maps-routenplaner.info: So dreist zocken Unbekannte jetzt ab

maps-routenplaner.info: Abofalle nach einer uralten Masche.

Abofalle maps-routenplaner.info: Mit einer uralten Masche wollen Kriminelle derzeit abzocken.

maps-routenplaner.info, das klingt zunächst einmal wie ein harmloser Routenplaner. In Wirklichkeit stecken hinter der Seite dubiose Abzocker – die mit einer uralten Masche geradezu dummdreist Verbraucher um ihr Geld bringen wollen. Die gute Nachricht: Bezahlen muss bei dieser Abofalle sicher niemand.

Die Zeit der Abofallen im Internet sollten vorbei sein, eigentlich. Die Seite maps-routenplaner.info beweist allerdings das Gegenteil. Mit einer geradezu dreisten Masche versuchen unbekannte Täter derzeit, arglose Opfer mit dieser Seite um ihr Geld zu bringen. Indizien deuten darauf hin, dass womöglich bereits mehrere zehntausend Internetnutzer Opfer der Abzocker geworden sind – zumindest, wenn es nach den Rechnungsnummern geht.

Und so funktioniert die Masche der Täter: Zunächst registrierten die Unbekannten Anfang März 2016 unter dem Namen einer Briefkastenfirma auf den Seychellen die Adresse maps-routenplaner.info. Der dafür genutzte Domain Registration Service Digital Gateway Networks A.S.. Unit 177, Palm Street Mahe, SC wird gerne von fragwürdigen Geschäftemachern verwendet, um ihre Identität zu verschleiern. 

Dann stellten die Täter die Seite maps-routenplaner.info online, die auf den ersten Blick wie ein Routenplaner aussieht. Sehr prominent auf der Seite wird ein „kostenloses Gewinnspiel“ beworben, bei dem als Hauptpreis angeblich „eine Reise für 2 Personen auf die Malediven“ winkt. Im Impressum wird eine web-24 GmbH mit Sitz in der Leopoldstraße 23 in 80802 München angegeben. Wer den Routenplaner nutzen will, soll auf der Seite  http://www.maps-routenplaner.info/zugangsdatenzusenden?view=registration eine Mailadresse angeben und Nutzungsbedingungen akzeptieren, die auf der Anmeldeseite allerdings nicht weiter ausgeführt werden.

Tatsächlich funktioniert die Seite maps-routenplaner.info wie eine der altbekannten Abofallen. Im Kleingedruckten auf der Startseite steht nämlich gut versteckt im Fließtext: “ Die 24 Monate Mitgliedschaft kostet bei Anmeldung 500,- Euro, die Abrechnung erfolgt im Voraus.“

routenplaner-1Auf Opferjagd gehen die derzeit noch unbekannten Täter vor allem über die Suchmaschine Bing. Wer dort nach Routenplanern sucht, bekommt sehr prominent eine entsprechende Werbeanzeige für die Abofalle eingeblendet.

Und dummdreist geht es auch weiter. Um potenzielle Opfer unter Druck zu setzen und zur Zahlung der 500 Euro zu bewegen, verschicken die Kriminellen an die eingetragenen Mailadressen wenig später Zahlungsauforderungen. In denen heißt es unter anderem:

„Offener Betrag: 500,00 Euro inkl. der gesetzlichen MwSt.
Sie haben die Anmeldeprozedur auf der Internetseite www.maps-routenplaner.info folgendermaßen durchgeführt:

1. Eingabe Ihrer E-Mail Adresse in der Anmeldemaske
2. Setzen des Häkchens bei „Nutzungsbedingungen akzeptieren“
3. Betätigen des Buttons „Registrieren“

Die 24 Monate Mitgliedschaft kostet 500,00 Euro, die Abrechnung erfolgt im Voraus, dieser Hinweis ist auf der Startseite sowie in den Nutzungsbedingungen, welche beim Registrieren akzeptiert wurden und über die Startseite einsehbar sind deutlich lesbar.

Registrierungsdaten:

E-Mail Adresse:
Anmeldezeitpunkt:
Ihre IP-Adresse:  (dient zur eindeutigen Identifizierung Ihres Computers)
Internetprovider:
Durch Ihre bei Vertragsabschluss gespeicherten Daten kann die hinter einem Internetanschluss stehende natürliche Person durch den Internetprovider ausfindig gemacht werden, sollten wir diesen Schritt gehen müssen, werden wir Ihnen natürlich die Mehrkosten unseres Rechtsanwaltes zusätzlich in Rechnung stellen.“

Das Geld wollen die Täter dann allen Ernstes über Paysafecard kassieren, ein weitgehend anonymes Online-Zahlungssystem, bei dem die Täter im Hintergrund bleiben können.

maps-routenplaner.info bezahlen? Ganz sicher nicht

Spätestens beim Erhalt dieser „Zahlungserinnerung“ dürfte jedem Verbraucher klar sein, dass sich hinter maps-routenplaner.info lediglich ein ziemlich gewagter Abzockversuch steckt, aber ganz sicher keine seriöse Firma. Dass die Betreiber der Seite gegen sämtliche gesetzliche Vorgaben für Online-Dienste verstoßen, ist nur das eine. Dazu kommt natürlich, dass hier ein klarer Verstoß gegen die seit August 2012 geltende Button-Lösung vorliegt.

Klarer Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Button-Lösung: Bei der Anmeldung auf maps-routenplaner.info werden Verbraucher nicht auf die Kosten hingewiesen. Damit kommt also kein Vertrag zustande und keine Zahlungspflicht (Screenshot vom 30.03.2016).

Klarer Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Button-Lösung: Bei der Anmeldung auf maps-routenplaner.info werden Verbraucher nicht auf die Kosten hingewiesen. Damit kommt also kein Vertrag zustande und keine Zahlungspflicht (Screenshot vom 30.03.2016).

Wer eine Rechnung oder Zahlungsauffforderung der web-24 GmbH in München bekommt, sollte also vieles andere tun – aber ganz sicher nicht bezahlen. „Der Button ‚Registrieren‘ ist völlig unzureichend und falsch beschriftet, schließlich muss die Bestellfläche eindeutig, z.B. mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“ beschriftet sein. Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Damit besteht keine Zahlungsverpflichtung“, stellt zum Beispiel die Verbraucherzentrale Niedersachsen ganz klar fest.

Update 13.04.2016: So gehen die Nötigungsversuche weiter

Nicht nur die Abzocke an sich, sondern auch das Inkassogebahren der mutmaßlichen Betrüger hinter maps-routenplaner.info erinnern an die Abofallen der ersten Stunde.

Wer die Rechnung der Täter – völlig zu Recht! –  ignoriert, wird nämlich mit Drohbriefen bombardiert.

In einem uns vorliegenden Fall bekam das potenzielle Opfer schon wenige Tage nach der ersten Rechnung eine Mail  mit Behauptungen, die jeglicher deutscher Rechtsprechung widersprechen. In der Mail mit dem Betreff „Letzte Mahnung“  hieß es wörtlich:

„Sehr geehrtes Mitglied von www.maps-routenplaner.info!

Da Sie die seit dem 21.03.2016 offene Rechnung 55264 noch immer nicht beglichen haben, setzen wir Sie hiermit davon in Kenntnis, dass wir bei Nichtbezahlung den offenen Betrag durch einen Pfändungsantrag bei Gericht einfordern.

Ihnen drohen dadurch:

1. Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
2. Kontopfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 829 ZPO
3. Negativer SCHUFA Eintrag

Durch einen negativen SCHUFA Eintrag verschlechtert sich Ihre Bonität erheblich, was sehr viele Banken als Anlass nehmen, keine Darlehen mehr zu vergeben!
Zusätzlich zu diesen Unannehmlichkeiten entstehen Ihnen weitere ERHEBLICHE Kosten für Anwalts- und Gerichtskosten.“ 

Das ist natürlich Unfug hoch drei. Wer die dubiosen Forderungen der anonymen Täter, die sich hinter einer Briefkastenfirma verstecken, nicht bezahlt, hat weder Zwangsvollstreckung, noch Kontopfändung oder einen negativen Schufa-Eintrag zu befürchten.

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