Suchmaschine Bing führt weiter zu Routenplaner-Abzocke

Schon seit Monaten locken falsche Routenplaner im Internet unter wechselnden Adressen Verbraucher in eine Kostenfalle. Die Suchmaschine Bing dient den Abzockern dabei als Verbreiter.
maps-routenplaner.info: Abofalle nach einer uralten Masche.

maps-routenplaner.info: Abofalle nach einer uralten Masche.

Mit falschen Routenplanern sollen Verbraucher seit einigen Monaten in die Kostenfalle gelockt werden. Wichtig ist dabei die Suchmaschine Bing, dort sind immer wieder entsprechende Werbeanzeigen geschaltet. Wer „Routenplaner“ eingibt, findet bei Bing eine  Werbeanzeige, die direkt auf die betrügerische Seite weiterleitet und überdies aktuell mit „Google Maps Routenplaner | maps-routenplaner-24.com“ überschrieben ist.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) warnt: Routenplanern im Internet sollte man nicht blind vertrauen.

Auf maps-routenplaner-24.com werden Verbraucher in eine Abofalle gelockt. Um seine Route planen zu lassen, muss man sich registrieren und einloggen. Doch bereits mit Registrierung wird Verbrauchern ein kostenpflichtiger Vertrag über 500 Euro für zwei Jahre untergeschoben.

Dies ist nach Einschätzung der VZB allerdings nicht rechtens: „Die gesetzliche Regelung für Einkäufe im Internet ist eindeutig: Für den Kunden muss unmissverständlich erkennbar sein, dass er mit seinem Klick zah-lungspflichtig bestellt“, sagt Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB. Das geht zum Beispiel mit einem „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“-Button. „Es reicht nicht, die Kosten im Kleingedruckten zu verstecken, wie es diese Routenplaner machen.“

Problematisch ist, dass die bekannte Suchmaschine Bing.com den Abzockern als Verbreiter dienen. Das meldeten Verbraucher der VZB. Der anschließende Test durch VZB-Mitarbeiter bestätigte: In den Testläufen wurde bei der Suchanfrage „Routenplaner“ eine Werbung zur Abzockseite maps-routenplaner-24.com als Anzeige noch oberhalb der regulären Suchergebnisse angezeigt. Die Anzeige erhält zusätzliche Seriosität dadurch, dass sie mit „Google Maps Routenplaner | maps-routenplaner-24.com“ überschrieben ist.

Daher warnt die VZB: „Internetnutzer sollten Suchergebnisse immer genau prüfen. Wer auf einen Link klickt, der mit Google Maps Routenplaner überschrieben ist und dann eindeutig nicht zur Oberfläche von Google Maps weitergeleitet wird, sollte stutzig werden“, meint Scherer.

Wer in die Routenplaner-Abofalle getappt ist, sollte sich von Rechnungen und Mahnungen nicht einschüchtern lassen. „Verbraucher sollten den geforderten Betrag keinesfalls zahlen und im Zweifelsfall die Beratung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen“, betont Scherer.