Rechtswidrig: Vorratsdatenspeicherung 2017 kommt – vorerst – nicht

Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland liegt erst einmal wieder auf Eis. Bild: kamasigns/fotolia

Die Vorratsdatenspeicherung 2017 liegt erst einmal wieder auf Eis. Drei Tage, bevor sie in Deutschland in Kraft treten sollte, hat die Bundesnetzagentur die Pflicht zur Umsetzung des Gesetzes ausgesetzt. Der Grund: Die von CDU, CSU und SPD geplante Massenspeicherung von Verkehrsdaten verstößt gegen EU-Recht.

Eines der wichtigsten Überwachungs-Vorhaben der Großen Koalition ist erst einmal gescheitert. Die Ende 2015 von Union und SPD beschlossene Vorratsdatenspeicherung in Deutschland, die am 1. Juli 2017 in Kraft treten sollte, ist vorerst ausgesetzt. Das hat die Bundesnetzagentur mitgeteilt, die die technische Umsetzung der Massenspeicherung durchsetzen sollte.

Die Bundesnetzagentur zog damit die Konsequenzen aus einem aktuellen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster. Ende 2016 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass eine verdachtslose Speicherung von Verkehrsdaten wie Telefon- und Internetverbindungen gegen europäisches Recht verstößt. Auf dieses Urteil berief sich nun auch das Münsteraner Gericht, vor dem der Internetprovider SpaceNet gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt hatte. Nachdem die neu geregelte Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig sei, müsse Spacenet die Daten seiner Kunden nicht speichern, meinten die Richter in ihrem Beschluss.

Der OVG-Beschluss aus Münster hätte zwar eigentlich nur für SpaceNet gegolten. Dennoch zog die Bundesnetzagentur daraus Konsequenzen für die Vorratsdatenspeicherung 2017 insgesamt: „Aufgrund dieser Entscheidung und ihrer über den Einzelfall hinausgehenden Begründung sieht die Bundesnetzagentur bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Hauptsacheverfahrens von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der in § 113b TKG geregelten Speicherverpflichtungen gegenüber allen verpflichteten Unternehmen ab“, teilte die Behörde heute mit. „Bis dahin werden auch keine Bußgeldverfahren wegen einer nicht erfolgten Umsetzung gegen die verpflichteten Unternehmen eingeleitet.“

Provider legen Vorratsdatenspeicherung auf Eis

Auf Deutsch: Wer die Vorratsdatenspeicherung ab 1. Juli nicht umsetzt, wird also erst einmal nicht bestraft. Wie es weiter geht, hängt davon ab, wie in der Hauptsache entschieden wird. Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland steht auch beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand. Wann dort eine Entscheidung fällt, ist aber noch unklar.

Die Provider reagierten sofort – und legten ihrerseits die Vorratsdatenspeicherung auf Eis. „Wir begrüßen die Aussetzung durch die Bundesnetzagentur“, sagte Thomas Kremer, Vorstand, Datenschutz, Recht und Compliance der Telekom, gegenüber der Frankfurter Rundschau. „Für so einen sensiblen Eingriff in Persönlichkeitsrechte muss Rechtssicherheit gegeben sein. Das haben wir von Anfang an betont.“

„Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Vorratsdatenspeicherung auszusetzen, und werden bis auf Weiteres keine Daten speichern“, erklärte 1und1 per Twitter.  „Auf Grund der heutigen Mitteilung der Bundesnetzagentur sieht Vodafone auch im Interesse seiner Kunden von der Speicherung und Beauskunftung von Verkehrsdaten (auf Grund der sogenannten Vorratsdatenspeicherung 2.0) bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren ab“, sagte ein Pressesprecher von Vodafone gegenüber dem Portal netzpolitik.org. Ähnlich äußerten sich Telefonica (Base) und Easybell.

Sollte die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland scheitern, wäre es bereits das zweite Mal binnen weniger Jahre. Die erste Vorratsdatenspeicherung lief 2010 nur sechs Wochen lang. Dann wurde sie vom Bundesverfassungsgericht gekippt.