Google-Antrag auf Löschung von persönlichen Daten: So geht’s

Löschungsantrag bei Google: So lassen Sie Daten in der Suchmaschine entfernen. Bild: fotolia.com/marco2811

Löschungsantrag bei Google: So lassen Sie Daten in der Suchmaschine entfernen. Bild: fotolia.com/marco2811

Ein Google-Antrag zur Löschung von unerwünschten Daten? Das gibt es tatsäschlich. Denn das „Recht auf Vergessen“ sieht vor, dass man veraltete Inhalte bei Google entfernen lassen darf. Eine Anleitung mit Musterbrief und Formular.

Wenn Informationen über Sie im Internet veraltet sind und kein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung dieser Daten mehr besteht, können Sie bei Google darauf drängen, dass diese Informationen bei einer Suche nach Ihrem Namen nicht mehr angezeigt werden. Man spricht hier vom „Recht auf Vergessen“. Wie das Ganze funktioniert, was dahinter steckt, und eine Anleitung für den Lösdchungsantrag hier im Überblick.
 
Kann man unerwünschte oder veraltete Daten bei Google entfernen lassen?
 
Jein. Tatsache ist: Suchmaschinen wie Google, Yahoo oder Bing müssen Links auf Informationen über Menschen löschen, wenn diese das wünschen. Wichtig: Google & Co. müssen nur die Links zu diesen Inhalten in ihren Suchergebnissen löschen, nicht aber verlinkten Inhalte selbst – auf die sie in der Regel ja auch keinen Einfluss haben. Trotzdem trägt das Recht auf Vergessen natürlich dazu bei, dass man z.B. bei der Suche nach einem bestimmten Namen eben jene Inhalte nicht mehr so einfach findet.
 
Kann ich jeden Eintrag bei Google kostenlos löschen lassen?
 
Nein. „Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten besteht immer dann, wenn die Informationen über die Person veraltet sind und kein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung dieser Information besteht“, fassen es die Verbraucherzentralen treffend zusammen. Man kann also nicht einfach alles löschen lassen, was einem nicht gefällt, zum Beispiel kritische oder unerwünschte Presseberichte.
 
Was ist die rechtliche Grundlage für meinen Löschanspruch?
 
Der Europäische Gerichtshof hat 2014 entschieden, dass Menschen ein „Recht auf Vergessen“ haben. Damit können Suchmnaschinen per Löschungsantrag dazu gebracht werden, Verweise auf persönliche Daten zu entfernen.
 

Anleitung: Was muss ich tun, damit Google veraltete Inhalte per Antrag löscht?

 
Wenn Sie beim „Googeln“ Ihres Namens Links zu Inhalten findebn, die veraltet oder falsch oder nicht (mehr) von öffentlichem Interesse sind, wenden Sie sich direkt an den Betreiber der Suchmaschine, also Google, Microsoft, Yahoo etc. Bitten Sie dort um Löschung des entsprechenden Links. Dazu können Sie den Musterbrief der Verbraucherzentralen verwenden oder direkt z.B. bei Google das Online-Formular verwenden.
 
Wie geht es nach dem Löschungsantrag weiter?
 
Google oder der entsprechende Suchmaschinenbetreiber prüft Ihren Antrag. Das kann mehrere Tage, bzw. Wochen dauern. Dann informiert er Sie über das Ergebnis. Stimmt er Ihrem Wunsch zu, wird der bemängelte Link gelöscht und ist dann nicht mehr zu finden, wenn man in der Suchnmaschine nach Ihrem Namen sucht. Anderenfalls wird Ihnen der Suchmaschinenbetreiber mitteilen, dass er die Löschung nicht vornehmen wird.
 
Was ist, wenn Google meinen Antrag auf Löschung ablehnt?
 
Wenn der Suchmaschinenbetreiber Ihren Wunsch auf Löschung von Daten ablehnt, wenden Sie sich an die zuständige Datenschutzbehörde. Dabei kommt es dann immer auf den Sitz des Suchmaschinenbetreibers an. Im Falle von Google ist dies der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.
 
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