Unerlaubte Telefonwerbung: Abzocker lassen sich von Gesetz nicht bremsen

Viele Verbraucher werden nach wie vor durch aggressive, unerlaubte Telefonwerbung belästigt – trotz des Anti-Abzocke-Gesetzes vor einem Jahr. Das berichtet die Verbraucherzentrale Bayern – und hofft auf Meldungen von Betroffenen.

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Das Geschäft mit aggressiven Verkaufsmaschen, die Angerufene ganz unvermittelt am Telefon treffen, lässt nicht nach. Das ist das Zwischenergebnis einer im Juli gestarteten bundesweiten Online-Umfrage der Verbraucherzentralen. Dabei können Verbraucher ihre Erfahrungen mit belästigenden Werbeanrufen schildern.

Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers ist grundsätzlich rechtswidrig. „Trotzdem können mündliche Vertragsabschlüsse während solcher Anrufe rechtlich wirksam sein“, betont Eva Schönmetzler, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

In der Zeit 1. Juli bis 30. September nahmen rund 2.800 Verbraucher an der Umfrage teil. Etwa 84 Prozent der Befragten gab an, niemals oder nicht bewusst in einen Werbeanruf eingewilligt zu haben. Dennoch wurden sie zu einem Großteil telefonisch belästigt. Das ist nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Bayern nur die Spitze des Eisberges. Da viele Betroffene die belästigenden Anrufe nicht melden, gehen die Verbraucherschützer von einer weitaus größeren Dunkelziffer aus.

Vor einem guten Jahr, am 9. Oktober 2013, trat das sogenannte Anti-Abzocke-Gesetz in Kraft. Es sieht einen erhöhten Bußgeldrahmen vor, um unerlaubte Anrufe zu ahnden. Außerdem sind telefonisch angebahnte Verträge für die Vermittlung von Gewinnspielen nur noch wirksam, wenn sie in Textform vom Verbraucher bestätigt werden. Damit wird es Gewinnspieldiensten erschwert, Verträge am Telefon unterzuschieben.

Telefon-Abzocker werben oft für Telefonverträge und Zeitschriften

„Unsere Umfrage zeigt deutlich, dass die Belästigung bei den Telefonanrufen nicht mehr überwiegend von Gewinnspielen ausgeht“, sagt Verbraucherschützerin Eva Schönmetzler. „Vielmehr ist es auch der Vertrieb von Produkten der Telefon- oder Internetdiensteanbieter, der Energieversorger, der Banken, der Versicherungen und der Zeitschriftenverlage, der hohe Anteile bei den Nennungen hat“, so die Juristin.

In knapp 30 Prozent der gemeldeten Fälle hatten die Anrufe finanzielle Folgen. So wurden zum Beispiel Rechnungen geschickt oder Geld vom Konto abgebucht. Eine andere Folge war der Abgleich oder die Abfrage von persönlichen Daten.

Die Erhebung der Verbraucherzentralen dauert noch an. Betroffene können weiterhin bei der Online-Umfrage teilnehmen und die unerwünschte Belästigung durch Telefonwerbung melden. Die Adresse im Internet lautet www.verbraucherzentrale-bayern.de. Mit den gesammelten Beschwerden wollen die Verbraucherzentralen herausfinden, ob die gesetzlichen Regelungen nachgebessert werden müssen.

Mehr zum Thema lesen Sie in unserem Kapitel über illegale Werbe-Anrufe und was man dagegen tun kann.