausdurchsuchungen

kino.to sorgt weiter für Wirbel. Ein halbes Jahr nach Schließung der Filmbörse müssen jetzt möglicherweise tausende Nutzer mit Strafverfahren und Hausdurchsuchungen durch die Kripo rechnen.

Die Seite kino.to, über die Nutzer Zugriff zu Film-Streams erhielten, war im Juni 2011 von Fahndern gestoppt worden. Mehrere Beteiligte und Drahtzieher wurden mittlerweile zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt.

Nun allerdings droht offenbar auch etlichen Nutzern der Seite Ungemach. Wie der „Focus“ berichtet, müssen tausende Kunden von kino.to mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen. Die Ermittler hätten auf beschlagnahmten Rechnern von kino.to die Daten von sogenannten Premium-Kunden gefunden, also Nutzern, die per Paypal für eine komfortableren Zugang zu den Streams gezahlt hatten.

Strafverfahren heißt, dass die Ermittler bei den betroffenen Nutzern nach Belastungsmaterial suchen werden. „In diesem Rahmen kann es gegebenenfalls auch zu Hausdurchsuchungen kommen – wenn die Strafverfolger sich auf glattes Parkett begeben“, kommentierte der bekannte Strafverteidiger Udo Vetter in seinem lawblog den Bericht. Es sei nämlich „noch keineswegs ausgemacht, dass sich auch die Nutzer von kino.to strafbar gemacht haben“.

Anwalt: Zahlung an kino.to allein nicht strafbar

An kino.to Geld zu überweisen sei zunächst einmal nicht strafbar, so Vetter in seinem Blog weiter. Es wäre also Aufgabe der Polizei, dem Nutzer nachzuweisen, ob er tatsächlich urheberrechtlich geschützte Filme angesehen hat.  Genau deshalb seien auch Hausdurchsuchungen im Rahmen der Ermittlungen gegen kino.to-Nutzer möglich.

Strafantrag gegen kinox.to angekündigt

Ein ähnliches Bezahlsystem wie bei der geschlossenen Seite kino.to gibt es auch auf der Nachfolgeseite Kinox.to. Diese ist aktuell noch erreichbar. Laut „Focus“ will die Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) gegen deren Hintermänner noch diesen Monat Strafantrag stellen.