Redtube-Abmahnwelle wird zum Fall für die Bundesregierung

Die Redtube-Abmahnungen werden zum Fall für die Politik. Ist das Ansehen eines Videostreams im Internet tatsächlich eine Verletzung des Urheberrechts und kann kostenpflichtig abgemahnt werden? Das will die Linkspartei in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen.

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Die Redtube-Abmahnungen werden zum Fall für die Politik.

Im Dezember hatte die Regensburger Anwaltskanzlei Urman & Collegen im Auftrag der in der Schweiz ansässigen „The Archive AG“ an tausende Internetnutzer Abmahnungen verschickt: Die Betroffenen sollten 250 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben, weil sie angeblich auf dem US-Portal Redtube Pornos angesehen und damit gegen das Urheberrecht verstoßen hätten.

Dass das Ansehen von Videostreams tatsächlich ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein könnte, ist alles andere als klar – ganz im Gegenteil. Auch sonst wirft der Fall der Massenabmahnungen von Urmann & Collegen jede Menge Fragen auf. So ist auch einen Monat nach der Abmahnungswelle noch nicht genau geklärt, wie die Abmahner an die IP-Adressen der später Abgemahnten kamen. Die Staatsanwaltschaft hat hier inzwischen Ermittlungen aufgenommen. Auch zur Frage, ob die Abmahner überhaupt die Rechte an den fraglichen Pornofilmen hatten, gibt es mittlerweile unterschiedliche Ansichten.

Doch auch in der Politik sind die Redtube-Abmahnungen jetzt angekommen. Mit Hilfe einer sogenannten Kleinen Anfrage will die „Linke“ Klarheit in die Redtube-Affäre bringen. Die neue Bundesregierung soll unter anderem darlegen, ob das „reine Betrachten“ eines Videostreams eine Urheberrechtsverletzung darstellt, ob dieses Problem rechtlich geregelt werden muss, welche Konsequenzen aus der eventuell rechtlich fragwürdigen Beschaffung der IP-Adressen der Betrachter des Videostreams zu ziehen sind oder welche Möglichkeiten existieren, sich gegen eine unberechtigte Abmahnung zu wehren, wenn der Auftraggeber seinen Sitz in der Schweiz hat.

Wissen will die Linke-Fraktion auch, ob das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken geändert werden muss. Zudem sei unklar, wie „The Archive AG“ an die IP-Adressen der Nutzer des Videostreams habe gelangen können, so die Oppositionsfraktion: Es sei zu befürchten, dass dabei auf „rechtlich fragwürdige Methoden“ zurückgegriffen worden sei.

Wann die REchtsexperten der Bundesregierung sich zu den Redtube-Abmahnungen äußern werden, ist noch offen. Ebenso ist völlig unklar, ob die Abmahnwelle die Politik zu Konsequenzen bewegen wird.

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