Vorratsdatenspeicherung ist illegal: Die Pressestimmen zum Urteil

Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer heutigen Form in Europa ist illegal. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Die Reaktionen und Pressestimmen auf das Urteil sind ziemlich eindeutig. Das Gericht wird für seine klaren Worte gelobt – und die Politik aufgefordert, Konsequenzen zu ziehen.

© PhotographyByMK - Fotolia.com

Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form verstößt gegen ide Bürgerrechte. Bild: PhotographyByMK – Fotolia.com

Die Vorratsdatenspeicherung, wie sie heute in den meisten Ländern Europas praktiziert wird, ist mit dem europäischen Recht nicht vereinbar.  Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Zwar sei es grundsätzlich in Ordnung, Daten zu sammeln, um Verbrecher zu überführen. Aber das dürfte nur unter ganz klaren und engen Grenzen gescehen. Denn Datenspeicherung sei ein „besonders schwerwiegenden Eingriff“ in die  Grundrechte. Aus den gespeicherten Daten könnten sehr genaue Schlüsse auf die Gewohnheiten des täglichen Lebens der Bürger gezogen werden. Weil die Menschen über die Nutzung der Daten nicht informiert werden, könnten sie den Eindruck bekommen, ständig vom Staat überwacht zu werden. Und das dürfe so nicht sein.

Die Reaktionen auf das Urteil waren eindeutig. Hier Reaktionen und Pressestimmen:

„Der 8. April 2014 wird als Tag der Auferstehung der europäischen Grund- und Bürgerrechte in die Geschichte Europas eingehen. Man wird sich an ihn als den Tag erinnern, an dem der Europäische Gerichtshof (EuGH) endlich den Wert des Datenschutzes als Grundrecht entdeckte und sich damit auf die Seite des Bundesverfassungsgerichts schlug.“ Berliner Zeitung

„Ein Urteil mit Augenmaß.“ Handelsblatt

„Der Rechtsstaat hat eine offene Flanke. Terroristen und kriminelle Netzwerke nutzen Handys und Internet, um ihre Verbrechen zu organisieren. Es wäre fahrlässig, den Sicherheitsbehörden gegenüber solchen Aktivitäten komplette Blindheit und Taubheit zu verordnen.“ Stuttgarter Zeitung

„Das maßlose Speichern von Daten ohne Anlass muss ein Ende haben. Stattdessen ist die Aufgabe klar formuliert: Ermittlungsbehörden müssen zwar die Möglichkeiten haben, Verbrecher mit allen nötigen technischen Mitteln zu überführen. Aber unbescholtene Bürger haben auch das Recht zu leben, ohne dass der Staat ihnen ständig nachspioniert.“ Augsburger Allgemeine

„Die Entscheidung des EuGH ist ein Grund zur Freude. Sie weckt die Hoffnung, dass der Schutz der Menschen in der digitalen Welt vielleicht doch funktioniert – in einer konzertierten Aktion der Gerichte. Der Datenschutz ist das Grundrecht der Informationsgesellschaft. Er darf kein Gnadenrecht sein. Die drei großen Gerichte haben das verstanden. Die deutsche Politik sollte folgen.“ Süddeutsche Zeitung

„Die obersten europäischen Richter kippen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Sie fällen ein ausgewogenes Urteil – es schützt die Bürger, erlaubt aber den Kampf gegen schwere Kriminalität.“ Wirtschaftswoche

„Diese EuGH-Entscheidung führt zu einer dramatischen Änderung der rechtlichen Bewertung von nationalen Umsetzungen der Richtlinie: Auf einmal ist Deutschland das einzige Land, dessen nationales Recht den europarechtlichen Vorgaben genügt, weil es bei uns keine Vorratsdatenspeicherung gibt. Dagegen sind die auf der Richtlinie beruhenden Gesetze der anderen EU-Mitgliedstaaten zur Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig.“ heise.de

„Die Richtlinie ist gekippt, und das ist im Sinne der Privatsphäre eine gute Nachricht. Auch wenn sich die offiziell verordnete Durchleuchtung aller angesichts des NSA-Skandals ziemlich harmlos ausnimmt.“ Rhein-Neckar-Zeitung

„Der Schutz des Privatlebens der Bürger ist wichtiger als der fragliche Versuch, mit Datenerhebung und Speicherung schwere Straftaten zu verhindern. Es gibt Terroristen und Schwerverbrecher – aber nicht jeder Bürger darf im Verdacht stehen, einer zu sein. Die Möglichkeit des Datenmissbrauchs ist zu groß. Das Bundesverfassungsgericht sieht dies ebenso. Damit nimmt der EuGH das Grundgefühl der Bevölkerung auf, die nach der NSA-Spähaffäre Datengier nicht mehr akzeptiert. “ Südwestpresse

„Danke, Europäischer Gerichtshof! Du hast mit einem historischen Urteil zur Vorratsdatenspeicherung der Demokratie einen großen Dienst erwiesen. Endlich steht fest, was in einer freiheitlichen Gesellschaft ohnehin nicht umstritten sein sollte: Das anlasslose massenhafte Speichern aller Telekommunikationsdaten ist ein besonders schwerer Eingriff in die Grundrechte. Damit wurde von höchster unabhängiger Stelle begradigt, was Regierungen, Parlamente und Sicherheitsbehörden quer durch die Europäische Union jahrelang zurecht gebogen haben: das Recht des Einzelnen auf Privatleben.“ Deutsche Welle

„Jetzt stellt sich heraus, was die Gegner schon immer ahnten, wussten oder wünschten: Auch der Europäische Gerichtshof hält das Sammeln von Verbindungsdaten aller Bürger für weit überzogen, er stoppt das Gesetz an seiner Quelle in Brüssel. Und alle in Deutschland, die ihm kritiklos gefolgt sind, sind blamiert. Oberblamiert ist Ex-Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der jahrelang mit FDP-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stritt, die sich störrisch verweigerte. Davor Thomas de Maizière (CDU). Und beide hörten nicht auf, als die liberale Dame weg war und im Herbst Heiko Maas (SPD) an ihre Stelle trat.“ Westdeutsche Zeitung

„Mit seiner Entscheidung, das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu kassieren, hat der Europäische Gerichtshof Mut bewiesen. Es ist ein Urteil zum Schutz der Privatheit jedes Bürgers.“ Welt.de