Verbraucherzentrale: Rechnungen von NTT Telco Inkasso nicht bezahlen

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt vor Rechnungen und Anrufen einer „NTT Telco aus Wiesbaden“. Die Forderungen der Firma für die Dienste Winfinder und Windienst sollten nicht bezahlt werden, so die Verbraucherschützer.

Gina Sanders/Fotolia.com

Bei den deutschen Verbraucherzentralen häufen sich aktuelle die Fälle, in denen Betroffene Schreiben eines „Ivan Milosevic“ erhielten. Darin wird behauptet, sie schuldeten der Firma Win-finder oder Windienst einen Betrag in meist dreistelliger Höhe. Angeblich bestünde ein kostenpflichtiger Vertrag über die Zahlung von 9,90 Euro pro Woche. Wofür das Geld gezahlt werden soll, geht aus den Anschreiben nicht genau hervor. Beide Dienste hätten ihre Ansprüche, die sich in den vorliegenden Fällen auf angebliche Vereinbarungen zwischen September 2010 bis Februar 2011 beziehen, an NTT TELCO INKASSO in Wyoming/USA abgetreten.

Die aufgelaufene Summe zwischen 99 und 178 Euro solle innerhalb einer kurzen Frist überwiesen werden. Ansonsten warteten auf den Empfänger der dubiosen Post „weitere Kosten und Unannehmlichkeiten“. Bei pünktlicher Zahlung sei „der gesamte Vertrag erledigt“, und es würden keine weiteren Forderungen gestellt. Betroffene berichteten zudem, dass die schriftliche Geldeintreibung durch belästigende Anrufe noch verstärkt werde.

„Wer sicher ist, dass er einem Vertragsangebot zur Teilnahme an Gewinnspielen – weder mündlich noch schriftlich – zugestimmt hat, gibt Milosevic am besten einen Korb“, so die Verbraucherzentrale Thüringen in einer Pressemitteilung. Ratsam sei, die Forderung des vermeintlichen Inkasso-Unternehmens mit Hilfe eines Musterbriefes schriftlich zurückzuweisen. Außerdem empfehle es sich, von NTT Telco einen Nachweis darüber zu fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen sein soll.

Die Verbraucherzentralen warnen seit mehr als einem Jahr vor windigen Methoden derartiger Gewinneintragungsdienste. Bereits im vergangenem Jahr versuchten diese im großen Stil, Verbrauchern einen Vertrag über ein dubioses Gewinnspiel-Abo unterzuschieben und die angeblich fälligen Beträge über deren Telefonrechnungen abzubuchen.

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