Verbraucherschutz gewinnt gegen Abo-Fallen im Internet

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat von der Politik schärfere Sanktionen gegen Abzocker im Internet gefordert. Anlass ist ein Urteil, das der Verband aktuell gegen die Internet Service AG erwirkt hat. Darin verbot das Landgericht Stuttgart der Schweizer Firma zwar, Besucher mit so genannten Abo-Fallen ihrer Webseiten in die Irre zu führen; eine echte Strafe haben die Täter allerdings nicht zu befürchten.

Die kritisierten Seiten der Internet Service AG waren nach dem gleichen Schema aufgebaut wie viele so genannte Abo- und Vertragsfallen im Internet auch: Preisangaben und Vertragsbindungen auf den Seiten esims und testcars wurden verschleiert. Hinter der Werbung für “gratis SMS” oder angeblich mögliche Testfahrten in Luxusfahrzeugen verbargen sich kostenpflichtige Abonnements – was allerdings im Kleingedruckten am unteren Ende der Seite versteckt wurde.

In seinem Urteil (Az. 17 O 490/06, nicht rechtskräftig) stellte das Landgericht Stuttgart jetzt fest, “dass die Gestaltung der Internetseite (www.esims.de) darauf angelegt ist, Verbraucher über die Bedeutung des Ausfüllens und Absendens des Anmeldeformulars zu täuschen“. Die Internet Service AG stelle Gratisleistungen besonders heraus und unterschlage dabei eine vertragliche Bindung, die der Internetnutzer eingeht. Ähnlich bei der Testfahrer-Seite: Auch hier werde der “falsche Eindruck“ einer kostenlosen Dienstleistung erweckt. „Die Werbung ist entsprechend ihrer Ausgestaltung darauf angelegt, dass der Verbraucher nicht auch die kleingedruckten Erläuterungen zu Ende liest, sondern schon vorher das Anmeldeformular ausfüllt und absendet und damit – entgegen seiner Erwartung – eine vertragliche Bindung eingeht“, so das Gericht.

Die beiden Webseiten müssen also – wenn das Urteil rechtskräftig wird – transparenter gestaltet werden.

Positives Urteil bleibt folgenlos

Das an sich positive Urteil des Landgerichts Stuttgart zeige allerdings auch die eklatanten Schwächen des deutschen Verbraucherschutzrechts auf, erklärte der Verbraucherzentrale Bundesverband jetzt (vzbv) in einer Pressemitteilung. Denn es verpflichte das betroffene Unternehmen zwar, seine Internetseiten künftig zu verändern; konkrete Folgen für bereits geschädigte Verbraucher habe es allerdings nicht. Betroffene müssten sich gegen unberechtigte Forderungen also weiter individuell zur Wehr setzen. Das Urteil stelle auch keine Bestrafung rechtswidrigen Verhaltens dar, da es lediglich beschreibt, wie das Unternehmen sich künftig zu verhalten hat. “Das ist so effektiv, wie wenn man einen Bankräuber laufen lässt und ein Gericht ihm hinterherruft: ‚Mach’ das nie wieder’“, so die Verbraucherschützer.

“Der Fall Internet Service AG ist ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnt“, kritisierte denn auch vzbv-Chefin Edda Müller fehlende Sanktionen im Wettbewerbsrecht. Sie forderte ein energisches Vorgehen des Gesetzgebers: “Beim Vorgehen gegen systematische Verbrauchertäuschung muss endlich Schluss sein mit dem Hase-und-Igel-Spiel.” Justizministerin Zypries und Verbraucherminister Seehofer müssten bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken dafür sorgen, dass in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wirksamere Sanktionen aufgenommen werden: Dazu gehört sowohl eine erleichterte Abschöpfung von Unrechtsgewinnen als auch die Möglichkeit für Verbraucher, Verträge bei UWG-Verstößen aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen.

Immer die gleiche Masche – Kostenfallen im Internet

Von der Schmidtlein GbR bis zur Ahnenforschung Ltd. oder der Internet Service AG – diese und andere Anbieter verdienen laut vzbv viel Geld mit Kunden, die dachten, ein kostenloses Angebot in Anspruch zu nehmen. Seiten wie www.lebenserwartung.de, www.lebensprognose.com, www.alphaload.de, www.genealogie.de, www.easyload.de, www.smsfree100.de, www.123simsen.com, oder auch www.grusskarten-versand.com suggerierten Verbrauchern eine kostenlose Inanspruchnahme von SMS-Diensten, Downloads, Ahnenforschung und anderen Leistungen. In Wahrheit rutschten die Internetnutzer am Ende ungewollt in einen vermeintlich bestehenden kostenpflichtigen Vertrag. Überraschende Rechnungen und Mahnungen seien die Folge. Und in vielen Fällen versuchten die Anbieter, die Betroffenen durch das Einschalten von Inkassounternehmen unter Druck zu setzen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband wiederum hat schon eine ganze Reihe Betreiber dubioser Seiten abgemahnt. Wer sich dennoch weigerte, seine Seiten verbraucherfreundlich zu gestalten, wurde vor Gericht gebracht. In den kommenden Monaten stehen so weitere Prozesse gegen Verantwortliche so genannter Ab- und Vertragsfallen an.