Forenhaftung: Gericht bremst Marions Kochbuch aus

Betreiber von Blogs und Foren sind nur eingeschränkt für fremde Inhalte verantwortlich, die bei ihnen eingestellt werden. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht bestätigt. Die Richter watschten damit nicht nur die Abmahner von „Marions Kochbuch“ ab, sondern wiesen auch das Landgericht Hamburg in die Schranken.

Die Betreiber von „Marions Kochbuch“ sorgen seit Jahren für Angst und Schrecken. Sie platzieren Rezepte und Bilder von Essen und Getränken auf ihren Seiten und lassen diese auch von Suchmaschinen wie Google indizieren. Da die Bilder anschließend sehr prominent in der Google-Bildersuche erscheinen, werden diese immer wieder von unwissenden oder sorglosen Internetnutzern – zugegeben illegal – weiterverwendet.

Die Betreiber von Marions Kochbuch packen daraufhin regelmäßig die juristische Keule aus und lassen die Betroffenen wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnen – und vor allem abkassieren. So werden für einzelne Fotos gerne mal mehrere hundert Euro verlangt.

Dabei gerieten in der Vergangenheit auch Betreiber von Blogs und Foren ins Visier der Massen-Abmahner. Sobald Dritte bei ihnen die Fotos einstellten, standen die Kochbuch-Betreiber und ihre Anwälte vor der Tür – um zu kassieren.

So auch im Fall der foros Bundesligaforen. Hier hatte ein Nutzer ein Bild von einem Eistee eingestellt – welches wohl von Marions Kochbuch stammte. Dessen Betreiber beschwerten sich bei den Fußballforen, die nahmen das fremde Bild sofort offline. Trotzdem folgte wenig später die Rechnung: Die Forenbetreiber sollten Anwalts- und Lizenzkosten zahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Im Prozess vor dem Landgericht Hamburg bekamen die Betreiber von Marions Kochbuch auch recht. Die Forenbetreiber müssten als so genannte Störer für die Urheberrechtsverletzung haften. Schließlich könnten sie es ja verhindern, dass in ihrem Forum Bilder eingestellt werden ( LG Hamburg, Beschluss vom 14.09.2007 – Az: 308 O 119/07).

Die Forenbetreiber wollten die abstrusen Ansichten des Landgerichts nicht akzeptieren, zogen in die nächste Instanz – und landeten nun einen vollen Erfolg. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) entschied, dass der Forenbetreiber für Inhalte, die Dritte bei ihm einstellen, nur sehr eingeschränkt verantwortlich sind.

Im vorliegenden Fall hatten die Forenbetreiber sofort reagiert, als sich der „Marions Kochbuch“-Chef per Anwalt über das illegal eingestellte Bild beschwerte. Das reiche völlig aus, so das OLG.

Auch in zwei weiteren Punkten fällten die OLG-Richter wichtige Entscheidungen. Zum einen müsse der Forenbetreiber nicht als Störer haften, er habe nämlich keine Prüfungspflichten verletzt.

Abgemahner muss fremden Anwalt nicht bezahlen 

Zum anderen – und das ist wichtig – muss der Forenbetreiber auch die Kosten des Anwalts von Marions Kochbuch nicht bezahlen. „Die Kosten für die erste Information über eine Rechtsverletzung habe der Rechteinhaber zu tragen, weil diese Maßnahme allein in seinem Interesse liege, um den Betreiber zu einer Entfernung des Beitrags zu bewegen und gegebenenfalls bei künftigen Folgeverstößen als Störer in Anspruch nehmen zu können„, berichtet heise.de aus der Entscheidung. Sollte sich diese Ansicht durchsetzen, würde auch für Anwälte das Geschäft mit den Massenabmahnungen künftig nicht mehr rentabel.

Die Entscheidung (Hanseatisches OLG, Urteil vom 04.02.2009 – Az. 5 U 180/07) wird letztlich viele Blog- und Forenbetreiber ruhiger schlafen lassen. Zwar ist die Auslegung des Hanseatischen OLG nicht für andere Gerichtsbezirke bindend, trotzdem ist damit zumindest das Landgericht Hamburg in die Schranken gewiesen. Dieses galt bisher als sehr Abmahner-freundlich, wenn es gegen Blogs und Foren ging. Gerade Massen-Abmahner werden sich in Zukunft ganz genau überlegen, ob sie wieder in Hamburg klagen. Zumindest wenn es um einen Fall wie den Vorliegenden geht, wäre wohl spätestens in zweiter Instanz eine Niederlage vorprogrammiert.