Freies Wlan: Was Sie zur Rechtslage aktuell wissen müssen

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Offenes Wlan und die Rechtslage: Wer sein Funknetz für Kunden oder andere Dritte freigibt, kann weiterhin schnell in rechtliche Schwierigkeiten geraten. Bild: fotolia.com/georgemclittle

Freies Wlan zu betreiben, ist und bleibt ein Risiko. Zur Rechtslage hat sich zwar im Sommer 2016 sogar der Europäische Gerichtshof geäußert, Rechtssicherheit gibt es dadurch in Deutschland aber noch längst nicht. Was Sie als Betreiber eines freien Wlan wissen müssen.

Rechtslage: Darf ich in Deutschland ein offenes Wlan betreiben?

Ja, es gibt zunächst einmal kein Verbot, ein für alle offenen Funknetz zu betreiben.

Was passiert, wenn sich jemand in mein offenes Wlan einbucht und darüber Straftaten verübt, zum Beispiel illegale Daten herunterlädt und Betrügereien begeht?

In Fällen von Straftaten, die über das Internet verübt werden, ist der erste Ansprechpartner von Polizei und Staatsanwaltschaft in der Regel der Anschlussinhaber, über dessen IP-Adresse bei den Taten ins Netz gegangen wurde. Die Ermittler werden sich also direkt an Sie wenden. In der Praxis kann das den Vollzug eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses bedeuten – also eine Hausdurchsuchung bei Ihnen.

Was ist, wenn jemand über mein offenes Wlan Urheberrechtsverletzungen begeht, zum Beispiel illegal Filme oder Musik tauscht?

Im Sommer 2016 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden (Rechtssache C-484/14), dass Betreiber von offenen WLAN-Netzen in solchen Fällen nicht der Störerhaftung unterliegen. Sie müssen also bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte weder Abmahn- noch Schadensersatzkosten zahlen. Allerdings müssen sie damit rechnen, dass sie vom Gericht per Unterlassungsanordnung dazu verdonnert werden, ihren Anschluss künftig mit einem Passwort zu sichern, um die Urheberrechtsverletzungen zu unterbinden. „Letzteres würde wiederum zu Abmahn- und oder Gerichtskosten führen, die vom Anschlussinhaber getragen werden müssten. Sicher sind die Betreiber von offenen WLAN-Netzen also nur vor Ansprüchen auf Schadensersatz“, so der Anwalt Christian Solmecke.

Sollte ich mein offenes Wlan also besser per Passwort schützen?

Das wäre vermutlich am sinnvollsten – wenn Sie zugleich auch die Identität Ihrer Wlan-Nutzer feststellen. Tatsächlich aber steht das Urteil des EuGH in Widerspruch zur deutschen Gesetzgebung. Im Sommer 2016 hatte die Bundesregierung beschlossen, dass sich Anbieter von offenen Wlan auf das sogenannte Haftungsprivileg berufen können. Damit seien sie für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig und machten sich auch nicht mehr strafbar, so die Bundesregeirung in einer Pressemitteilung.

Zusammengefasst: Echte Rechtssicherheit in Sachen freies Wlan gibt es in Deutschland weiterhin nicht.