Telekommunikationsgesetz: Zwischen Branchendruck und Kundenschutz

Mehr Freiheiten für die Anbieter, nur bedingt mehr Schutz vor dubiosen Anbietern: So lassen sich die Pläne für ein neues deutsches Telekommunikationsgesetz (TKG) auf den Punkt bringen. Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte jetzt den nächsten Entwurf für eine Änderung des TKG. Wer telefonische Mehrwertdienste anbietet, soll demnach in Zukunft mehr Geld verlangen können. Bis zu drei Euro pro Minute (umgerechnet also 180 Euro pro Stunde) könnten Anrufe zu 0900-Nummern künftig kosten. Warnhinweise für die Verbraucher wird es allerdings erst ab dieser Grenze geben. Ein Lichtblick: Verbraucher sollen Premium-SMS-Abonnements in Zukunft einfacher kündigen können und der Schutz vor Fallen bei R-Gesprächen könnte verbessert werden.

Seit gut zwei Jahren ringen Politik und Wirtschaft um neue verbindliche Regeln für die Telekommunikation in Deutschland, verbunden mit heftigen öffentlichen Diskussionen, mit Stellungnahmen von Verbraucherschützern und Branchen-Lobbyisten – und vor allem mit Verwirrung bei den Kunden. Schon der erste Anlauf durch die rot-grüne Bundesregierung im vergangenen Jahr war massiv kritisiert worden. Verbraucherschützern gingen die Regelungen zum Schutz der Kunden nicht weit genug, die Branche wiederum beklagte eine „Überregulierung“. Gestoppt wurde das Vorhaben dann ohnehin vom Bundesrat, in dem CDU/CSU das Sagen hatten.

Jetzt hat das Bundeswirtschaftsministerium den nächsten Versuch unternommen – und dürfte wohl ein weiteres Mal zwischen die Fronten geraten. Wenngleich sich diese ein wenig verschieben dürften. Denn während der neue Entwurf der Branche bei Mehrwert- und Premium-SMS-Diensten erhebliche Zugeständnisse macht, sehen die Verbraucherschützer ihre Hoffnungen auf besseren Kundenschutz schwinden.

Bis zu 180 Euro Kosten pro Stunde

Das beginnt schon bei den Preisen für so genannte Mehrwertdienste. Nach dem massiven Missbrauch mit Dialern und 0190-Nummern war im Jahr 2003 eine Tarifobergrenze von zwei Euro pro Minute für Premium-Nummern eingeführt worden. Genau die soll mit dem neuen TKG wieder ausgeweitet werden – auf dann drei Euro pro Minute. Anbieter hätten somit die Möglichkeit, über 0900-Verbindungen bis zu 180 Euro pro Stunde zu verdienen – eine Summe, von der manche Menschen zwei Wochen leben müssen.

Warnhinweise sollen die Anbieter den Plänen zufolge erst schalten müssen, wenn sie tatsächlich diese Höchstsumme verlangen. Sprich: Bei 2,99 Euro pro Minute wäre die Vorschrift ausgehebelt. Im Entwurf 2005 war noch von einem Warnhinweis bei zwei Euro pro Minute die Rede, außerdem grundsätzlich bei allen Call-by-Call-Verbindungen. Letzteres wird nach den neuen Plänen komplett gestrichen.

Im Bereich der Dialer hat sich im Vergleich zu den bisherigen Plänen nichts geändert. Die Registrierungspflicht bei der Bundesnetzagentur bleibt, ebenso wird klargestellt, dass Verbraucher für Dialer-Einwahlen nicht bezahlen müssen, wenn sie nicht über den Preis informiert wurden. Neu ins TKG aufgenommen werden sollen Regelungen zu Premium-SMS, im Entwurf etwas sperrig „Kurzwahldienste“ genannt. Der Entwurf sieht vor, dass die Anbieter von Abonnements über Premium-SMS dem Verbraucher „deutliche Informationen“ über Vertrag, Preis, Abrechnungszeitraum und Zahl der Kurznachrichten zukommen lassen müssen. Sofern der Kunde den Erhalt dieser Informationen nicht ausdrücklich bestätigt, komme kein Vertrag zustanden, heißt es in dem Entwurf. Zudem müsse Kunden möglich werden, solche Abo-Verträge „jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist“ zu kündigen.

Beim Branchenverband Bitkom stieß dieses Vorhaben allerdings schon wieder auf Kritik. Dies sei „ein schwerer Eingriff in das deutsche Vertragssystem“, zitierte etwa heise.de einen Bitkom-Sprecher. Bei Abo-Diensten über die fünfstelligen Premium-SMS-Nummern, die mehr als 20 Euro im Monat kosten, sieht der neue Entwurf – wie schon sein Vorgänger – zudem eine Hinweispflicht durch den Anbieter vor. Einmalige SMS-Dienste – also ohne Abonnement – sollen Kunden nur dann extra bestätigen müssen, wenn diese drei Euro oder mehr kosten.

Kostenhinweis bei 0137-Nummern erst zum Schluss

Geradezu kurios erscheint die Regelung, die der TKG-Entwurf für 0137-Nummern vorsieht. Diese Nummern werden vor allem für Abstimmungen und Gewinnspiele eingesetzt, allerdings auch seit Jahren für so genannte Lockanrufe auf Handys missbraucht (Dialerschutz.de berichtete mehrfach). Zwar ist geplant, dass die Anbieter ihre Kunden über die Kosten für den 0137-Anruf informieren müssen; dies soll allerdings erst „unmittelbar im Anschluss an die Inanspruchnahme des Dienstes“ erfolgen. Wer auf einen Lockanruf hereingefallen ist, soll also künftig immerhin erfahren, wie viel Geld zum Fenster heraus geworfen hat. Ob eine Preisansage vor der Kostenpflicht nicht sinnvoller wäre, darüber wird in den nächsten Wochen sicher noch trefflich gestritten werden.

Sperrliste für R-Gespräche

Positiv im Sinne des Verbraucherschutzes sind die geplanten Regelungen zu so genannten R-Gesprächen, bei denen nicht der Anrufer, sondern der Angerufene die Kosten zahlt. Hier sieht der Entwurf vor, dass die Bundesnetzagentur künftig eine Liste von Telefonanschlüssen führt, die für R-Gespräche gesperrt worden sind. Jeder Telefonkunde soll also die Möglichkeit haben, seinen Anschluss kostenlos für teure Gespräche dieser Art zu sperren. Wichtig dabei auch: Es soll verboten sein, dass bei R-Gesprächen der Anrufer Auszahlungen bekommt. Diese Vorschrift soll verhindern, dass Abzocker wildfremde Menschen anrufen, um so indirekt Geld über R-Gespräche zu verdienen.

Der Branche selbst scheinen selbst die wenigen verbliebenen Kundenschutzregelungen noch zu viel zu sein. „Ständige Warnhinweise und Bestätigungsnachrichten“ könnten die Nutzer „bevormunden“, monierte der Bitkom-Sprecher jedenfalls gegenüber heise. Patrick von Braunmühl aus dem Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen zeigte sich gegenüber dem Onlinedienst eher enttäuscht. Er sprach von einem „aus Kunden- und Verbrauchersicht halbherzigen Entwurf“. Der seit Jahren zunehmenden Telefon-Abzocke könne das abgetönte Papier keinen Einhalt gebieten. Insbesondere die Anhebung der Grenze für Warnhinweise mache das Vorhaben „wertlos“. Dabei stehe die Telekommunikation in der Missbrauchsstatistik der Verbraucherschützer nach Finanzdienstleistungen weiter an zweiter Stelle.