Urteil: E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden

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Online-Händler dürfen den Weiterverkauf von E-Books verbieten. Bild: georgejmclittle/fotolia.com

Wer ein E-Book aus dem Internet herunterlädt, darf es nicht weiterverkaufen, wenn der Händler dies in seinen AGB untersagt. Das hat das Hanseatische Oberlandesgerichts (OLG) entschieden und damit  zum dritten Mal eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband rechtskräftig abgewiesen.

E-Books sind Bücher in digitaler Form, die zum Beispiel im Format .epub oder als .pdf-Format in Stores gekauft und auf den eigenen Ebook-Reader heruntergeladen werden können. Der Preis ist dabei meist der Papierausgabe sehr ähnlich.

So einfach E-Books gekauft und heruntergeladen werden können, so einfach könnten sie auch verkauft und weitergegeben werden. Eigentlich. Doch das verbieten die meisten Buchhändler. Und das offenbar mit Recht.

Gleich dreimal klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband zuletzt gegen Online-Buchhändler, die per AGB den Weiterverkauf von E-Book- bzw. Hörbuch-Downloads ausschlossen. Doch in allen drei Fällen schlossen sich die Gerichte der Position der Buchhändler an.

Auch in einem Fall dieses Jahr (Az.: 10 U 5/11) wies das Hanseatische OLG die Berufung der Verbraucherzentrale gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg mangels Erfolgsaussicht ab. Im Mai 2014 hatte das OLG Hamm in einem ähnlichen Fall einem Online-Buchhändler Recht gegeben (Az.: 22 U 60/13). Eine weitere Klage der Verbraucherzentrale war bereits im Jahr 2011 durch das OLG Stuttgart abgewiesen worden (Az.: 2 U 49/11).

„Die Hamburger Entscheidung ist ein Erfolg für die gesamte Buchbranche. Digitale Bücher können praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, ohne sich jemals abzunutzen. Der Primärmarkt für E-Books und Hörbücher würde komplett zerstört werden, wenn es einen legalen ‚Gebrauchtmarkt‘ gäbe. Für Verlage und Händler wäre es unmöglich, weiter gemeinsam an nachhaltigen und kundenfreundlichen Download-Modellen für Bücher zu arbeiten Darunter würden letztlich vor allem die Verbraucher leiden“, kommentierte Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, die Hamburger Entscheidung.

Noch unklar ist die Entwicklung auf europäischer Ebene. Ein niederländisches Gericht hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Fall zur Vorabentscheidung vorgelegt, in dem es auch um die Vereinbarkeit von Verkäufen „gebrauchter“ E-Books mit europäischem Urheberrecht geht. „Die Entscheidung des EuGH ist von großer Bedeutung, da sie unmittelbar auf die Rechtslage in Deutschland durchschlägt“, so Sprang.

Bis eine Entscheidung auf europäischer Ebene vorliegt, sollten Nutzer sehr vorsichtig sein, wenn sie E-Books nicht mehr benötigen. Ein Verkauf der Dateien könnte sie in größte juristische Schwierigkeiten bringen – teure Abmahnungen nicht ausgeschlossen.