Kostenfallen im Internet: Gesetzentwurf vorgelegt

Buttonlösung gegen Kostenfallen im Internet: Das Bundesjustizministerium hat heute das Gesetz vorgestellt, mit dem es Abofallen stoppen will.

Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten sollen Verbraucher künftig mit einem hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis vor versteckten Kosten gewarnt werden. Vor einer Bestellung muss der Nutzer mit gesonderter Erklärung – etwa durch einen Klick – ausdrücklich bestätigen, dass er den Hinweis gesehen hat.

Mit diesem „Button-Lösung“ will das Ministerium nach eigenen Angaben verhindern, dass weiterhin zig-tausende Verbraucher jeden Monat auf Internetdienste hereinfallen, bei denen die – angebliche – Kostenpflicht im Kleingedruckten, im Fließtext oder außerhalb des sichtbaren Bildschirms verschleiert wird.

„Bereits das geltende Recht bietet Möglichkeiten zum Schutz vor Kostenfallen. In vielen Fällen hat der Verbraucher gar keinen rechtlich bindenden Vertrag geschlossen, weil es an der erforderlichen Einigung über den Preis fehlt“, so das Ministerium. Komme es zum Vertragsschluss, könnten die Verträge meist angefochten oder widerrufen werden. Darüber hinaus könnten Mitbewerber, die Verbraucherzentralen und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs häufig im Wege der Unterlassungs- oder Beseitigungsklage gegen die unseriösen Internetanbieter vorgehen.

Das neue Gesetz sei daher ein „zusätzlicher Schutz“ gegen die Abzocke.

Im Gesetzentwurf selbst wird allerdings auch das eigentliche Problem der Abofallen im Internet zumindest angesprochen. In vielen Fällen ist es den Abzockern nämlich völlig egal, ob ein Vertrag vorliegt oder nicht; mithilfe willfähriger Anwälte und Inkassobüro setzen sie ihre Opfer einfach so lange unter Druck, bis diese bezahlen – Vertragsschluss hin oder her.

Auf das Problem, dass fragwürdige Anwälte und Inkassobüros seit Jahren – praktisch ungehindert – das schmutzige Geschäft der Kostenfallenbetreiber unterstützen, geht das Ministerium allerdings weder in seiner aktuellen Mitteilung, noch im Gesetzentwurf ein.

Auch auf die Befürchtung von Verbraucherschützern, dass eine Buttonlösung mit einfachsten technischen Tricks ausgehebelt und der „Klick“ manipuliert werden kann, geht das Ministerium bis dato nicht ein.