Bundestag: Internet-Sperrgesetz endgültig gestorben

Die jahrelange Diskussion des von Ursula von der Leyen (CDU) vorgeschlagenen Sperr-Gesetzes (das ihr sogar den Spitznamen „Zensursula“ einbrachte) scheint beendet: am Donnerstagabend wurde der Gesetzentwurf vom deutschen Bundestag nahezu einstimmig gekippt.

So ungefähr sollte das STOPP-Schild aussehen, das bei gesperrten Seiten eingeblendet werden sollte

Das sogenannte „Anti-Kinderporno-Gesetz“, das von der damaligen Familienministerin Ursula von der Leyen auf den Weg gebracht wurde, gehört jetzt endgültig der Vergangenheit an. Damit sind die Pläne, Internetsperren einzurichten, (zumindest vorerst) vom Tisch.

Der Gesetzentwurf enthielt die Verpflichtung für Provider, den Zugang zu bestimmten Webseiten zu sperren und stattdessen ein „STOPP-Schild“ (ähnlich dem Artikelbild) einzublenden, mit dem der Computernutzer darauf hingewiesen werden sollte, dass er dabei war eine Seite aufzurufen, die bekanntermaßen kinderpornografisches Material enthält. Dagegen hatte sich sehr schnell ein Sturm der Entrüstung aufgebaut, der quer durch alle Schichten der Internetbenutzer ging. Neben vielen anderen Aktionen wurde auch eine Onlinepetition von über 130.000 Benutzern unterzeichnet.

Hauptkritikpunkt der Gegner war und ist, dass die vorgeschlagenen Sperren das Hauptproblem – die Erzeugung kinderpornografischen Materials – nicht verhindern können und zudem außerordentlich einfach umgangen werden können. Die Sperre hätte also lediglich diejenigen treffen können, die eh kein Interesse an den Kinderpornos hätten. Der Täter, der gezielt danach sucht, hätte durch eine einfache Umstellung seiner Netzkonfiguration die Sperren ausschalten können.

Die Liste, welche Seiten oder Adressen zu sperren wären, hätte das BKA erstellen und pflegen sollen. Nach welchen Kriterien diese Liste letztendlich erstellt würde, konnte von politischer Seite nicht befriedigend erklärt werden. Nicht zuletzt dieser Umstand trug bei den Gegnern weiter zu der Sorge bei, dass die Sperren – wenn sie erst einmal eingerichtet sind – auch zu weiteren Sperrmaßnahmen genutzt werden könnten, die weit über das Sperren von Kinderpornos hinausgingen.

Die Reaktion von politischer Seite auf die berechtigte Kritik erweckte durchaus den Eindruck, dass es bei den geplanten Sperren eher um Aktionismus und plakative Maßnahmen ging, als um tatsächliche Lösung eines gesellschaftlichen Problems. Diese Haltung wurde auch durch gebetsmühlenartiges Wiederholen der immer gleichen Argumente unterstrichen – auch wenn die Mehrzahl der Argumente für diese Sperren tatsächlich nicht real begründet sind.

Das Hin und Her scheint mit der jetzigen Ablehnung ein Ende zu haben. Zumindest sind die Sperrabsichten zugunsten der deutlich sinnvolleren Löschbemühungen ad acta gelegt. Nur mit Löschung der Inhalte und konsequentem Vorgehen gegen die Produzenten und Abnehmer kann man effektiv gegen den Mißbrauch von Kindern vorgehen. Sperren hätten daran letztendlich nichts geändert.