Bundesgerichtshof: Einbinden von fremden Youtube-Videos könnte bald verboten sein

Für Blogger und Webseitenbetreiber, aber auch für Facebook-Nutzer ist es Alltag: das Einbinden von fremden Youtube-Videos. Doch damit könnte es bald vorbei sein. Deutschlands höchstes Gericht schließt nicht aus, dass dieses sogenannte Framing illegal ist.

Youtube-Video

Youtube-Video. Symbolbild: Thomas Pajot/Fotolia.com

Der Bundesgerichtshof (BGH) will am 16. Mai sein Urteil verkünden – und damit möglicherweise eine Praxis verbieten, die heutzutage üblich ist – die Einbindung von Youtube-Videos. Im konkreten Fall, über den der BGH entscheiden muss (I ZR 46/12 Framing), hatte eine Firma, die Wasserfilter vertreibt, geklagt. Das Unternehmen hatte einen etwa zwei Minuten langen Werbefilm mit dem Titel „Die Realität“ herstellen lassen. Der Film war dann von einem Fremden – laut der Firma ohne ihre Zustimmung – auf YouTube hochgeladen. Zwei Vertreter einer Konkurrenzfirma banden das Youtube-Video auf ihren eigenen Webseiten ein. Das passte der Firma natürlich nicht. Sie klagte wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht auf Schadensersatz.

Landgericht München: Zu Schadensersatz verurteilt

In erster Instanz hatte das Landgericht die beiden Vertreter tatsächlich zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von je 1000 Euro verurteilt. In zweiter Instanz wies das Oberlandesgericht München die Klage wegen des Einbindens des Youtube-Videos ab (OLG München 6 U 1092/11 Urteil vom 16. Februar 2012).

Heute nun beschäftigte sich Deutschlands höchstes Gericht mit dem Fall – und schloss in der mündlichen Verhandlung nicht aus, dass die Einbindung des fremden Videos tatsächlich illegal gewesen sein könnte. Denn dieses „Framing“ sei wohl ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Einbinden von Videos legal? Urteil am 16. Mai

Sein Urteil will der BGH am 16. Mai sprechen – mit möglicherwesie drastischen Folgen für viele Internetnutzer. Denn der I. Zivilsenat deutete heute an, dass das Einbinden von fremden Youtube-Videos vor allem bei kommerziellen Angeboten mit großer Reichweite illegal sein könnte. Die denkbare Folge: Jeder, der mit einer Webseite in irgendeiner Form Geld verdient – etwa durch Werbebanner – dürfte dann nicht mehr fremde Youtube-Videos bei sich einbinden. Die nächste Abmahn-Welle wäre damit vorprogrammiert – und das so erfolgreiche System Youtube in Deutschland drastisch eingeschränkt.

Ein Trost: Die Richter machten zugleich deutlich, dass sie den Fall möglicherweise dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorlegen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass die dortigen Richter die Einbettung von Youtube-Videos nicht ganz so streng einschränken werden wie es die BGH-Richter planen.