Vorratsdatenspeicherung: Heute Startschuss für die massenhafte Überwachung

Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland tritt in Kraft. Bild: kamasigns

Die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland tritt in Kraft. Bild: kamasigns

Heute tritt das neue Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft. Damit darf die Kommunikation der Bundesbürger systematisch und ohne Verdacht auf eine Straftat protokolliert werden. Ob das Gesetz lange Bestand haben wird, ist allerdings unklar.

Neue Vorratsdatenspeicherung in Deutschland: Mit der gestrigen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt heute das Gesetz zur massenhaften Kommunikations-Überwachung in Kraft.

Im Oktober 2015 hatte der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten beschlossen. Im November stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu. Das Gesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten, folgende Daten zu speichern – auch ohne, dass dem Betroffenen eine Straftat vorgeworfen wird:

  • Standortdaten eines Handynutzer bei Beginn eines Telefonats (Speicherdauer vier Wochen)
  • Standortdaten bei Beginn einer mobilen Internetnutzung (Speicherdauer vier Wochen)
  • Rufnummern, Zeit und Dauer aller Telefonate (Speicherdauer zehn Wochen)
  • Rufnummern, Sende- und Empfangszeit aller SMS-Nachrichten (Speicherdauer zehn Wochen)
  • zugewiesene IP-Adressen aller Internetnutzer sowie Zeit und Dauer der Internetnutzung (Speicherdauer zehn Wochen).

Nicht gespeichert werden die Inhalte der Gespräche selbst. Ebenso von der Speicherung ausgenommen sind Gespräche mit der Telefonseelsorge.

Die Daten müssen im Inland gespeichert, und nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht werden. Möchten Ermittlungsbehörden diese Daten wissen, müssen sie von den Telekommunikationsfirmen wie Telekom oder Vodafone herausgegeben werden – auch ohne richterlichen Beschluss.

Kritiker der Vorratsdatenspeicherung, darunter Bürgerrechtler, Datenschützer, Journalisten und Anwaltsverbände, halten die anlassunabhängige Überwachung für verfassungswidrig. Klagen gegen das Gesetz sind bereits angekündigt

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