Telefon-Abzocke: Netzagentur verhängt 29.600 Euro Bußgeld

Die Bundesnetzagentur hat in eineinhalb Jahren knapp 29.600 Euro Bußgelder wegen Rufnummern-Missbrauchs verhängt. Andere Länder gehen weitaus härter gegen Telefon-Abzocke vor.

In der Zeit von 1. Januar 2008 bis 31. Juli 2009 gingen bei der Bundesnetzagentur 96.900 Beschwerden und Anfragen zu Telefon-Spam und Missbrauch teurer Rufnummern ein. Das geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht 2008/2009 der Behörde hervor.

Der überwiegende Teil der Beschwerden betraf Ping-Anrufe (also kurzes Anklingeln mit Anzeige einer teuren 0900 oder 0137-Nummer im Display) und falsche Gewinnversprechen am Telefon. In diesen Fällen klingeln Abzocker automatisiert Telefonanschlüsse durch. Den potenziellen Opfer wird dann eine Bandansage vorgespielt in der es heißt, sie hätten einen Geld- oder Sachpreis gewonnen und sollten diesen über eine 0900-Nummer abrufen. In Wahrheit geht es nur darum, die Betroffenen zum Anruf auf die teure Nummer zu bewegen.

Angesichts des „erheblichen Beschwerdeaufkommens“ seien etliche Inkasso- und Fakturierungsverbote ausgesprochen worden, berichtet die Bundesnetzagentur weiter. Dadurch solle die Abzocke über teure Telefonnummern „wirtschaftlich unattraktiv“ werden. In den eineinhalb Jahren seien 25 Bußgeldverfahren eingeleitet worden, insgesamt wurden Bußgeldbescheide in Höhe von 29.605 Euro verhängt.

Im internationalen Vergleich gehen die deutschen Behörden damit allerdings sehr zaghaft gegen den Missbrauch von 0900 und 0137-Nummern vor. Die britische Regulierungsbehörde etwa verhängte zwischen Juni 2005 und Juni 2007 allein wegen „prize claim line“ („sie haben gewonnen, rufen sie…“)-Vergehen Strafen von 1.000000 Pfund. Noch drastischer griffen die britischen Behörden im Frühjahr durch, als sie wegen Ping-Anrufen gegen fünf Firmen Strafen in Gesamthöhe  von 1,1 Millionen Pfund verhängten.

In wievielen Fällen die Bundesnetzagentur mutmaßliche Betrugsfälle an die Staatsanwaltschaften gemeldet hat, teilt die Behörde nicht mit.

Neuer Schwerpunkt unerlaubte Werbe-Anrufe

Verstärkt will die Bundesnetzagentur jetzt gegen illegal arbeitende Call-Center vorgehen. Seit Anfang August 2009 ist es ausdrücklich verboten, bei Werbe-Anrufen seine Telefonnummer zu unterdrücken. Hier hofft die Agentur auch auf bessere Unterstützung von Betroffenen. Die Hinweise und Beschwerden von belästigten Verbrauchern seien oft nicht präzise genug, um gegen die Verantwortlichen der Werbe-Anrufe vorzugehen. Unerwünschte Werbe-Anrufe sollten deshalb möglichst per Formblatt gemeldet werden.