Neues Meldegesetz: Weitergabe von Adressen doch nur mit Zustimmung

Neues Meldegesetz: Nach monatelangem Streit haben sich Bund und Länder jetzt auf einen Kompromiss bei Adresshandel und Datenweitergabe durch Meldeämtergeeinigt. Verbraucher und Datenschützer können aufatmen.

Das Meldegesetz wurde noch einmal korrigiert. Symbilbild: Marco2811

Das Meldegesetz wurde noch einmal korrigiert. Symbolbild: Marco2811/Fotolia.com

Dem geplanten Meldegesetz zufolge sollte Einwohnermeldeämtern erlaubt werden, Adresshändler, Inkassofirmen oder Werbeunternehmer in großem Stil Daten von Bürgern zu verkaufen.  Der Daten-Verkauf sollte dabei grundsätzlich erlaubt sein; Verbraucher wären gezwungen gewesen, gesondert gegen die Weitergabe ihrer DAten Einspruch einzulegen.

Nachdem der Bundestag das Meldegesetz im Juli 2012 in einer nächtlichen Sitzung und zunächst nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit durchgewunken hatte, erhob sich im Internet eine Welle des Protestes. Auch Datenschützer und schließlich auch Politiker schlossen sich der scharfen Kritik an.

Nun hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat das umstrittene Gesetz doch noch entschärft. Jetzt ist geplant, dass betroffene Bürger der Weitergabe ihrer Daten grundsätzlich zunächst einmal zustimmen müssen. Wenn nicht, muss das Unternehmen beim Bürger anfragen, ob es dessen Daten kaufen darf. Die Meldeämter sollen außerdem in Stichproben prüfen, ob entsprechende Einwilligungserklärungen bei den Firmen vorliegen. Bei Verstößen soll ein Bußgeld fällig werden.

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