Linkhaftung: Heise siegt gegen Musikindustrie

Links zu Seiten mit in Deutschland illegalen Software sind in bestimmten Fällen doch erlaubt. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Streit zwischen dem Heise-Verlag und der Musikinustrie entschieden.

Seit fünf Jahren schon läuft der Streit zwischen dem Heise Zeitschriften Verlag und der Musikindustrie um die Frage, welche Links in Deutschland erlaubt sind und welche nicht. Anlass war ein Artikel, in dem heise.de 2005 über eine Kopierschutzsoftware der Firma Slysoft berichtete. Dabei verlinkte Heise auch auf die Webseite der Firma – und wurde prompt abgemahnt. Die Musikindustrie begründete die Abmahnung damit, dass heise.de mit dem Link die Beschaffung des illegalen Kopierschutzknackers erleichtere.

Heise ließ sich das nicht gefallen und zog durch die Instanzen. Nach mehreren Niederlagen vor Gericht – letztlich mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob jetzt unter anderem das iUrteil des OLG München vom 23. Oktober 2008 auf; die Klage der Musikindustrie wurde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens haben laut Heise die klagenden Firmen der Musikbranche zu tragen.

Eine ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.