DIRS GmbH: Warnung vor teuren Domain-Angeboten am Telefon

Mit Telefonanrufen geht eine dubiose Firma namens DIRS GmbH derzeit auf Opferjagd. Bei den Anrufen wird versucht, arglose Menschen zum Anschluss eines teuren Domain-Vertrags zu bringen.

Es war Anfang November, als vermutlich eine Callcenter-Beschäftigte unverlangt und unerwünscht in einem kleinen Handwerksbetrieb in Oberbayern anrief. Die Anruferin behauptete, es gebe Interessenten für eine Domain, die der des Betriebs ganz ähnlich sei. Damit bestehe die Gefahr, so suggerierte die Callcenter-Beschäftigte offensichtlich, dass dem Handwerksbetrieb Kunden und Aufträge verloren gingen. Dies könne nur verhindert werden, indem man die betreffenden Domains mit Endungen wie .eu, .info oder.net registrieren lasse.

Es kam zu einem Verkaufsgespräch – und schon wenige Tage nach dem unverlangten Werbeanruf erhielt der Betriebs-Inhaber eine satte Rechnung. Für die Registrierung von drei Domains für ein Jahr wollte die DIRS GmbH mit Sitz in Düsseldorf knapp 700 Euro kassieren. Allein die „Freischaltungsgebühr“ pro Domain sollte 169,90 Euro pro Domain betragen.

Zum Vergleich: Wer selbst eine Domain mit einer Endung wie .info oder .org registriert, zahlt aktuell etwa zehn bis 20 Euro für ein gesamtes Jahr.

Beschwerden über fragwürdige Werbeanrufe für die Düsseldorfer DIRS GmbH und ähnliche Firmen gibt es schon länger. Auch wurde mehrfach darüber berichtet, dass die Anrufer die potenziellen Opfer massiv unter Druck setzen, um zu Vertragsabschlüssen zu kommen. Umso unklarer ist, warum die Wettbewerbszentrale dem Treiben bislang kein Ende bereitet hat.

Auch im Fall der oberbayerischen Firma wurde inzwischen die Wettbewerbszentrale informiert. Zugleich wurde der Landesdatenschutzbeauftragte eingeschaltet. Er soll klären, mit welchen Daten die DIRS GmbH, bzw. deren Callcenter bei den dubiosen Werbeanrufen agiert.

Wer unverlangte Werbeanrufe erhält, in dem ihm – mit welchen Begründungen auch immer – Domain-Registrierungen angeboten werden, sollte grundsätzlich sehr vorsichtig sein und sich keinesfalls unter Druck setzen lassen. Wer sich durch den Anruf belästigt oder bedrängt fühlt, sollte umgehend die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs einschalten. Zudem sollte geprüft werden, ob die Anrufer oder ihre Auftraggeber zivilrechtlich zur Unterlassung gezwungen werden können. Und auch die Bundesnetzagentur ist zu informieren. Callcenter, die mit unterdrückter Nummer oder unerlaubt Werbeanrufe starten, können mit hohen Bußgeldern belegt werden.