Online-Autoverkauf: Verkäufer zur „Rückzahlung“ genötigt

Wir erleben es täglich im Internet, dass Käufer in Onlinebörsen über den Tisch gezogen werden. Die meisten der Tipps, die man im Internet (und auch bei uns) findet, beziehen sich auf die Gefahren für Käufer von Waren. Aktuelle Fälle zeigen, wie auch Verkäufer in die Fänge von Betrügern kommen können.

Autokaufvertrag mit Schlüssel und Geld

Vorsicht beim Verkauf von Fahrzeugen im Internet – Symbolbild © eccolo – Fotolia.com

Es trifft nicht nur die Käufer

Tatsächlich scheint es so zu sein, dass bei Geschäften im Internet vor allem die möglichen Käufer im Visier der Betrüger stehen. Dem zum Trotz werden in den letzten Wochen vermehrt Fälle bekannt, in denen Betrüger gezielt auf Verkäufer zugehen um diese zu schädigen. Wir nehmen einen aktuellen Fall aus Nordbayern zum Anlass, um vor diesen Tätern zu warnen.

Auto erfolgreich verkauft

Ende Juni hatte ein Mann aus der Gegend um Würzburg seinen Pkw erfolgreich im Internet verkauft. Nachdem das Fahrzeug in der Onlinebörse eingestellt war, meldeten sich verschiedene Interessenten, nach einigen Verhandlungen wurde man sich handelseinig und traf sich zur Fahrzeugübergabe. Eigentlich waren alle zufrieden: der Preis war für beide Seiten in Ordnung, der Käufer hatte ca. 4.500 € sofort bar bezahlt und die Bank hatte des Geld auch akzeptiert. Kein betrügerischer Käufer, kein Falschgeld, alles gut!

„Käufer“ reklamiert Schaden

Bis zu dem Tag einige Zeit später als sich vermeintliche Käufer wieder meldet. Das Auto hätte einen Vorschaden gehabt, die Zylinderkopfdichtung sei defekt und das Fahrzeug damit quasi ein Totalschaden. Es entwickelte sich eine hitzige Diskussion um den Wert des Fahrzeugs, das der Käufer als quasi schrottreif beschrieb. Es kam sogar zu Drohungen des Anrufers gegenüber dem Verkäufer. Schließlich einigt sich der Verkäufer mit dem Anrufer, ihm einen Teil des Kaufpreises zurückzuzahlen und er überweist einen Teilbetrag auf ein ausländisches Bankkonto um die nachhaltigen Forderungen des angeblich betrogenen Käufers zu befriedigen.

Als der Verkäufer allerdings später nochmals beim Käufer anruft um nachzufragen ob dieser jetzt zufrieden ist wird ihm mitgeteilt, dass es mit dem Fahrzeug der keinerlei Probleme gäbe. Der Käufer sei hochzufrieden und er habe sich keinesfalls über die schlechte Qualität des Fahrzeugs beim Verkäufer beschwert. Vermutlich hat der Täter die Kontaktdaten aus der Onlineannonce genutzt um später den angeblichen Schaden zu rügen. Mit dem verbalen Druck am Telefon brachte er den Verkäufer schließlich so weit, einen Teil des Kaufpreises „zurück“zuzahlen.

Kontaktdaten notieren

Wenn man einer solchen Masche nicht auf den Leim gehen will, sollte man ein paar Dinge beim Verkauf im Internet beachten:

  • Notieren Sie bei der Übergabe die Kontaktdaten des Käufers.
    Falls es nach dem Verkauf zu telefonischen Beschwerden kommt, unterbrechen Sie das Gespräch mit einem Vorwand („Kann gerade nicht telefonieren, ich rufe gleich zurück!“) und rufen Sie die Nummer an, die Sie bei der Übergabe festgehalten haben. So lässt sich sehr leicht kontrollieren, ob der Anruf wirklich vom Käufer kommt.
  • Nehmen Sie einen Zeugen mit zur Übergabe. 
    Üblicherweise wird nicht jede besprochene Einzelheit im Kaufvertrag festgehalten. Rechtlich gesehen ist das auch kein Problem, da man in Deutschland Kaufverträge auch mündlich schließen kann. Im Streitfall werden allerdings Absprache bei mündlichen Verträgen nur schwer beweisbar sein. Hier kann ein unabhängiger Dritter als Zeuge sehr hilfreich sein.
  • Seien Sie ehrlich bei den Eigenschaften der Ware
    Verschweigen Sie keine Mängel. Unabhängig davon, dass es sich hierbei um einen Betrug handeln kann, handelt man sich damit erfahrungsgemäß nur Ärger ein. Ein auf Basis der bekannten Mängel erzielter fairer Kaufpreis bringt meist keinen nachfolgenden Ärger mit sich.

Weitere Informationen für Käufer und Verkäufer finden Sie auf unserer Themenseite.