Unbekannte verschicken massenhaft falsche Abmahnungen

Einmal mehr haben Unbekannte diese Woche wieder massenhaft gefälschte Abmahnungen per Mail verschickt. Die Nachrichten, in denen die Namen bekannter Abmahn-Anwälte missbraucht werden, haben nur ein Ziel – den Empfängern Schadprogramme im Anhang unterzujubeln.

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Bild: fotolia/jamdesign

Tausende deutsche Internetnutzer haben derzeit wieder einmal vermeintliche Abmahnungen bekannter Abmahnkanzleien in Ihrem Mail Postfach. Gefordert werden darin Zahlungen zwischen 200 und 500 Euro. Verschickt werden die unechten Abmahnungen im Namen von realen Abmahnkanzleien. DEshalb dürften viele Betroffene die Schreiben für echt halten – allerdings zu Unrecht.

Tatsächlich wurden die Abmahnungen von Kriminellen verschickt. Im zip-Anhang der Mails fand sich, wie in solchen Fällen üblich, nicht etwa ein wichtiges Dokument, sondern ein Schadprogramm. Beim Klick auf den Anhang installiert sich der Trojaner auf dem Computer des Betroffenen – und kann dann weitere schädliche Programme nachladen oder den Computer ausspionieren.

„Wir gehen davon aus, dass heute mehrere 10.000 Menschen eine solche Fake Abmahnung bekommen haben“, sagt Rechtsanwalt Christian Solmecke, der tausende echter Abgemahnter vertritt. „Eine ähnlich große Fake-Abmahnwelle gab es zuletzt nur in der Folge der (echten) Redtube-Abmahnungen. Da die Machart dieser Welle sehr ähnlich ist, könnten auch die Verfasser identisch sein.“

So erkennen Sie gefälschte Mail-Abmahnungen:

  • Die Abmahnung wird per E-Mail verschickt. Theoretisch sind zwar auch Abmahnungen per Mail wirksam, in der Praxis ist diese Vorgehensweise jedoch äußerst selten. Echte Abmahner melden sich per Post.
  • Es wird keine Unterlassungserklärung verlangt. Schon da sollten Sie stutzig werden, denn in der Regel wird eine solche stets verlangt.
  • Es wird eine Zahlung innerhalb von 48 Stunden verlangt. Auch wenn die Fristen bei Abmahnungen zum Teil sehr kurz sind. Eine Frist von 48 ist unüblich und deutet auf ein betrügerisches Verhalten hin.
  • Sie werden aufgefordert die angehängte Zip-Datei zu öffnen. Kein seriöses Unternehmen würde das von Ihnen verlangen.
  • Des Weiteren haben die aktuell kursierenden betrügerischen Mails folgendes gemeinsam: Es wird stets der Verstoß gegen §19a UrhG geltend gemacht und die Zahlung von ca. 400-500 Euro verlangt.

Lassen Sie sich nicht von der Unterzeichnung durch die Namen bekannter Abmahnkanzleien wie Schulenberg & Schenk, Zimmermann & Decker, Kornmeier, Sasse&Partner oder Daniel Sebastian verunsichern. Es handelt sich bei diesen Mails nicht um echte Abmahnungen!

Hier eine der Fake-Mails als Beispiel:

Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 06.07.2014. Das Musikalbum “Bullet For My Valentine – Temper Temper” wurde von Ihrer IP 8.149.94.13 gegen 03:40:24 heruntergeladen. Dies verstößt gegen §19a UrhG und muss zum verantwortlichen Amtsgericht gemeldet werden. Nur die schnellstmögliche Zahlung eins Bußgeldes von 400.88 Euro kann dies verhindern. Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden. Details finden Sie im angehängten Dokument f809678eea90.zip Hochachtungsvoll, Philipp Marquort

Oder hier ein anderes Beispiel

Betreff: Anwaltskanzlei Kruse verlangt 211.32 Euro für eine außergerichtliche Einigung

Guten Tag,

Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 02-07-2014. Das Musikalbum “Avenged Sevenfold – Hail to the King” wurde von Ihrer IP 82.27.91.160 gegen 14:43:16 heruntergeladen. Dies verstößt gegen §19a UrhG und muss zum zuständigen Amtsgericht Zivilgericht eskaliert werden. Nur die schnellstmögliche Überweisung eins Bußgeldes von 211.32 Euro kann dies abwenden. Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden. Details finden Sie im angehängten Dokument a4a311261fe9.zip

Hochachtungsvoll,

Anwaltskanzlei Kruse

+49-3677-5566-234

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