Content-Diebe nehmen deutsche Blogger ins Visier

Gleich mehrere deutsche Blogger sind jetzt ins Visier von Content-Dieben geraten. Die Täter stehlen die kompletten Texte der Blogger, um mit diesen Geld zu verdienen. Ein Einzelfall ist das nicht – auch wenn die aktuellen Fälle offensichtlich professionell geplant sind.

Urheberrechtsgesetz

Urheberrechtsgesetz

Wie das Portal lousypennies.de berichtet, sind aktuell zehn Reiseblogs, acht Lifestyleblogs und ein Foodblogger von der Diebstahl-Welle betroffen. „Die Dunkelziffer dürfte allerdings erheblich höher liegen und stündlich melden sich weitere Betroffene“, so das Portal.

Der oder die unbekannten Diebe hatten zunächst einmal Internetadressen angemeldet, die den Originalen sehr ähnlich klingen. Dann kopierten sie die kompletten fremden Inhalte auf „ihre“ Seiten und versahen diese mit Werbung.  „Eine Domain alleine wird dabei vielleicht nur ein paar Besucher bekommen. Da das jedoch hunderte Mal und vermutlich weltweit automatisiert passiert, fährt der Onlinedieb dicke Gewinne über die Werbeplattformen ein“, so lousypennies.de weiter.

Dass gleich so massiv und gezielt Inhalte gestohlen werden, ist zwar eher selten. Content-Diebstahl selbst ist allerdings alles andere als selten. Ganz im Gegenteil kommt es jeden Tag zig-tausendfach vor. Denn viele Internetnutzer sind sich schlichtweg dessen nicht bewusst, dass – zumindest in Deutschland – fremde Inhalte grundsätzlich dem Urheberrrecht unterliegen. Das bedeutet, dass man weder fremde Bilder noch Videos oder Texte einfach so auf seiner eigenen Webseite oder seinen Blog verwenden darf. Weder dürfen Songtexte ohne Erlaubnis auf die eigene Webseite gestellt werden, noch Artikel von Online-Portalen kopiert werden. Auch Mashups, also veränderte, vermischte oder neu aufbereitete fremde Inhalte dürfen in Deutschland nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers erstellt werden.

Wer von Content-Diebstahl betroffen ist, kann und sollte sich wehren.  Ist der Täter bekannt (etwa über die Angaben in seinem Impressum oder die Daten, mit denen er die Webseitenadresse registriert hatte) , sollte er mit Fristsetzung dazu aufgefordert werden, die gestohlenen Inhalte umgehend zu entfernen. Dem Bestohlenen bleibt es unbenommen, in diesem Zusammenhang auch ein angemessenes Honorar für die Nutzung zu fordern.

Ist die Internetseite mit den gestohlenen Inhalten im Ausland registriert, ist der Fall schwieriger. Hier kann sich eine Beschwerde beim Registrar der Webseite lohnen.