Freies Wlan für alle? Das müssen Sie zum Ende der Störerhaftung wissen

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Die Störerhaftung wird abgeschafft in Deutschland. Damit könnte es bald mehr öffentlich zugängliche Wlan-Zugänge geben. Bild: Tijana/Fotolia.com

Wer in Deutschland sein Wlan für alle öffnet, riskiert teure Abmahnungen und Strafen – noch. Denn laut Union und SPD wird die sogenannte Störerhaftung bei öffentlichem Wlan abgeschafft. Aber was bedeutet das nun? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Ende der Störerhaftung.

Was heißt Störerhaftung genau?

Störerhaftung bedeutet, dass man unter bestimmten Umständen für illegale Taten Dritter verantwortlich gemacht werden kann. Im Fall von offenem Wlan gibt es die Störerhaftung in Deutschland seit 2010. Damals fiel ein entsprechendes Gerichtsurteil. Seitdem muss man damit rechnen, dass man als Betreiber eines öffentlichen Wlan-Hotspots für Verstöße seiner Nutzer haftbar gemacht werden kann – auch wenn man von den Taten gar nichts wusste.

Wer ist von der Störerhaftung betroffen?

Praktisch jeder, der sein Wlan öffentlich zugänglich macht.

Um welche illegalen Taten geht es dabei?

Vor allem um den illegalen Download oder das Tauschen von Filmen und Musik. Wenn man ein offenes Wlan hat und Dritte darüber filesharen, kann es sein, dass man selbst von Rechteinhabern und deren Anwälten abgemahnt wird. Dann drohen hohe Anwaltskosten, Schadensersatz und mehr – eben, weil die Rechteinhaber den Wlan-Betreiber im Rahmen der Störerhaftung abkassieren.

Gibt es überall eine Störerhaftung? Und welche Folgen hat sie?

Nein, die Störerhaftung ist ein ziemlich deutsches Thema. Und sie hat drastische Folgen. Während in praktisch jedem anderen Land nahezu flächendeckend offenes Wlan angeboten wird, ist dieses in Deutschland eher selten anzutreffen. Und wer einen Hotspot hat, sichert diesen mit Verschlüsselung, Passworten und Vorschaltseiten ab.

Störerhaftung abgeschafft: Was soll sich jetzt ändern?

Künftig sollen Betreiber offener Wlan-Netze nicht mehr so einfach abgemahnt werden können. Stattdessen sollen private oder nebengewerbliche Anbieter wie Lokal-Besitzer das Haftungsprivileg von gewerblichen Internet-Providern genießen. Heißt: Sie müssen ihr Wlan nicht mehr durch ein Passwort schützen oder sich mit einer Vorschaltseite von einer Haftung „freisprechen“. Nur wenn ein systematischer Missbrauch deutlich wird, müssen sie Gegenmaßnahmen ergreifen und beispielsweise einen Nachbarn aussperren, der sich nicht an das Gesetz hält.

Ab wann soll das Ganze gelten?

Das soll tatsächlich schnell gehen: Die Änderungen am Gesetzentwurf sollen in der nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses beschlossen werden. Wenn der Bundestag das Gesetz noch in diesem Monat beschließt, könnte es schon ab dem Herbst 2016 für Wlan-Betreiber mehr Rechtssicherheit geben.

Kann mir dann wirklich nichts mehr passieren, wenn ich mein Wlan für alle öffne?

Vorsicht: Natürlich bleibt das weiter gefährlich. Sobald ein Dritter über ihr Funknetz Illegales treibt, etwa Hehlerware verkauft oder Kinderpornografie tauscht, werden Polizei und Staatsanwaltschaft nämlich zunächst einmal bei Ihnen in der Haustür stehen, Ihre Wohnung durchsuchen und gegen Sie ermitteln. Denn Sie sind in diesem Fall der erste Ansprechpartner der Ermittler. Auch bei nicht so gravierenden Vorfällen, etwa Verstößen gegen das Urheberrecht, geraten zunächst einmal Sie als Betreiber und Inhaber des Internetzugangs ins Visier der Juristen. Wer ein offenes Wlan betreibt, lebt also immer mit einem gewissen Risiko.