0190 geht, 0900 kommt: Das sollten Sie jetzt wissen

Bei den telefonischen Mehrwertdiensten geht eine Ära zuende. Nach acht Jahren werden die 0190-Nummern zum Ende des Jahres abgeschaltet. Die Nachfolge übernehmen ab Januar 2006 die 0900-Nummern. Diese sollen, so die Hoffnung der Politik, verbraucherfreundlicher und transparenter als die 0190 sein. Doch auch bei der 0900 lauern Kostenfallen. Dialerschutz.de zeigt Ihnen, worauf sie in Zukunft achten müssen.

Mit der 0190 wurde im Jahr 1997 der Grundstein für den Boom der Mehrwertdienste im Internet und am Telefon gelegt. Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation, mittlerweile in Bundesnetzagentur umgetauft, vergab die Nummer in Tausenderblöcken an die Netzbetreiber. Diese wiederum vermieteten die Nummer weiter. Die Folgen sind bekannt. Im Schatten der Anonymität wurde mit 0190-Diensten auch kräftig abgezockt. Noch dramatischer wurde die Situation, als Anfang 2002 die frei tarifierbaren 01900-Nummern auf den Markt kamen. Plötzlich gab es Dienste und Dialer, die mit 300 und mehr Euro pro Einwahl zu Buche schlugen. Schwarze Schafe der Branche witterten Morgenluft, selbst ernannte Jungunternehmer scheffelten Geld auf Kosten argloser Verbraucher. Politik und Justiz reagierten nur langsam auf die neue Bedrohung – unter anderem schließlich mit einer Tarifobergrenze von zwei Euro pro Minute oder 30 Euro pro Einwahl, und einer eigenen Rufnummerngasse für Dialer.

Zum 1. Januar 2006 werden die 0190-Nummern nun endgültig abgeschaltet. Wer eine solche Nummer anruft, wird dann nur noch eine Bandansage hören, in der er auf die Abschaltung und möglicherweise auf eine neue – teure – Nummer hingewiesen wird. Diese Bandansage, die übrigens kostenlos sein muss, war ein Eingeständnis der Bundesnetzagentur an die Branche, die durch die Abschaltung Umsatzeinbußen fürchtete. An die Stelle der 0190 treten jetzt die 0900-Nummern. Diese werden zwar schon seit fast drei Jahren vergeben und liefen lange parallel zu den 0190-Nummern. Doch ab Anfang 2006 sollen sie die alten Nummern vollständig ersetzen.

Das müssen Sie über die 0900-Nummern wissen:

Bei den 0900-Nummern gibt es kein festes Tarifschema. Die Kosten, die bei der Anwahl einer solchen Nummer entstehen, können vom Anbieter frei festgelegt werden. Die Preisobergrenze liegt allerdings bei zwei Euro pro Minute oder (bei Blocktarifen) bei 30 Euro pro Einwahl. Wieviel der Dienst im Einzelfall kostet, muss Ihnen vor Beginn der Kostenpflicht angesagt werden. Die Tarifansage selbst muss kostenlos sein.

  • Wer über eine 0900-Nummer einen Mehrwertdienst anbietet, muss sich einem festen Schema unterwerfen. Unter den Nummern 0900-1 dürfen nur reine Informationsdienste angeboten werden. Die 0900-3 ist für Unterhaltungsdienste vorgesehen, unter 0900-5 können „sonstige Dienste“ angeboten werden. Darunter fallen auch Erotikangebote.
  • Verbindungen über eine 0900-Nummer müssen automatisch nach einer Stunde getrennt werden.
  • Dialer dürfen sich in Deutschland ausschließlich über die Rufnummerngasse 0900-9 einwählen. Tun sie das nicht, muss der Verbraucher die anfallenden Kosten nicht bezahlen.
  • Auch bei Telefaxdiensten über 0900-Nummern muss der Tarif mitgeteilt werden. Wenn es sich dabei um einen zeitabhängigen Tarif handelt, muss der Anbieter daneben mitteilen, wie viele Seiten das Fax umfasst.
  • Die 0900-Nummern werden nicht mehr in Tausenderblöcken an Netzbetreiber abgegeben, sondern einzeln an Diensteanbieter – auch an einzelne Privatpersonen. Wer sich eine 0900-Nummer zuteilen lässt, ist verpflichtet, bei der Bundesnetzagentur Namen und Anschrift zu hinterlegen. Die Weitervermietung der Nummer ist nicht erlaubt, eine Übertragung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen.
  • Verbraucher können den Betreiber einer 0900-Nummer problemlos online herausfinden. Die Bundesnetzagentur hält dafür unter der Adresse bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno900.asp ein Abfrageformular bereit.
  • Verbraucher, die Probleme mit einer 0900-Nummer haben, etwa wegen eines unklaren Rechnungspostens oder wegen Verdachts auf missbräuchliche Nutzung, können sich an die Bundesnetzagentur (www.bnetza.de) wenden. Die Behörde kann die Abschaltung der Nummer anordnen und Sanktionen gegen den Verantwortlichen verhängen.

Wer sich vor Missbrauch oder unerwartet hohen Kosten schützen will, kann die 0900-Nummern für seinen Anschluss sperren lassen. Zuständig dafür ist der jeweilige Netzbetreiber. Dabei können die 0900-Nummern insgesamt gesperrt werden, auch die Sperrung einzelner Nummerngassen (etwa die 09009 für Dialer) ist möglich. Alle modernen Dialer-Schutzprogramme und Einwahlblocker sollten in der Regel mit 0900-Nummern umgehen können.