Bestandsdatenauskunft: Das müssen Sie über das neue Schnüffel-Gesetz wissen

Bestandsdatenauskunft: Was sperrig klingt, hat es in sich: Denn eine neue Regelung soll es Behörden einfacher machen, Zugangsdaten zu Ihrem Handy, Passworte zu Ihrem Mailpostfach und die Anschrift hinter Ihrer IP-Adresse zu bekommen. Datenschützer wollen dagegen klagen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Bestandsdatenauskunft: ERmittler kommen künftig leichter an Passwörter, Adressen und Zugangsdaten heran. Symbolbild: sashkin/fotolia.com

Bestandsdatenauskunft: Ermittler kommen künftig leichter an Passwörter, Adressen und Zugangsdaten heran. Symbolbild: sashkin/fotolia.com

Die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft in Deutschland wurde gerade erst vom Bundestag beschlossen und wenig später vom Bundesrat durchgewunken – trotz massiver Bedenken von Datenschützern und Juristen. Ob die Neuregelung allzu lange gelten wird, ist unklar. Kritiker haben bereits eine Verfassungsklage angekündigt. Nachdem das Bundesverfassungsgericht zuletzt fast alle Sicherheitsgesetze der Bundesregierung als verfassungswidrig gekippt hatte, könnte dies nun auch bei den Bestandsdaten anstehen. Hier die wichtigsten Fragen zu den neuen Regelungen:

Was sind Bestandsdaten?

Bestandsdaten sind Kundendaten, die bei den Anbietern von Telefon- oder Internetzugängen hinterlegt sind. Zu den Bestandsdaten gehören Namen, Adressen, Kontoverbindungen und Telefonnummern, aber zum Beispiel auch PIN und PUK des Handys, oder das Passwort für das eigene Mailpostfach. „Indirekt könnten Ermittler über die Passwort-Zurücksetzung auch auf Facebook und Google zugreifen“, kritisieren Gegner der Neuregelung.

Was steckt hinter der neuen Bestandsdatenauskunft?

Mit dem neuen Gesetz zur Bestandsdatenauskunft sollen es Ermittlungsbehörden noch einfacher haben, an diese Daten heranzukommen. Die Abfrage wird dann über eine elektronische Schnittstelle bei den Telefon- und Internetfirmen erfolgen. Dabei muss es nicht einmal um Kapitalverbrechen gehen, es reichen schon Ordnungswidrigkeiten aus, damit die Provider verpflichtet sind, diese Daten herauszugeben. „Weil in naher Zukunft immer mehr Autos internetfähig werden, könnte bereits ein Knöllchen genügen, um die Daten beim Provider abzurufen“, berichtete etwa die Süddeutsche Zeitung. Eine Prüfung durch einen Richter – den sogenannten Richtervorbehalt – soll es nur dann geben, wenn es um die Herausgabe von Passwörtern und PIN oder PUK geht.

Wer hat das Gesetz beschlossen?

Dem Gesetzentwurf stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und SPD zu. Dagegen waren Grüne und Linke.

Ab wann gilt die neue Bestandsdatenauskunft?

Wohl ab Sommer 2013.

Wird man informiert, wenn man ins Visier von Behörden geraten ist?

Nicht immer. Das Gesetz sieht nur bei der Zuordnung von IP-Adressen und Herausgabe von Passwörtern eine Benachrichtigung der Betroffenen vom Zugriffen auf ihre Daten vor.

Was sagen Kritiker der neuen Bestandsdatenauskunft?

„In mehreren Punkten ist der geänderte Gesetzentwurf sogar verfassungswidrig“, sagt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnen wir in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.“

Ist das letzte Wort zur neuen Bestandsdatenauskunft gesprochen?

Nein. Wahrscheinlich wird das neue Gesetz wieder einmal vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Gegner der Bestandsdatenauskunft sammeln derzeit hier Unterschriften  für eine Sammel-Verfassungsklage gegen das neue Gesetz.