Handy Payment wird zunehmend zum Politikum

Die Beschwerden über Tricks beim Handy Payment werden zunehmend zum Politikum. Eine Woche, nachdem Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) die Mobilfunkbetreiber wegen ihres Inkassos bei dubiosen Abonnements kritisierte, melden sich jetzt weitere Politiker zu Wort. „Insbesondere sollten Eltern ihre Kinder vor diesen Diensten warnen“, forderte die Verbraucherministerin von Schleswig-Holstein, Gitta Trauernicht (SPD). „Vorsicht bis zum letzten Klick“, appellierte auch die bayerische Verbraucherstaatssekretärin Emilia Müller (CSU).

Vor gut drei Monaten löste Handy Payment, also die Bezahlung über Mobiltelefon und SMS, auf vielen Internetseiten die 0900-Dialer ab. Wer seine Handynummer auf einer Webseite eingibt und den anschließend erhaltenen Code einträgt, stimmt der Abbuchung übers Handy zu. „Und hier muss jeder darauf achten, dass er mit dem letzten Klick nicht ungewollt ein Abo bestellt“, erklärte Müller in einer Pressemitteilung des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. „Unseriöse Anbieter versuchen nach dem Internet-Dialing mit dem Handypayment jetzt eine neue Masche. Dabei werden scheinbar kostenlose Dienste angeboten und die Ahnungslosigkeit der Kunden wird von den Anbietern ausgenutzt“, erklärte auch die Verbraucherministerin von Schleswig-Holstein, Dr. Gitta Trauernicht (SPD). Grundsätzlich sei das Handypayment ein verbraucherfreundliches Bezahlverfahren, wenn sich die Anbieter seriös verhalten und alle entstehenden Kosten für den Nutzer vor dem Verbindungsaufbau beziehungsweise vor der Weitergabe der Handynummer ausweisen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ihre Daten aber nicht weitergeben, wenn keine Klarheit über alle anfallenden Kosten besteht oder wenn Daten für einen vermeintlich kostenlosen Dienst abgefragt werden. Insbesondere sollten Eltern ihre Kinder vor diesen Diensten warnen“, so die Ministerin. Gerade Minderjährige seien eher bereit, sich auf moderne Zahlungsmethoden einzulassen. Gleichzeitig überblickten Kinder und Jugendliche die damit entstehenden – auch finanziellen – Folgen oft nicht oder vernachlässigten diese, sagte die Ministerin.

Erst letzte Woche hatte Bundesverbraucherministerin Renate Künast die Mobilfunkbetreiber aufgefordert, aus dem System des Handy Payments im Internet auszusteigen. Die Provider dürften sich nicht für dubiose Anbieter zu Inkassounternehmen machen, erklärte Künast gegenüber dem ARD-Magazin „Plusminus“ (wir berichteten).

Verbraucherzentrale: Kein Abo ohne Zustimmung der Eltern

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wies unterdessen darauf hin, dass Eltern wohl gute Chancen haben die Bezahlung zu verweigern, wenn ihre Kinder Internet-Abonnements über Handy Payment abgeschlossen haben. Entscheidend sei nämlich immer, ob der Kunde volljährig ist oder nicht. „Kinder sind erst mit 18 Jahren voll geschäftsfähig“, erklärte Verbraucherschützerin Carmen Gahmig gegenüber der Netzeitung. „Schließen sie als Nichtvolljährige einen Vertrag per Handy, brauchen sie die Zustimmung der Eltern, sofern der Vertrag nicht von dem so genannten Taschengeld-Paragraphen 110 im BGB gedeckt ist.“ Demnach sind Kinder unter 18 Jahren eingeschränkt geschäftsfähig. Allerdings dürften die mit Kindern geschlossenen Verträge dann auch nur Kosten nach sich ziehen, die den Umfang von einem üblichen Taschengeld nicht übersteigen. „Das ist beim Handypayment für Abos, die monatlich hunderte Euro kosten, eindeutig nicht der Fall.“ Hat der Nachwuchs deshalb per Handy und Computer beispielsweise Hausaufgabenhilfe runterladen wollen, sei der Vertrag ungültig und es entstehe keine Zahlungsverpflichtung, so Gahmig.