Friedrich Müller: Netzagentur geht gegen 0900-Abzocke vor

Die Bundesnetzagentur ist gegen drei österreichische Firmen vorgegangen, die unter dem Namen „Friedrich Müller“ seit vielen Jahren für Ärger und hohe Telefonrechnungen bei deutschen Verbrauchern sorgen.

„Friedrich Müller, größter Gewinnversender Europas“ oder auch „Rechtsabteilung Friedrich Müller“: Unter diesem Namen belästigen österreichische Firmen seit vielen Jahren  massenhaft Verbraucher in Deutschland. Ein Trick: Die Täter klingeln zig-tausende Telefonanschlüsse durch und versprechen den potenziellen Opfern Gewinne bis zu 50.000 Euro. Um den „garantierten Gewinn“ zu erhalten, müsse man „nur“ eine teure 0900-Nummer anrufen – zum Preis von 2,99 Euro pro Minute.

Schon im Jahr 2000, also vor acht Jahren, kursierten im Internet massive Beschwerden über die Masche „Friedrich Müller“. Damals wurden die Gewinnversprechen noch per Briefpost verschickt. Spätestens ab 2004 missbrauchten die Drahtzieher dann auch  Mehrwertdienstenummern (0190) für ihre Abzocke, wie damalige Warnungen zeigen. Nach dem Aus der 0190-Nummern ließen sich die Täter dann von der deutschen Bundesnetzagentur 0900-Nummern für ihre Bauernfängerei zuteilen – und machten fleißig weiter.

Geschäftsmodell verboten

Noch im März bezeichnete die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt die Geschäftsgebahren der „Friedrich Müller“-Firmen als „Klingelterror“ und „Abzockerfalle“. Am 19. Mai nun griff die Bundesnetzagentur durch. Sie verhängte gegen drei österreichischen Firmen, die unter der Marke „Friedrich Müller®“ „zu einem bundesweiten Ärgernis für tausende Verbraucher wurden“, Maßnahmen. Zum einen wurde ihnen das Geschäftsmodell untersagt. Sprich: Den drei Unternehmen und dem Geschäftsführer in Person wurde verboten, Rufnummernmissbrauch durch unerwünschte Werbeanrufe zu betreiben, so die Bundesnetzagentur in einer Pressemitteilung.

Daneben wurden insgesamt 14 Service-Nummern abgeschaltet und ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot für alle entsprechenden Telefonverbindungen verfügt. Sprich: Opfer, die von „Friedrich Müller“ zu Anrufen auf die teuren 0900-Nummern verführt wurden, müssen die dafür aufgelaufenen Gebühren nicht bezahlen, bzw. können diese zurückfordern. Für den Fall der Zuwiderhandlung seien außerdem Zwangsgelder angedroht worden, so die Regulierer.

Konkret davon betroffen sind die Rufnummern 09003550001, 09003550002, 09003550003, 09003550004, 09003550005, 09003550006, 09003550009, 09003550010, 09003991021, 09003991022, 09003991024, 09003991025, 09003991026, sowie 09003991027.

Verbraucher, die ab August 2007 auf Lockanrufe im Namen von „Friedrich Müller“ hereingefallen sind, sollten auf den Seiten der Bundesnetzagentur prüfen, ob auch sie 0900-Gebühren zurückfordern können. Wie man eventuelle Ansprüche durchsetzen kann, kann bei der Netzagentur erfragt werden.

Machtlos bei Gewinnmitteilungen per Post

Machtlos zeigte sich die Bundesnetzagentur im Fall einer weiteren Firma aus dem Komplex „Friedrich Müller®“. Auch zu diesem Unternehmen seien bei der Behörde zwar mehrere Hundert Beschwerden eingegangen. Gegen die Belästigung mit Gewinnversprechen per Briefpost könne man nichts tun, hieß es.

Ob die Bundesnetzagentur auch die zuständige Staatsanwaltschaft eingeschaltet hat, um strafrechtlich gegen die mutmaßlichen Abzocker vorzugehen, ging aus der Pressemitteilung nicht hervor. § 67 des Telekommunikationsgesetzes schreibt vor, dass die Bundesnetzagentur „Tatsachen, die den Verdacht einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit begründen, der Staatsanwaltschaft oder der Verwaltungsbehörde“ mitteilt.