Bundesregierung beschließt neue Regeln für Wlan-Anbieter – Kritik von Experten

Anbieter von WLAN-Hotspots können künftig für Rechtsverstöße ihrer Kunden nicht mehr haftbar gemacht werden. Bild: IckeT/fotolia.com

Anbieter von WLAN-Hotspots können künftig für Rechtsverstöße ihrer Kunden nicht mehr haftbar gemacht werden. Bild: IckeT/fotolia.com

Anbieter von WLAN-Hotspots können künftig für Rechtsverstöße ihrer Kunden nicht mehr haftbar gemacht werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett beschlossen. Kritiker sehen die Pläne nicht ganz so optimistisch – und warnen vor den Folgen.

Über WLAN-Hotspots kann jeder mobil und unkompliziert das Internet nutzen. Deutschland liegt bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich aber nur im Mittelfeld. Das liegt unter anderem daran, dass Anbieter von Hotspots damit rechnen müssen, für Rechtsverstöße ihrer Kunden im Internet – etwa unberechtigtes Anbieten von Musik, Filmen oder Computerspielen – verantwortlich gemacht zu werden.

Die jetzige Gesetzesänderung stellt klar, dass sich diese Diensteanbieter kübftig auf das sogenannte Haftungsprivileg berufen können. Es bewirkt, dass diese Diensteanbieter für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig sind und sich nicht strafbar machen.

Zudem wird laut Bundesregierung klargestellt, dass der WLAN-Anbieter nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Dafür muss er sein WLAN angemessen gegen den unberechtigten Zugriff sichern und die Zusicherung des Kunden einholen, dass der keine Rechtsverletzungen begehen werde.

Daneben zielt der Gesetzentwurf auf eine verbesserte Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Hostprovider – also Anbieter, die fremde Inhalte für Dritte speichern – sollen sich dann nicht auf das Haftungsprivileg berufen können, wenn ihr Geschäftsmodell im Wesentlichen in der Verletzung von Urheberrechten besteht.

Der Digitalverband Bitkom hat die geplanten Änderungen des Telemediengesetzes (TMG) allerdings kritisiert. Für die Betreiber öffentlicher Hotspots bedeute diese, dass Anbieter von öffentlichen Wlans künftig an jeden Nutzer Zugangscodes vergeben müssen. „Es sollte ausreichen, dass Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des öffentlichen WLANs bestätigen“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

Besonders kritisch sieht der Bitkom die weitere Änderung im TMG, die eine Verschärfung der Haftung für Host-Provider vorsieht. Bisher müssen die Dienste für illegale Inhalte auf ihrer Plattform nicht haften und diese nur unter bestimmten Voraussetzungen entfernen. In Zukunft sollen so genannte „gefahrgeneigte Dienste“ immer haften. Um diese identifizieren zu können, legt das Gesetz verschiedene Kriterien fest. Von einem illegalen Angebot sei auszugehen, wenn zum Beispiel die „weit überwiegende Zahl der gespeicherten Informationen“ rechtswidrig verwendet wird oder der Anbieter „vorsätzlich die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung fördert“.

Aus Sicht des Bitkom wird diese Regelung nicht dazu führen, Urheberrechtsverstöße einzudämmen oder gar zu verhindern. „Das Problem sind nicht die geltenden Gesetze, sondern deren Durchsetzung“, sagte Rohleder. „Illegale Plattformen sind in der Regel nicht in Deutschland angesiedelt. Die für den Service notwendigen Server stehen in nahezu allen Fällen unerreichbar im Ausland.“ Das mache es schwer, die Dienste vom Netz zu nehmen.

Mit der geplanten Neuregelung werde ein enormer Aufwand für die legalen Host-Provider in Kauf genommen, weil diese nun anhand der aus Bitkom-Sicht schwammig formulierten Kriterien nachweisen müssten, dass sie nicht illegal handeln. Zudem sei die geplante Regelung EU-rechtswidrig.