Probino und Simsen.de: Opfer können Geld zurückfordern

Opfer dubioser Internetseiten wie www.probino.de, www.winow.de oder www.simsen.de haben jetzt die Chance, ihr Geld zurück zu bekommen. Das berichtet die Verbraucherzentrale Hessen. Denn der Chef der damaligen Betreiberfirma New Ad Media sei in Insolvenz gegangen.

Probino, aber auch Simsen.de und Winow.de hatten in den Jahren 2005 und 2006 für viel Ärger bei deutschen und österreichischen Verbrauchern gesorgt. Die Seiten waren so etwas für die Vorreiter der heute gängigen Abo- und Vertragsfallen im Internet. Sprich: Internetsurfer wurden mit tollen Versprechen dazu verleitet, ihre Daten einzutragen. Anschließend wurden sie mit Verweis auf eine angebliche Kostenpflicht der Dienste abkassiert. In vielen Fällen wurden laut Verbraucherschützern auch Rechnungen verschickt, obwohl sich die Empfänger niemals auf den Seiten angemeldet hatten.

Betreiberin der Internetseiten www.gamesite.de, www.movieabo.de, www.probino.de, www.winow.de und www.simsen.de war bis zum Jahr 2006 die Firma New Ad Media. Und deren damaliger Chef Michael C. ist, wie die Verbraucherzentrale Hessen jetzt berichtet, pleite. Über sein Vermögen sei das Insolvenzverfahren eröffnet worden, teilen die Verbraucherschützer mit. Und das könnte gut sein für die Menschen, die damals auf die dubiosen Seiten hereingefallen sind. Sie können nämlich, wenn sie Ansprüche gegen die New Ad Media haben, diese beim Insolvenzverwalter, Dipl.-Kfm. Thomas Illy, Thierhoff Illy & Partner, Taunusanlage 17, 60325 Frankfurt am Main anmelden.

Ganz konkret heißt das: Alle Verbraucher, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Internetseiten Geld an die Firma New Ad Media gezahlt haben, ohne dafür eine Gegenleistung erhalten zu haben, können diesen Schaden als Insolvenzforderung bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Der Anmeldung sollte ein Nachweis über die erfolgte Zahlung sowie eine Kopie der Rechnung oder der Mahnung beigefügt werden, so die hessischen Verbraucherschützer.

Zur Anmeldung ihrer Forderungen haben die Geschädigten zwei Möglichkeiten:

1. per Post mit dem unter www.verbraucher.de veröffentlichtem Formular für die Forderungsanmeldung.

2. über die Internetseite www.thierhoffilly.com. Wer seine Forderung online anmelden möchte, muss bei der PIN-Abfrage des Hilfsassistenten den Button „weiter“ drücken, ohne eine PIN-Nummer einzugeben.

Wieviele Menschen damals auf die fragwürdigen Seiten hereinfielen ist unklar. Ebenso fraglich ist, ob die Insolvenzmasse ausreicht, allen Opfern ihr Geld zurückzuzahlen – und ob überhaupt alle damals Betroffenen sich melden. Nicht auszuschließen, dass viele abgezockte Verbraucher ihre damaligen Zahlungen längst als Lehrgeld abgebucht und vergessen haben.