Neues Gesetz: Diese Bilder sind künftig im Internet illegal

Erotikbilder des Partners müssen gelöscht werden, wenn die Beziehung zuende ist.

DS-Visionen/fotolia.com

Der Deutsche Bundestag hat das Sexualstrafrecht geändert. Damit sind jetzt auch Bilder im Internet strafbar, die bisher in einer rechtlichen Grauzone gehandelt wurden. Auch Fotos, die Erwachsene in unschönen Situationen zeigen, können jetzt auf die Anklagebank führen. Was Sie zu den neuen Regeln wissen müssen.

Das Sexualstrafrecht wurde geändert: Was heißt das genau?

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD beschlossen, mit dem Kinder besser  vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch geschützt werden sollen. Außerdem wurden mehrere Normen in Bezug auf Kinder- und Jugendpornografie klarer gefasst und teilweise verschärft. Auch die Regeln zur Verbreitung von Bildern fremder Personen wurden verschärft.

Um  welche Taten geht es konkret?

  • Zum einen geht es um das sogenannte Cyber-Grooming, also die Kontaktaufnahme mit Kindern in Internetchats. Wer in Chats Kinder mit sexuellen Hintergedanken kontaktiert – sie also zum Beispiel dazu bringt, vor einer Webkamera sexuelle Handlungen vorzunehmen – kann nun bestraft werden.
  • Ebenfalls strafbar macht sich nun, wer Bilder nackter Kinder oder Jugendlicher im Internet veröffentlicht.
  • Besitz, Erwerb und Verbreitung sogenannter Posing-Bilder werden unter Strafe gestellt. Von Posing-Bildern spricht man bei der „sexuell aufreizenden Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes“

Welche Bilder sind noch betroffen?

Strafbar sind Fotos künftig auch dann, wenn Menschen in hilfloser Lage zur Schau gestellt werden, zum Beispiel bei Unfallopfern oder wenn ein Täter mit kommerziellen Absichten nackte Kinder auf Bildern zur Schau stellt. Private Bilder nackter Kinder im Familienurlaub oder journalistische Bildberichterstattung sind von diesem Straftatbestand nicht erfasst.
 
Wurden auch die Strafen selbst erhöht?
Ja, die Höchststrafe bei Besitz von Kinderpornografie wird von zwei auf drei Jahre angehoben.  Zur Kinderpornografie zählt nun – wie oben erwähnt – auch die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder Gesäßes eines Kindes.
Warum wurden die Gesetze verschärft?
Die neuen Gesetze sind eine direkte Folge der sogenannten Edathy-Affäre. Der gleichnamige Bundestagsabgeordnete hatte sich, so der Verdacht, bei einem kanadischen Anbieter Fotos nackter Jugendlicher gekauft. Als Ermittlungen gegen ihn eingeleitet wurden erklärte er, dies sei zum Zeitpunkt des Kaufs nicht strafbar gewesen. Die Politik beschloss daraufhin, die mögliche Gesetzeslücke zu schließen.