Österreich: Forenbetreiber müssen Nutzerdaten herausgeben

Betreiber eines Online-Forums in Österreich müssen die E-Mail-Adressen eines Nutzers herausgeben, wenn dieser ein möglicherweise rechtswidriges Posting geschrieben hat. Das hat der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden (Beschluss vom 23.01.2014, Az.:6Ob133/13x).

 Maksim Kabakou

Symbolbild: Maksim Kabakou

In seiner Entscheidung betont der OGH, dass es sich bei solchen Nutzerdaten nicht um Informationen handelt, die vom Redaktionsgeheimnis geschützt sind. Dies gelte zumindest für unmoderierte Foren: „(…) Dennoch erscheint auch für den österreichischen Rechtsbereich die Auffassung richtig, dass es Postings, die völlig ohne journalistische Kontrolle und Bearbeitung und allein aus dem eigenen Antrieb des Nutzers veröffentlicht werden, am notwendigen Zusammenhang mit der journalistischen Tätigkeit der in § 31 Abs 1 MedienG genannten Personen mangelt“, so die Richter. „Es muss also zumindest irgendeine Tätigkeit/Kontrolle/Kenntnisnahme eines Medienmitarbeiters intendiert sein, damit der Schutz des § 31 MedienG in Anspruch genommen werden kann. Allein die durch das Zurverfügungstellen des Online-Forums erklärte Absicht, alles zu veröffentlichen, was die Nutzer posten, reicht hingegen nicht aus, um den notwendigen Mindestzusammenhang zur Tätigkeit der Presse herzustellen.“

Unklar blieb in dem Urteil, ob die Sache bei moderierten Foren anders aussieht. Das Gericht äußerte sich zu dieser spannenden Frage nicht.

In Deutschland ist die Situation zumindest derzeit noch anders. Hier „besteht ein solcher Anspruch auf Preisgabe von Daten eines kommentarschreibenden Nutzers, nach überwiegender Rechtsprechung, mangels gesetzlicher Grundlage nicht“, schreibt der Freisinger Rechtsanwalt Thomas Stadler in seinem Blog. „In Österreich ist dies insofern anders, als der dortige Gesetzgeber einen entsprechenden Auskunftsanspruch gegen Hostprovider normiert hat.“

In Deutschland hatte Anfang 2013 der Fall der Augsburger Allgemeinen für Schlagzeilen gesorgt. Die Zeitung war von einem Lokalpolitiker dazu aufgefordert worden, die Daten eines Forennnutzers herauszugeben, von dem sich der Politiker beleidigt gefühlt hatte. Als sich das Unternehmen weigerte, erließ das Amtsgericht Augsburg einen Beschlagnahmebeschluss. Dieser wurde, als die Zeitung Beschwerde einlegte, in nächster Instanz aufgehoben.

(Disclaimer: Der Autor des Berichts arbeitet für die Augsburger Allgemeine)