Telefonrechnungen: Bundestag verabschiedet neue Regeln zum Verbraucherschutz

Der Bundestag verabschiedet neue Schutzvorschriften gegen Abzocke am Telefon. Symbolbild: Fotolia.com

Am 27. Oktober 2011 hat der Bundestag einige Neuregelungen für das Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen. Mit den neuen Vorgaben soll vor allem der Verbraucherschutz deutlich verbessert werden. Computerbetrug.de zeigt, was sich ändert – und was es letztendlich bringt.

Telefonrechnungen haben oft eine Eigenschaft, die genauso unverständlich wie ärgerlich ist: sie können überraschende Rechnungsposten enthalten. Während es im „echten Leben“ kaum möglich ist, über die tatsächlichen Kosten eines Kaufvertrags im Dunkeln gelassen zu werden, bauen im Telefonbereich mittlerweile auffallend viele Anbieter auf dieses eher dubiose Geschäftsmodell. Um dem einen Riegel vorzuschieben, wurden jetzt neue Regeln erlassen.

Ein erstes Ärgernis, dem man an den Kragen will, sind Warteschleifen. Was gibt es Nervigeres, als minutenlang vertröstet zu werden und dafür auch noch – teilweise recht saftige – Telefongebühren zu zahlen. Manchmal hatte man den Verdacht, dass die Supportkosten über die Warteschlangen finanziert wurden. Die jetzt verabschiedete Neuregelung beinhaltet, dass Warteschleifen künftig nur noch für geografische Rufnummern (das sind solche, die ganz normale Ortsnetzvorwahlen haben), normale Handynummern und kostenfreie Anschlüsse unbegrenzt verwendet werden dürfen. Für alle Sonderrufnummern gilt, dass Warteschleifen nur noch verwendet werden dürfen, wenn der gesamte Anruf zu einem Festpreis abgewickelt wird (unabhängig von der Dauer) oder wenn die Zeit, die man sich in der Warteschleife befindet, kostenfrei ist. Kostenpflichtige Warteschleifen soll es nur noch für normale Festnetznummern geben (sofern man keine Festnetzflatrate hat).

Die Regelung wird ein Jahr nach dem Inkrafttreten der Novelle des TKG verbindlich, bis dahin gilt eine Übergangsfrist mit folgenden Regelungen: ab drei Monate nach dem Inkrafttreten dürfen kostenpflichtige Warteschleifen eingesetzt werden, wenn mindestens die ersten beiden Minuten kostenlos sind.

Auch für Umzug und Anbieterwechsel wurden die Regeln verbindlich festgelegt. So gilt künftig ein Sonderkündigungsrecht auch für längerfristige Verträge, wenn der Anbieter am neuen Wohnort keinen Anschluß anbieten kann. Bislang musste der alte Vertrag weiter bezahlt werden, wie der BGH eindeutig festgestellt hatte. Lange Wartezeiten beim Umzug sollen auch der Vergangenheit angehören: entsprechend der neuen Gesetzeslage darf die Unterbrechung der Telefonversorgung höchstens noch einen Kalendertag dauern, ebenso muss bei der Mitnahme einer Rufnummer diese innerhalb eines Tages erledigt sein. Im Mobilfunkbereich darf die Rufnummer jetzt auch schon vor Ablauf der Mindestlaufzeit mitgenommen werden.

Ein weiterer Punkt ist die Angabe der Geschwindigkeit bei Internetanschlüssen. Gaben die Anbieter bislang in der Regel Maximalgeschwindigkeiten an („bis zu 16.000 kbit/s“), müssen künftig das Mindestniveau der Dienstqualität angegeben werden.

Auch neu: bei Call-by-Call-Verbindungen muss nun eine Preisansage vorgeschaltet werden.

Eine weitere Regelung hilft gegen überraschende Posten auf der Telefonrechnung. Künftig müssen die Anbieter die für Dritte erbrachten Leistungen (sog. „Drittanbieterinkasso“) konkret bezeichnen. In der Praxis gibt es hier momentan eher nichtssagende Dienstbezeichnungen, die dem Kunden eine Zuordnung der Kosten unnötig schwer machen. Sollte man einen dieser Einzelpunkte als nicht berechtigt ansehen, so darf man künftig diesem speziellen Rechnungsposten widersprechen, ohne dass dafür gleich der Anschluss gesperrt werden darf.

Die wohl beste Neuerung kommt ganz zum Schluss: Jeder Anbieter muss es seinen Kunden ermöglichen, seinen Anschluss für das sogenannte „WAP-Billing“ zu sperren. Gerade hier würde sehr viele Nutzer von Handyverträgen überrascht, da die Kostenpflicht von Angeboten oftmals nicht ohne Weiteres erkennbar war. Damit dürften die „In-App-Ads“ in der herkömmlichen Form quasi vom Markt verschwinden.

Alles in allem wohl ein Schritt in die richtige Richtung in Sachen Verbraucherschutz.

Weitere kostenlose Infos zum Thema finden Sie in unserem Kapitel zur Telefonabzocke.