UK: Kinderporno-Sperren gegen Filesharer?

Dass der Einsatz von Kinderporno-Sperren schon technisch fragwürdig ist, hat sich schon etwas herumgesprochen. Dass jeder Art von Sperrung Begehrlichkeiten weckt, wurde auch schon vielfach vermutet. In England hat sich der High Court heute mit der Thematik zu befassen.

Geklagt hat die MPA, eine Lobbyorganisation der Filmindustrie, gegen die British Telecom mit dem Ziel, deren Kunden den Zugriff auf bestimmte Seiten zu verbieten, die für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden.

Während Einzelsperren für Kunden, die es mit dem Urheberrecht nicht so genau nehmen, schon in verschiedenen Ländern genutzt werden (u.a. Dänemark, Frankreich wie auch Großbritannien), geht es im vorliegenden Fall um eine globale, präventive Sperre für alle Kunden eines großen Providers.

Die Problematik dabei: es soll alle treffen, ganz egal, ob die Kunden bereits Urheberrechtsverletzungen begangen haben, oder nicht. Die Lobbyisten versuchen damit, das Pferd von hinten aufzuzäumen. Nicht zuletzt der Fall kino.to hat deutlich gezeigt, dass es fast unmöglich ist, die Angebote an der Quelle auszutrocknen. Bei kino.to hat es ca. eine Woche gedauert, bis ein ähnliches Nachfolgeangebot im Internet erreichbar war. Das einzig Verwunderliche dabei war, dass es so lange gedauert hat. In Fachkreiesen hat man schon eher damit gerechnet, dass jemand die Lücke schließt.

Es ist zu vermuten, dass da Urteil, das für heute erwartet wird, Signalwirkung in andere Länder entfalten wird. Seitens des BKA werden auch noch Sperrlisten gegen Kinderpornografie gefordert. Es wird dabei regelmäßig betont, dass diese ausschließlich zu diesem Zweck verwendet werden sollen.