Urteil: Lange Freiheitsstrafen fuer Dialer-Betrüger

Weil sie Internetnutzer in den Jahren 2002 und 2003 mit automatischen Dialern um zwölf Millionen Euro gebracht haben, sind zwei Männer vom Landgericht Osnabrück zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Kammer wertete die Masche als bandenmäßigen Betrug und Computerbetrug. Edward B. und Jörg H. werden nach Aussagen ihrer Verteidiger wohl in Revision gehen.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Männer in der Zeit von Juli 2002 bis September 2003 illegale Einwahlprogramme auf Pornoseiten im Internet versteckt hatten. Die Dialer mit Namen wie „Teen XXX“ und „Qdial11“ installierten sich beim Besuch der Seiten automatisch auf den Rechnern der Betroffenen und wählten sich später über teure 0190-Nummern ins Internet ein. Danach löschten sie sich selbst, um die Spuren zu verwischen. Die Telekom kassierte die aufgelaufenen Gebühren trotzdem. Rund 100.000 Internetnutzern entstand so ein Schaden von insgesamt knapp zwölf Millionen Euro. Zwei Komplizen der Männer waren nach Geständnissen bereits im Frühsommer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Die Verurteilten hatten über mehrere von ihnen gegründete und kontrollierte Firmen mit Namen wie Central 24 und Liquid Inc. zunächst legale Einwahlprogramme verwendet. Die 0190-Dialer seien dann aber gemeinschaftlich aus Geldgier von illegalen Auto-Dialern ersetzt worden, sagte der Vorsitzende Richter Dieter Temming in seiner Urteilsbegründung. Die Programme seien so manipuliert worden, dass die Betroffenen nicht über die Einwahlkosten informiert wurden. Die Dialer hätten zudem die Einstellungen der Computer der Opfer manipuliert. Damit seien die Sicherheitsvorkehrungen der Rechner ausgehebelt worden. „Es hat etwas von Heimtücke”, sagte Temming, der zugleich den Einsatz der ermittelnden Staatsanwaltschaft Osnabrück lobte. Obwohl in deren Bereich nur zwei Opfer fielen, hätten die Ermittler ein bundesweites Sammelverfahren gestartet – und so auch in enger Zusammenarbeit mit der Polizei Osnabrück für die Überführung der Täter gesorgt – obwohl die alles getan hatten, unerkannt zu bleiben

Das Gericht folgte damit zwar in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft; im Strafmaß blieben die Richter mit vier Jahren und drei Jahren, drei Monaten unter dem geforderten Strafmaß der Anklage. Staatsanwalt Jürgen Lewandrowski hatte sechs und viereinhalb Jahre Haft gefordert und gleichzeitig einen so genannten erweiterten Verfall in Höhe von sieben Millionen Euro und 750 000 Euro beantragt. Das hätte in der Praxis bedeutet, dass den Verurteilten zusätzlich zur Haft noch Geldzahlungen in dieser Höhe auferlegt worden wären. Das sei aus Sicht der Kammer juristisch aber nicht möglich gewesen, sagte der Vorsitzende.

In ersten Reaktionen zeigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung unzufrieden. Die Verteidiger kritisierten, dass dieses Urteil zu weit von den bereits verhängten Bewährungsstrafen abweiche. Die Staatsanwaltschaft wiederum monierte, dass die Strafe zu gering sei. Es ist daher möglich, dass beide Seiten noch in Revision gehen.