01805-Dialer: Firma verschickt wieder „Abo“-Rechnungen

Vielen Internetsurfern flattert in diesen Tagen wieder überraschende Post ins Haus: eine Rechnung über 49 oder 69,95 Euro für ein vermeintliches Monats-Abonnement. Was bei den Betroffenen für Ratlosigkeit sorgt, dürfte eine alte Masche in neuem Gewand sein. Die Rechnungen werden offenbar nach einer illegalen Dialer-Einwahl verschickt, unter anderem über eine 01805-Nummer.

Der Trick ist nicht neu, sorgt aber nach wie vor für Verunsicherung. In den Rechnungen, die dieser Tage verschickt wurden und werden, fordert zum einen eine Firma namens HFM GmbH mit Postfachadresse in München Gebühren über 49 Euro. Der Empfänger, so wird erklärt, habe einen Erotikdienst der Media Directa International SL (MDI SL) abonniert. Quasi als „Beweis“ wird auf der Rechnung auch die Telefonnummer des Rechnungsempfängers vermerkt. Ähnlich ist es auf den Rechnungen, die eine Digital Web Media Limited verschickt. Hier sollen die Empfänger sogar 69,95 Euro für eine „Gebührenpflichtige Serviceleistung“ zahlen, nämlich einen „Monatszugang: Internet Portal, Flatrate“. Viele Betroffene, die sich in den vergangenen Tagen direkt bei uns, in unserem Forum, oder auch bei den Kollegen von internetfallen.de und teltarif.de meldeten, können sich diese Rechnungen allerdings nicht erklären und bestreiten, jemals bewusst Leistungen einer MDI SL in Anspruch genommen zu haben.

Tatsächlich erinnert die Masche verblüffend an eine Abzocke, die erst vor wenigen Monaten für Furore sorgte. Damals hieß der Rechnungssteller nicht HFM, sondern HAS. Auch diese Firma wollte per Rechnungsversand 69,95 Euro für ein angebliches Monatsabonnement kassieren. Der Trick dahinter war ein Dialer, der sich auf Webseiten und hinter Werbebannern verbarg und eine 069-Ortvorwahl anwählte. Bei der Verbindungsherstellung wurde die Telefonnummer des Opfers übertragen. Über Rückverfolgung gelangte das Unternehmen so an die Anschrift des Betroffenen und schickte ihm die Rechnung. In mehreren Fällen, etwa wenn der Betroffene nicht im Telefonbuch stand, wurde die Adresse über Anrufe herausgefunden; Mitarbeiter erfragten unter bestimmten Vorwänden die für den Rechnungsversand notwendige Adresse der Opfer. Der Trick ging allerdings nicht lange gut. Anfang März verbot die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post der HAS Rechnungslegung und Inkasso. Den Erkenntnissen der Regulierer zufolge waren damals rund 100.000 derartige Rechnungen verschickt worden.

Vieles spricht dafür, dass die gleiche Masche wie damals nun wieder versucht wird. Betroffene berichteten, sie hätten auf ihren Rechnern einen Dialer namens d.exe gefunden, der sich wenige Tage vor dem Rechnungsversand installiert hatte. Ein Dialer dieser Art liegt uns vor. Er war unter C:d.exe zu finden. Modemprotokolle zeigten, dass sich das kleine Programm über die Nummer 01805 805714 einwählte. Wurde es geblockt, versuchte es unmittelbar hintereinander weitere Einwahlen über 001805 805714 oder 01033 01805 805714 oder 001033 01805 805714. Dialerschutz.de liegen Hinweise vor, nach denen die 01805-Nummer einer dänischen Firma gehört. In einem anderen dokumentierten Fall erfolgte die Einwahl über eine deutsche Ortsnetznummer. Vor dem Rechnungsversand erhielt der Betroffene einen merkwürdigen Anruf, bei dem ihm mitgeteilt wurde, für ihn liege eine Paket bereit und er solle seine Adresse angeben. Ein Paket erhielt er nicht – nur die Rechnung über 69,95 Euro.

Tipps für Betroffene

Dialer dürfen in Deutschland ausschließlich die Rufnummerngasse 09009 verwenden. Andere Nummern – und damit eben auch die 01805 oder Ortsnetznummern – sind für Einwählprogramme unzulässig. Wenn Sie eine Abo-Rechnungen erhalten haben ohne bewusst Leistungen in Anspruch zu nehmen, sollten Sie

 

  • der Forderung schriftlich widersprechen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat ein entsprechendes Musterschreiben entwickelt, dass Sie bei unseren Downloads herunterladen, und für Ihre Zwecke entsprechend abändern können.
  • die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (www.regtp.de) über den Vorfall informieren.
  • Wer sich getäuscht oder betrogen fühlt, sollte außerdem Strafanzeige bei seiner örtlichen Polizeidienststelle erstatten.