Razzia bei kinox.to: Was Nutzer jetzt wissen müssen

Razzia bei kinox.to: Polizei und Staatsanwaltschaft sind den mutmaßlichen Betreibern des Streaming-Portals auf die Spur gekommen. Was heißt das jetzt für Nutzer von kinox.to? Müssen sie mit Strafverfahren und Abmahnungen rechnen? Hier die wichtigsten Antworten.

Razzia bei kinox.to: Die Polizei ist den mutmaßlichen Betreibern auf der Spur.

Razzia bei kinox.to: Die Polizei ist den mutmaßlichen Betreibern auf der Spur.

Razzia bei kinox.to: Was genau ist passiert?

Mitte vergangener Woche hat eine Spezialeinheit der Polizei ein Wohnhaus in Lübeck gestürmt. Darin wurden die bende mutmaßlichen Betreiber von kinox.to vermutet. Es soll sich um zwei 21 und 25 Jahre alte BRüder handeln, die noch bei ihren Eltern wohnten und nun auf der Flucht sind. Zwei mutmaßliche Komplizen der beiden, angeblich ebenfalls führende Köpfe von kinox.to, seien im Raum Düsseldorf festgenommen worden.

Was wirft man den Verdächtigen vor?

Die Staatsanwaltschaft wirft den Brüdern laut Spiegel Online gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung, Steuerhinterziehung, räuberische Erpressung und Brandstiftung vor.

Warum Urheberrechtsverletzung – auf der Seite gibt und gab es doch nur Links zu anderen Seiten?

Das ist schon richtig. Dennoch halfen die Betreiber mit ihrem Angebot, Dritten urheberrechtlich geschützte Inhalte – eben Filme – zur Verfügung zu stellen und trugen daher zur weiteren Verbreitung der sogenannten Raubkopien bei.

Geht es in dem Fall nur um kinox.to?

Nein, die Brüder sollen neben kinox.to auch die beiden One-Click-Hoster Freakshare.com und Bitshare.com betrieben haben, auf die auch illegal Inhalte vertrieben wurden. Zudem sollen auch Movie4k.to, Boerse.sx und Mygully.com von den Verdächtigen betreiben worden sein.

Ich war Nutzer von kinox.to. Muss ich jetzt auch mit einem Strafverfahren oder einer Abmahnung rechnen?

Wohl eher nein. Zwar ist noch unklar, welche Daten Polizei und Staatsaanwaltschaft bei ihrer Razzia sichergestellt haben. “Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kinox.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird“, so der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke. Auch nach den sogenannten Redtube-Abmahnungen hatten mehrere Gerichte festgestellt, dass das reine Ansehen von Streams keine Urheberrechtsverletzung sei.

Ich habe ein bezahltes Abo bei Freakshare.com oder Bithare.com. Habe ich mich strafbar gemacht?

Filehoster und deren Nutzung sind zunächst einmal völlig legal. Daher sind auch bezahlte Premium-Zugänge für Filehoster nichts Verbotenes. Sollten Sie über Filehoster allerdings Inhalte wie Filme oder Musik verbreiten, für die Sie keine Rechte haben, könnten Sie durchaus in Schwierigkeiten geraten. Wenn Sie über bezahlte Zugänge Downloads vorgenommen haben, könnte dies ebenfalls für Sie zu Problemen führen. Allerdings ist die Frage, welche Daten oder Logdateien bei den Hostern überhaupt gespeichert wurden.

Ich habe kostenlos und ohne Anmeldung bei Freakshare.com oder Bithare.com Downloads gemacht. Kann das zum Problem für mich werden?

Wohl eher nicht. Selbst, wenn Ihre IP-Adresse bei den Filehostern gespeichert worden wäre, müsste diese IP für einen Abgleich auch noch bei Ihrem Provider gespeichert sein. Ist das nicht der Fall, ist eine Zuordnung der IP-Adresse nicht mehr möglich.

kinox.to ist aktuell noch online. Kann ich die Seite weiter nutzen?

Zunächst einmal sollte man solche Seiten grundsätzlich nicht nutzen, da sie Schauspielern, Produktionsfirmen und Kinos und der gesamten Filmindustrie schaden. Im Fall von kinox.to dürfte die Nutzung seit der Razzia noch etwas gefährlicher geworden sein, da völlig unklar ist, was diejenigen, die derzeit Zugriff auf die Seite und ihre Daten haben, in nächster Zeit tun werden.

Wo gibt es weitere Infos zu Urheberrecht, Downloads und der Frage, was man im Netz darf und was nicht?

Das haben wir hier in einem eigenen Kapitel zusammengefasst. Das Thema Risiko bei der Nutzung von One-Click-Hostern wird hier ausführlich behandelt.