Abofallen im Internet: Button-Lösung laut Ministerium ein Erfolg

Die sogenannte Button-Lösung, mit der Abofallen im Internet ein Ende bereitet werden sollte, ist insgesamt ein Erfolg. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten im Auftrag des Bundesjustizministeriums. Eines wird dabei allerdings verschwiegen.

Bild: fotolia.com/wwwebmaster

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Mit Abofallen im Internet waren ungezählte deutsche Verbraucher jahrelang um ihr Geld gebracht worden. Die Politik ignorierte das Problem, die Justiz war lange mit der massenhaften Abzocke im Netz überfordert.

Die Täter – sowohl Einzeltäter als auch organisierte Banden im Verbund mit skrupellosen Juristen – stellten Webseiten ins Netz, auf denen populäre Dienstleistungen wie Hausaufgaben, Horoskope oder Psychotests angeboten wurden. Die vermeintliche Kostenpflicht wurde dabei im Kleingedruckten oder in den AGB versteckt. Wer sich online über ein Formular anmeldete, saß in der Falle. Die Abzocker forderten Geld. Wenn Opfer die Bezahlung verweigerten, wurden sie von zwielichten Anwälten und dubiosen Inkassofirmen massiv unter Druck gesetzt und zur Zahlung genötigt.

Erst im August 2012 wurde es für die Täter endlich ernst. Um Verbraucher besser vor den Kostenfallen im Internet zu schützen, wurde die sogenannte Button-Lösung eingeführt. Danach kommt ein kostenpflichtiger Vertrag im Internet nur zu Stande, wenn der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.

Bei Bestellungen auf Onlineplattformen im Internet, die über Schaltflächen erfolgen, ist seitdem erforderlich, dass die Bestellschaltfläche (z.B. ein Button) gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

Gut zwei Jahre nach Einführung dieser Regelung hat das Bundesjustizministerium jetzt ein Gutachten vorgelegt, in dem der Erfolg der Button-Lösung überprüft wurde. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass Verbraucherbeschwerden nach dem Inkrafttreten des Gesetzes signifikant zurückgegangen seien.

Zudem sei der finanzielle Aufwand für die Unternehmen bei der Umsetzung der Lösung vergleichsweise gering. Im Durchschnitt seien pro Firma rund 800 Euro fällig geworden, um Vertragsabschlüsse im Sinne der Button-Lösung zu realisieren. Von den Politikern waren freilich zunächst 150 Euro geschätzt worden – 650 Euro weniger.

Das Politik feiert die Button-Lösung dennoch als Erfolg. „Nachdem Verbraucherinnen und Verbraucher über Jahre hinweg durch unseriöse Betreiber von Internetseiten in teure Kostenfallen gelockt wurden, werden sie heute durch die Button-Lösung effektiv vor Betrug und Abzocke geschützt“, sagte der Staatssekretär für Verbraucherschutz Gerd Billen: „Mit dieser klaren und einfachen gesetzlichen Regelung weiß man bei Bestellungen im Internet, welche Kosten entstehen. Der Gesetzgeber hat so zahlreichen Abzockmaschen einen Riegel vorgeschoben. Auch in Zukunft wollen wir weiter energisch gegen Irreführung und Betrug vorgehen.“

Dann sollten sie das mal tun. Denn Abofallen-Betreiber haben längst eine neue Masche entwickelt. Viele ihrer Kostenfallen-Seiten richten sich inzwischen ausdrücklich an Gewerbetreibende. Damit sollen Endverbraucher unter Druck gesetzt werden, die sich – zum Beispiel über Facebook angelockt – auf den Seiten angemeldet haben und nun zur Kasse gebeten werden. Ihnen wird in den Drohbriefen der Abzocker oft Betrug vorgeworden und ein fehlendes Widerrufsrecht unterstellt.

Die Abkassiererei mit Abofallen im Internet geht also munter weiter.