Werbung am Handy per Wap-Push

Seit Herbst 2006 werden auch deutsche und österreichische Handybesitzer Opfer einer Masche, die im Ausland schon seit längerem für Unmut sorgt: Unerwünschte Werbung – also Spam – per WAP-Push. Was dahinter steckt, welche Kosten Betroffenen entstehen können, und wie man sich schützen kann, zeigen wir auf dieser Seite.

Nachrichten per WAP-Push: Die technischen Hintergründe

WAP (englisch: Wireless Application Protocol) ist ein Protokoll, mit dem Internetinhalte auf das Handy übertragen werden können. Eine wichtige Rolle spielen dabei die so genannten Dienstmitteilungen. Eine Dienstmitteilung ist eine Kurznachricht mit einem Link ins WAP. Über diesen kann das Handy Kontakt ins mobile Internet aufnehmen. Die Verbindung mit dem WAP läuft dabei über GPRS, einen Daten-Dienst, der speziell für den Mobilfunk konzipiert wurde. WML (Wireless Markup Language) ist das Format, in dem das „Internet fürs Handy“ dargestellt wird. WAP-Push bedeutet, dass die Nachrichten auch ohne Aufforderung an entsprechende Empfänger verschickt werden (können). Für den Betroffenen sehen solche Nachrichten auf den ersten Blick wie eine SMS oder MMS aus.

Spam per Wap-Push: So funktioniert die Masche

Der Missbrauch von Wap-Push-Diensten für unerwünschte Werbung (Spam) wird seit etwa Mitte 2005 praktiziert. Betroffen waren zunächst Länder wie Großbritannien (tms.widelive.com), Schweden (se.widelive.com), Norwegen (no.widelive.com), und Australien (au.widelive.com). Im November 2006 waren erstmals auch Handybesitzer in Deutschland und Österreich (Link zu dexl.widelive.com) von der Masche betroffen. Dabei versandten die Spammer an Mobilfunknummer Dienstmitteilungen, in denen für angeblich kostenlose Klingeltöne, Wallpaper, oder Handyspiele geworben wurde. Je nach Einstellung des betroffenen Mobiltelefons wurde bereits beim Abrufen/Lesen der Nachricht sofort eine kostenpflichtige Verbindung über GPRS zur WAP-Seite des Anbieters aufgebaut.

In den Fällen, die ab Herbst 2006 aus Deutschland und Österreich gemeldet wurden, war mit dem Download eines beworbenen Klingeltons – zumindest nach Lesart des Anbieters – ein teures Abonnement verbunden. In der WML-Datei war ein Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters vorhanden. Darin hieß es:

1. Es handelt sich um eine Dienstleistung, die abonniert wird.Nach Deiner GRATIS WOCHE erhaltst Du, wenn Du nicht kündigst, pro Woche eine WAP Push Message mit einem Link, der Dich zum Klingelton, Handyspiel und zur farbigen Logo Seite leitet, wo Du 6 Klingeltöne oder Handyspiele und unbegrenzt farbige Logos aus über 10.000 Titeln wählen kannst. Die Kosten betragen EUR 2,99 pro Woche plus die normalen WAP Kosten.2. Das Abonnement kann jederzeit gekündigt werden, sende Stop Splash an 880443. Du musst über 18 sein und die Erlaubnis desjenigen haben, der die Rechnung bezahlt, den Service zu abonnieren.4. Überprüfe Dein Handy auf Kompatibilität.5. Du stimmst zu, in Zukunft gelegentlich Werbung auf Deinem Handy zu erhalten.6. Kundendienst: 0180 500 88 0 557. Fair Use Policy wird auf den Download farbiger Logos angewandt.Deine Downloads sind auf 1000 pro Woche begrenzt.8. Deine Handynummer wird bei uns gespeichert, so dass wir Dich wieder erkennen können, wenn Du diese WAP Seite besuchst.9. Truetone müssen nicht vom Originalkünstler stammen.

Wieviel Kurzmitteilungen an die Nummer 88044 oder Anrufe auf die 01805-Nummer kosten sollten, wurde in dem Dokument nicht aufgeführt. Ebenso fehlte ein Impressum oder eine ladungsfähige Anschrift des Anbieters.

Spam per WAP-Push: Diese Kosten können entstehen

Bei entsprechender Einstellung baut das Mobiltelefon nach Erhalt einer solchen Dienstnachricht und Klick auf „Lesen“ sofort eine Verbindung über GPRS auf. Die Kosten für diese Datenverbindung hängen vom jeweiligen Mobilfunkbetreiber und vom übertragenen Datenvolumen oder der Zeitdauer ab. Unter Umständen muss hier mit mehreren Euro gerechnet werden. Hinzu kommen – wenn man die Bedingungen des Anbieters akzeptiert – die Kosten für das Abonnement, das man angeblich bei nicht fristgemäßer Abbestellung schließt.

Schutz vor Spam mit Wap-Push-Diensten

Wer sich vor Spam per Wap-Push schützen will, sollte an seinem Handy den Emfang von Wap-Diensten deaktivieren, zumindest aber verhindern, dass mit dem Lesen der jeweiligen Nachricht sofort eine GPRS-Verbindung aufgebaut wird. Eine allgemeingültige Empfehlung kann hier nicht gegeben werden, da die Konfiguration vom jeweiligen Handy-Modell abhängt. Die Einstellungen sollten daher nach den Vorgaben des Handy-Herstellers erfolgen. Auch die Mobilfunkbetreiber sollten an ihren Hotlines weiterhelfen können.

Hereingefallen auf ein Abo per WAP-Push – was tun?

Der Versand unerwünschter, unaufgeforderter Werbung auf Mobiltelefone ist nach gängiger Rechtsprechung wettbewerbswidrig und damit illegal. Insoweit sind die Grundsätze zur eMail-Werbung anzuwenden: Verbraucher müssen sich solche Werbesendungen nicht bieten lassen und können zivilrechtlich nach §§823, 1004 BGB gegen die Absender vorgehen. Das dürfte vor allem dann gelten, wenn die Betroffenen dabei auch noch finanzielle Schäden davon tragen.

Aus dem gleichen Grund dürften es die Versender solcher Spam-Nachrichten schwer haben, ihre geforderten Abonnement-Gebühren einzufordern – zumal Verbraucher bei solchen Diensten auch klar und deutlich auf ihr Widerrufsrecht aufmerksam gemacht werden und die AGB abspeicherbar sein müssen.

Als problematisch könnte sich dabei erweisen, dass die Kosten für diese Abonnements und GPRS-Verbindungen von den jeweiligen Mobilfunkbetreiber über die normale Handyrechnung inkassiert werden. Wer sich hier getäuscht oder betrogen fühlt, sollte sofort Kontakt mit seinem Mobilfunkbetreiber aufnehmen und gegen die entstandenen Kosten – schriftlich – Widerspruch einlegen. Im Zweifelsfall sollte dabei ein Rechtsanwalt oder die örtliche Verbraucherzentrale eingeschaltet werden.

 

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