Tropmi Payment GmbH will für top-of-software.de kassieren

Viele Internetnutzer bekommen derzeit Rechnungen einer Tropmi Payment GmbH ins Haus. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Zweifel, ob man diese Rechnungen wirklich zahlen sollte, sind allerdings angebracht.

top-of-software.de: Für Anmeldungen auf dieser Seite will nun eine Tropmi Payment GmbH kassieren.

Beschwerden über top-of-software.de gibt es seit ziemlich genau zwei Jahren. Unzählige Nutzer berichteten damals, dass sie über raffinierte Werbung auf die Seite gelotst worden waren. So sei ihnen zum Beispiel vorgegaukelt worden, sie müssten sich ein bestimmtes Computerprogramm auf den Rechner laden, um Filme im Internet ansehen zu können. Andere landeten bei der Suche nach kostenlosen Programmen auf der Seite, weil diese auch bei Google massiv beworben wurde.

Wer in der Hoffnung auf Downloads dann bei top-of-software seine Daten eingab, bekam wenig später eine Rechnung. Eine Antassia GmbH  aus Mainz forderte 96 Euro, weil man mit der Angabe seiner Daten angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen hätte. Wer sich weigerte, die fragwürdige Rechnungen zu bezahlen, wurde mit Drohbriefen unter Druck gesetzt. So schaltete sich ein einschlägige bekannter Rechtsanwalt aus Osnabrück ein und übernahm das Inkasso.

Viele Betroffene weigerten sich dennoch, die Forderungen zu bezahlen – und hatten nach diversen Rechnungen und Mahnungen auch Ruhe. Kein Wunder, wie der bekannte Strafrechtler und Rechtsanwalt Udo Vetter meinte. Er nannte die Seite top-of-software.de in seinem lawblog schlicht „eine der üblichen Abzockseiten“ und riet dazu, die Forderungen auszusitzen. „Am besten ist es, dieses Gesülze einfach zu ignorieren. Entgegen der beharrlichen wiederholten Ankündigung gerichtlicher Schritte passiert nämlich fast immer – rein gar nichts“, so Vetter in seinem Blog. Und weiter: „Sollte so eine Abzockerfirma tatsächlich mal einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen, kann man dagegen mit dem dann beiliegenden Formular einfach Widerspruch einlegen. Es wäre dann Sache der Abzocker, den Prozess in Gang zu bringen. Dazu müssten sie ihren Anspruch begründen und das Gericht von der Forderung überzeugen. Was wenig wahrscheinlich ist.“

So war es auch. Doch seit einigen Tagen rauscht es plötzlich wieder in den Verbraucherforen im Internet. Denn nun ist es eine Tropmi Payment GmbH, die Rechnungen für top-of-software.de verschickt. Jetzt seien die 96 Euro für das zweite Jahr des abgeschlossenen Abonnements fällig, behauptet das „Unternehmen“ mit Adresse in Wiesbaden. Auf seiner Webseite erklärt die Tropmi Payment GmbH, sie sei eine „100%ige Tochtergesellschaft der Content Services Limited„. „Der Einzug von Forderungen gegen die Nutzer von „top-of-software.de“ erfolgt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Diese Forderungen wurden von der früheren Betreiberin von „top-of-software.de“ mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2011 an die Content Services Limited abgetreten“, heißt es auf der Seite weiter.

Wer eine Rechnung der Tropmi Payment GmbH bekommt, sollte sich allerdings ganz genau fragen, ob er damals tatsächlich bewusst und gewollt einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat, ob ihm also bei der Anmeldung auf der Seite top-of-software.de bewusst war, dass er damit 96 Euro im Jahr bezahlen muss. Denn nur dann könnte damals ein Vertrag zustande gekommen sein. Wer über die Kostenpflicht getäuscht wurde, sollte sich dagegen ganz genau überlegen, ob er zahlt.

Dass die Tropmi Payment GmbH außer Drohbriefen weitere Schritte unternimmt, ist eher nicht zu erwarten. Vielmehr dürfte hier einfach versucht werden, potenzielle Opfer noch einmal zu „melken“. Dass das Ganze nun unter einem anderen Namen passiert, erstaunt ebenfalls nicht. Gegen die Vorgängerfirma Antassia GmbH war der Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich juristisch vorgegangen. „Unternehmen wurde verklagt, hat im Klageverfahren die Unterlassungserklärung abgegeben. Das Verfahren ist wegen Erledigung abgeschlossen“, berichtet der vzbv.

Mehr zum Thema

Abofallen im Internet: Das müssen Sie wissen

Die Rechtslage bei Abofallen im Internet

top-of-software: Das sollten Empfänger von Mahnungen wissen

 

1 Trackbacks & Pingbacks

  1. top-of-software - Seite 7 - netzwelt.de Forum

Kommentare sind deaktiviert.